Pacht

Erbbauzins einfach erklärt: So profitieren Sie maximal!

Anna und Jonas träumen von einem Eigenheim für ihre zukünftigen Kinder, verfügen jedoch über wenig Eigenkapital und stoßen bei ihrer Suche auf die Begriffe "Erbpacht" und "Erbbauzins". Julius hingegen hat einen mittleren fünfstelligen Betrag geerbt und erwägt den Erwerb einer Immobilie mit Erbbaurecht als Investition. Immobilienmakler Schneider berät regelmäßig Kunden wie sie, die sich erstmals mit dem Erbbaurecht beschäftigen, und bildet sich daher selbst zu diesem Thema fort.
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19.05.2025
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Zusammenfassung

  • Beim Erbbaurecht darf der Erbbauberechtigte ein Grundstück nutzen, das nicht ihm, sondern dem Erbbaurechtgeber gehört. Dafür zahlt er eine wiederkehrende Gebühr, den Erbbauzins, an den Eigentümer.
  • In der Regel beträgt der Erbbauzins, umgangssprachlich auch Erbpachtzins genannt, 3 bis 5 Prozent des Grundstückswertes.
  • Ein Erbbaurecht wird meist für lange Zeit vergeben, 60 bis 99 Jahre sind üblich.
  • Vermieter können Gebühren für das Erbbaurecht steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
  • Das Erbbaurecht stellt damit eine Alternative zum Grundstückskauf dar und ist besonders für Menschen interessant, die sich die Kosten für ein Gebäude und den Boden nicht leisten können.

Das Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht auch Menschen mit begrenztem Kapital den Traum vom Eigenheim.

Da dieses Konzept vielen potenziellen Käufern unbekannt ist, erklärt dieser Artikel, was unter dem Erbbauzins zu verstehen ist, wie er berechnet und angepasst wird, welche Rechte und Pflichten Erbbauberechtigte haben und welche Faktoren die Höhe des Erbbauzinses beeinflussen.

Was ist der Erbbauzins und wie unterscheidet er sich von anderen Konzepten?

Beim Erbbauzins oder Erbpachtzins handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung, die für die Nutzung eines Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts erbracht wird. Gewissermaßen könnte man das Konzept als eine Art Mietzahlung für ein Grundstück von einem Erbbaurechtsnehmer an einen Erbbaurechtsgeber bezeichnen. Der Erbbaurechtsgeber ist dabei der Grundstückseigentümer, der dem Erbbaurechtsnehmer ein Nutzungsrecht einräumt.

Grundlagen des Erbbauzinses

Die rechtlichen Grundlagen rund um den Erbbauzins regelt das Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG. Konkret heißt es dort in § 9: "Wird für die Bestellung des Erbbaurechts ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (Erbbauzins) ausbedungen ...". Der Erbbauzins ist also ein Entgelt, das wiederholt gezahlt wird, damit das Erbbaurecht in Anspruch genommen werden kann. Da die individuellen Vereinbarungen zwischen dem Erbbaurechtsnehmer und dem Erbbaurechtgeber in einem Erbbaurechtsvertrag festgehalten werden, ist zudem das Vertragsrecht betroffen. Dieses regelt das Zustandekommen, die Gültigkeit und Konsequenzen bei Verletzungen von Verträgen.

Ein verwandter Begriff mit einer ähnlichen Bedeutung ist die Erbpacht. Umgangssprachlich werden die beiden Bezeichnungen oft als Synonyme verwendet, das ist allerdings nicht ganz korrekt. Der Erbpachtzins ist nämlich die wiederkehrende Zahlung eines Entgeltes für die Erbpacht. Erbpacht wiederum ist ein mittelalterlicher Begriff aus dem Lehnswesen. Der Pächter musste seinem Lehnsherren, also dem Grundstückseigentümer, zunächst eine Summe für den Grund und das Haus zahlen. Zusätzlich war regelmäßig der Erbpachtzins fällig. Grundstückseigentümer blieb der Lehnsherr, der zudem jederzeit das Recht hatte, dem Pächter den Boden und das Gebäude zu entziehen.

Heutzutage ist das Erbbaurecht die moderne Form der historischen Erbpacht und durch das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) von 1919 gesetzlich geregelt. Der Begriff "Erbpacht" wird dennoch von offiziellen Stellen noch oft verwendet. Manchmal versucht man mithilfe der verschiedenen Bezeichnungen verschiedene Nutzungszwecke zu differenzieren. Der Begriff "Erbpacht" wird dann umgangssprachlich oft für landwirtschaftliche Flächen verwendet, während der "Erbbauzins" die regelmäßige Zahlung bezeichnet, die für die Nutzung von Grundstücken – häufig für Wohnbaugrundstücke – entrichtet wird. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch immer um ein Erbbaurecht, unabhängig vom Nutzungszweck des Grundstücks.

