Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Born a. Darß 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Born a. Darß? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Born a. Darß finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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06.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Born a. Darß liegt bei 248 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 570 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 245 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Born a. Darß entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 248 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 248 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Born a. Darß wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Born a. Darß werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2480.0 %245570
Landwirtschaft1,68-11.1 %0,722,65
Forstwirtschaft15.3 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Born a. Darß (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Born a. Darß liegt bei 248 €/m² und zeigt damit eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr 2024. Nach dem Anstieg um 4,2 % im Jahr 2024 blieb der Wert 2025 unverändert.

Die Entwicklung über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 zeigt eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 94 €/m² auf 248 €/m², was einem Gesamtanstieg von 164 % entspricht. Besonders auffällig war der kontinuierliche Aufwärtstrend zwischen 2002 und 2007, in dem sich die Bodenrichtwerte von 100 €/m² auf 167 €/m² entwickelten. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 24 €/m² auf 124 €/m², was einer relativen Steigerung von 24,0 % entsprach.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild: Nach dem kontinuierlichen Wachstum bis 2021, als der Höchstwert von 264 €/m² erreicht wurde, folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 25 €/m² auf 239 €/m². Dies stellte mit -9,5 % den stärksten relativen Rückgang seit der Finanzkrise 2008 dar. Die Jahre 2023 und 2024 brachten eine leichte Erholung, wobei 2024 mit einem Anstieg um 10 €/m² wieder Wachstum verzeichnete, bevor 2025 eine Konsolidierung auf diesem Niveau eintrat.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021264 €/m²6.9 %
2022239 €/m²-9.5 %
2023238 €/m²-0.4 %
2024248 €/m²4.2 %
2025248 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Saal220.0 %2.0
Wustrow (Fischland)306-1.0 %8.8
Prerow2995.7 %9.1
Barth273.8 %11.4
Trinwillershagen120.0 %14.6
Ribnitz-Damgarten390.0 %15.3
Ahrenshagen-Daskow200.0 %15.5
Dierhagen264-0.8 %15.6
Gelbensande880.0 %21.9
Graal-Müritz3290.0 %21.9
Velgast120.0 %23.0
Marlow240.0 %23.2
Niepars2222.2 %26.0
Altenpleen479.3 %26.1
Blankenhagen770.0 %27.0

Sind die Grundstückspreise in Born a. Darß mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Born a. Darß sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Born a. Darß gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Born a. Darß kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Born a. Darß gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Born a. Darß?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Born a. Darß zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Born a. Darß

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Born a. Darß:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund

Website:

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/

E-Mail:

gaa@lk-vr.de

Telefon:

03831-357 2818

Fax:

03831-357 442710

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Born a. Darß erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS MV nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Born a. Darß werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Born a. Darßs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.03.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Born a. Darß sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Born a. Darß werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Born a. Darß wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Born a. Darß wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Born a. Darß befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen