Wie funktioniert das Katasteramt? Einblicke in die Tätigkeiten des Vermessungsamts
Zusammenfassung
- Die Erfassung und Bereitstellung von Vermessungsdaten zu Flurstücken bzw. Grundstücken gehört zu den Hauptaufgaben des Katasteramts.
- Für die Immobilienbewertung und den -verkauf wichtige Daten wie die Grundstücksgrenze, die Größe, Form und tatsächlich Nutzung des Grundstücks sind im Liegenschaftskataster zu finden.
- Hier erfahren Sie, was das Katasteramt leistet, wie Sie von dort Informationen erhalten und welche Auswirkungen das Amt auf Immobilientransaktionen hat.

Fragen und Antworten zum Thema "Katasteramt"
Bei einem Katasteramt handelt es sich um eine amtliche Behörde, die für die Vermessung und Aufzeichnung von Grundstücken zuständig ist. Eine andere Bezeichnung lautet daher auch Vermessungsamt.
Flurkarten beantragen Sie beim Katasteramt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wo sich das betreffende Flurstück befindet. Personenbezogene Daten erhalten Sie nur bei berechtigtem Interesse (z.B. Eigentümer oder Notare).
Das Katasteramt ist für die Führung des Katasters und das Grundbuchamt für die Führung des Grundbuchs zuständig. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, während das Kataster technische Daten zum Grundstück enthält.
Das Kataster ist ein technisches Verzeichnis, das zum Beispiel Informationen zur Lage und Größe sowie zur Nutzung eines Grundstücks enthält. Alle Grundstücke in Deutschland sind in einem solchen Kataster verzeichnet.
Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Bezeichnung eines Flurstücks. Innerhalb einer Flur erhalten die Flurstücke hierfür eine durchgehende Nummerierung. Die Flurnummer findet sich auch im Grundbuchauszug.
Die Katasterämter sind neben den Vermessungs- und Bauämtern für die Veröffentlichung von Bodenrichtwertkarten mit den aktuellen Bodenrichtwerten zuständig. Die Bodenrichtwerte sind relevant für Immobilienbewertungen und Investitionsentscheidungen.
Es gehört zu den Aufgaben der Katasterämter, aktuelle und korrekte Werte zu Grundstücken bzw. Flurstücken zu veröffentlichen. Die rechtliche Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem § 196 BauGB Abs. 3.
Neuvermessungen erfolgen zum Beispiel dann, wenn für Bauanträge ein amtlicher Lageplan notwendig ist. Sie sind heute vielfach GPS-basiert und daher sehr genau.
Prinzipiell kann jeder interessierte Bürger Daten vom Katasteramt anfordern. Für die Einsicht der Flurkarte bestehen dabei keine Einschränkungen.
Anders sieht es bei Angaben zu den Eigentumsverhältnissen aus. Hier ist eine Einsicht nur möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Wenn sich Änderungen im Kataster ergeben, erfolgt eine Übertragung auch ins Grundbuch. Das kann zum Beispiel Auswirkungen auf die Größe des Grundstücks und damit auf den Preis haben.
Die Flurkarten sind Grundlage für die Immobilienbewertung, Bestandteil des notariell beurkundeten Kaufvertrags, weisen die Grundstücksgrenze nach und dienen als Lageplan für den Bauantrag.
Bemerken Sie einen Katasterfehler wie etwa ungenaue oder falsche Daten, können Sie das Vermessungs- und Katasteramt dazu auffordern, diese zu korrigieren.
Sollte das Amt nicht reagieren, können Sie sich auch an die Justizbehörden wenden, um einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten.
Möchten Sie zum Beispiel eine Grundstücksteilung vornehmen und ist daher eine Neuvermessung erforderlich, können Pauschalgebühren für die erforderlichen Arbeiten, die Datenbereitstellung und die Eintragung der Ergebnisse anfallen.
Für die Ausstellung einer Liegenschaftskarte fallen ebenfalls Kosten in unterschiedlicher Höhe an.
Das Kataster enthält viele Informationen, die für die Bauplanung wertvoll sind. Dazu gehören Daten, anhand derer sich die Grundstücksgrenzen genau bestimmen lassen.
Da die Größe und Form des Grundstücks erfasst sind, lassen sich die baulichen Möglichkeiten besser abschätzen. Zudem sind im Kataster oft Nutzungsregeln enthalten. Das bietet dem Planer die Möglichkeit, die verschiedenen Anforderungen des Flurstücks zu berücksichtigen.