Historische Entwicklung des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht wurde also bereits im Mittelalter praktiziert; die Ursprünge reichen allerdings noch weiter zurück. Schon im Römischen Reich wurden Nutzungsrechte von Grundstückseigentum getrennt, um Wohnraum zu schaffen. Im Mittelalter kehrte sich die Bedeutung des Konzepts um - während alle Rechte beim Grundstückseigentümer verblieben, musste der Pächter sämtlichen Pflichten nachkommen. Die Bezeichnung Erbpacht bekam einen negativen Beigeschmack und einen schlechten Ruf.

Um das Jahr 1900 sollte sich das allerdings ändern. Wohnraum war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland sehr knapp. Nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage stiegen die Bodenwerte deutlich an und drohten, ungeahnte Ausmaße anzunehmen. Um zu verhindern, dass sich die Lage weiter zuspitzt, boten Städte und Kirchen Möglichkeiten zur Erbpacht an. So sollten auch Menschen mit geringer Liquidität weiterhin die Chance bekommen, Wohneigentum zu erwerben. Das Modell setzte sich durch, und am 22. Januar 1919 wurde schließlich das Erbbaurechtsgesetz verabschiedet. Nach dem 2. Weltkrieg stieg das Interessen an Erbbaugrundstücken wieder deutlich an, und auch wegen der aktuellen Wohnraumknappheit gewinnt es erneut an Relevanz.

Vor- und Nachteile vom Erbbauzins im Vergleich zum Grundstückskauf

Ein Grundstück mit Erbbau- oder Erbpachtzins bietet Vor- und Nachteile für den Erbbaurechtsgeber und den Erbbaurechtsnehmer. Erbbaurechtnehmer können mit diesem Konzept ein Grundstück nutzen, ohne es kaufen zu müssen. Dementsprechend ist eine geringere Anfangsinvestition nötig, um Wohneigentümer zu werden. Die Grunderwerbsteuer ist zudem deutlich günstiger, da bei der Ermittlung der fälligen Steuerlast der Geldwert des Erbbauzinses von der Höhe des Bodenwertes abgezogen wird. Hinzu kommt, dass ein Grundstück mit Erbbaurecht beliehen werden kann, es kann also dennoch für eine Baufinanzierung eingesetzt werden.

Auf der anderen Seite wirkt sich der Erbbauzins langfristig deutlich kostspieliger aus als die einmalig fällige Zahlung des Baugrundes - und das, obwohl der Erbbaurechtsnehmer niemals Grundstückseigentümer werden wird. Ein Erbbaurechtsvertrag mindert außerdem den Immobilienwert. Darlehen zur Baufinanzierung sind zwar möglich, allerdings sind Bankinstitute in der Regel zu einer geringeren Beleihung als bei gekauften Baugrundstücken bereit.

VorteileNachteile
Geringere AnfangsinvestitionLangfristig deutlich kostspieliger als Grundstückskauf
Grunderwerbsteuer ist günstigerWird niemals Grundstückseigentümer
Grundstück kann für Baufinanzierung genutzt werdenMindert den Immobilienwert
Geringere Beleihung durch Banken möglich

Vorteile und Nachteile für Erbbaurechtsgeber

Erbbaurechtsgeber profitieren durch den Erbbauzins von langfristigen, regelmäßigen Einnahmen. Das Wohngrundstück verbleibt dennoch in ihrem Besitz, was insbesondere für Städte oder Kirchen von großer Bedeutung ist.

Gleichzeitig müssen sie in Kauf nehmen, dass sie für lange Zeit keine Option haben werden, über das Grundstück frei zu entscheiden. Selbst wenn sie die Erbpacht beenden wollen würden, ist dies in der Regel nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Zudem entfällt die Option, von aktuell hohen Grundstückspreisen zu profitieren.

VorteileNachteile
Langfristige, regelmäßige EinnahmenKeine Option, über Grundstück frei zu entscheiden
Grundstück verbleibt im BesitzBeendigung nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich
Keine Möglichkeit, von aktuell hohen Grundstückspreisen zu profitieren
Luftaufnahme einer ländlichen Landschaft mit grünen Feldern, die durch Hecken und Bäume getrennt sind. In der Mitte ist ein Grundstück mit einer weißen gestrichelten Linie markiert und einem roten Standort-Pin mit Haussymbol gekennzeichnet. Im Hintergrund sind ein Flussbett und bewaldete Bereiche zu sehen.

Wie wird die Höhe des Erbbauzinses bestimmt?

Es gibt verschiedene Optionen, um den Erbbauzins festzulegen. Grundsätzlich obliegt es allein dem Eigentümer, über die Höhe des Entgeltes für die Nutzung seines Bodens zu entscheiden. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass sich einige Faktoren besonders häufig auf den Erbbau- oder Erbpachtzins auswirken. Dazu gehört der Wert des Baugrundstücks und dessen Lage. Baugrund, der sich in einer nachgefragten Gegend mit guter Infrastruktur befindet, hat einen höheren Verkehrswert. Dies spiegelt sich häufig auch in einem höheren Erbbauzins wider. Auch die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags beeinflusst den Erbpachtzins. Längere Laufzeiten bedeuten dabei ein längeres Nutzungsrecht für den Erbbaurechtsnehmer und damit mehr Sicherheit. Deshalb ist auch in diesem Fall der Erbpachtzins meist höher.

Regionale Unterschiede

Bei der Berechnung des Erbbauzinses gibt es deutliche regionale Unterschiede. In Ballungsräumen und wirtschaftlich starken Regionen wie München, Hamburg oder Frankfurt werden oft höhere Prozentsätze des Grundstückswertes verlangt als in ländlichen oder strukturschwächeren Gebieten. Auch kommunale oder kirchliche Erbbaurechtsgeber handhaben die Berechnung unterschiedlich, wobei soziale Aspekte teilweise zu günstigeren Konditionen führen können.

Die Rolle von Gutachtern bei der Wertermittlung

Für eine objektive Bestimmung des Grundstückswertes, der als Basis für die Erbbauzinsberechnung dient, werden häufig unabhängige Sachverständige hinzugezogen. Diese Immobiliengutachter erstellen ein Verkehrswertgutachten nach anerkannten Bewertungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren oder Bodenrichtwerten. Besonders bei Streitigkeiten über die Anpassung des Erbbauzinses oder bei der Erstfestlegung kann ein neutrales Gutachten für beide Parteien Rechtssicherheit schaffen. In manchen Erbbaurechtsverträgen ist die regelmäßige Neubewertung durch Sachverständige bereits als Klausel enthalten.

Möglichkeiten zur Berechnung des Erbbauzinssatzes

Wie schon gesagt können Grundstückseigentümer den Erbbauzinssatz nach Belieben festlegen. Meist kommen jedoch zwei grundsätzliche Optionen infrage.

  • Festlegen eines fixen Betrags, den der Erbbaurechtsnehmer jährlich zu entrichten hat. Das hat den Vorteil, dass die Zahlungen stabil und planbar sind, allerdings sind dann keine Angleichungen an veränderte Marktsituationen möglich.

  • Festlegen eines Prozentsatzes des Grundstückswertes. Üblich sind in der Regel 3 bis 5 Prozent des aktuellen Verkehrswertes.

Formel

Erbbauzins = Grundstückswert × Erbbauzinssatz
  1. Erbbauzins: Jährliche Zahlung des Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer
  1. Grundstückswert: Der Wert des Grundstücks in Euro
  1. Erbbauzinssatz: Prozentualer Satz, der auf den Grundstückswert angewendet wird

Beispiel:

Bei einem Grundstück mit einem Wert von 250.000 Euro wird ein Erbbauzinssatz in Höhe von 4 Prozent vereinbart:
Erbbauzins = 250.000 Euro × 4% = 10.000 Euro
Ob diese Summe einmal im Jahr, vierteljährlich in Raten zu je 2.500 Euro oder monatlich in Raten zu je 833,33 Euro bezahlt wird, obliegt den Vereinbarungen im Erbbaurechtsvertrag.

Auch die Laufzeit wird beim Erbbaurecht zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Erbbaurechtgeber individuell ausgehandelt. Üblich ist eine Nutzung - und damit die Zahlung des Erbbauzinses - zwischen 50 und 99 Jahren. Das obige Beispiel veranschaulicht, um wie viel höher Erbbaurechte im Vergleich zum Grundstückskauf ausfallen; bei einer Rate von 10.000 Euro pro Jahr sind bereits bei einer Laufzeit von 50 Jahren 500.000 Euro für die Nutzung fällig - für einen Grund, der 250.000 Euro wert ist.

Gesetzliche Regelungen zur Begrenzung des Erbbauzinses

Das Erbbaurecht sieht also individuelle Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Eigentümer des Grundstücks vor. Dennoch gibt es gesetzliche Regelungen, damit die Belastung durch das Erbbaurecht nicht über die Maßen hoch ausfällt. Im Erbbaurechtsgesetz heißt es in § 9a: "Dient das auf Grund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken, so begründet eine Vereinbarung, daß eine Änderung des Erbbauzinses verlangt werden kann, einen Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nur, soweit diese unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht unbillig ist. Ein Erhöhungsanspruch ist regelmäßig als unbillig anzusehen, wenn und soweit die nach der vereinbarten Bemessungsgrundlage zu errechnende Erhöhung über die seit Vertragsabschluß eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht".

Die Grundlage für die Höhe des Erbbau- oder Erbpachtzinses sind also die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt, an dem der Erbbaurechtsvertrag geschlossen wurde; beide Größen dürfen nur im selben Verhältnis steigen. Darüber hinaus verlangt § 9a, dass Erhöhungen höchstens alle drei Jahre vorgenommen werden dürfen.

Was sind die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten?

Der Erbbauberechtigte erhält das Recht zur Nutzung des mit einem Erbbaurecht versehenen Grundstücks. Er kann dort eine Immobilie erbauen, dieses Gebäude vermieten und die Immobilie auch veräußern. Mitunter behalten sich Erbbaurechtgeber ein Zustimmungsrecht zu verschiedenen Maßnahmen vor, das im Erbbaurechtsvertrag festgehalten wird.

Im Gegenzug ist der Erbbauberechtigte dazu verpflichtet, den Erbbauzins fristgerecht entsprechend der vertraglich vereinbarten Vorgaben zu entrichten. Sollte er dies versäumen, droht der Verlust des Erbbaurechts. Das Grundstück fällt dann wieder dem Eigentümer zu, die Immobilie wird meist zwangsversteigert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erbbaurechtsnehmer mindestens zwei Jahre lang die Zinsen nicht bezahlt hat, einen Insolvenzantrag stellen musste oder wenn eine Zwangsverwaltung seines Erbbaurechts gerichtlich angeordnet wurde.

Um den Erbbaurechtsgeber davor zu bewahren, dass der Erbbauberechtigte seiner Schuld nicht nachkommt, wird der Erbbau- oder Erbpachtzins oftmals dinglich gesichert, indem er als Reallast ins Erbbaugrundbuch eingetragen wird. Auf diese Weise kann im Zweifel die Immobilie belastet werden, wenn der Erbbaurechtsnehmer seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Darüber hinaus ist die Vormerkung einer Zinsanpassung im Erbbaugrundbuch möglich.

Mögliche Einschränkungen durch den Erbbaurechtsvertrag

  • Nutzungsbeschränkungen

    Festlegungen zur Art der erlaubten Bebauung (z.B. nur Wohngebäude, keine gewerbliche Nutzung)

  • Zustimmungsvorbehalte

    Notwendige Genehmigung des Grundstückseigentümers für Umbaumaßnahmen, Verkauf oder Vermietung

  • Bauliche Vorgaben

    Vorschriften bezüglich Größe, Gestaltung oder energetischen Standards des Gebäudes

  • Instandhaltungspflichten

    Verbindliche Regelungen zur Pflege und Erhaltung des Grundstücks und Gebäudes

  • Vorkaufsrechte

    Bevorzugter Erwerb durch den Grundstückseigentümer bei Verkaufsabsicht

Einschränkungen beim Erbbaurecht

Diese Einschränkungen können die Flexibilität des Erbbauberechtigten erheblich beeinflussen und sollten daher vor Vertragsunterzeichnung mit einem Fachanwalt besprochen werden.

Vorgehensweise: So wird das Erbbaurecht begründet und eingetragen

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    Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer treffen Vereinbarungen, wie sie das Erbbaurecht umsetzen wollen.

  2. 2

    Die Vereinbarungen werden im Erbbaurechtsvertrag festgehalten. Grundsätzlich muss dieser folgende Angaben enthalten: Grundstücksbestimmung, Höhe des Erbbauzinses, Laufzeit, Wertsicherungsklausel, gegebenenfalls eine Option zur Verlängerung des Erbbaurechts, schuldrechtliche Pflichten und dingliche Rechte.

  3. 3

    Der Erbbaurechtsvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden.

  4. 4

    Anschließend stellt der Notar einen Antrag auf Eintragung im Grundbuch.

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    Das Amtsgericht legt für das fragliche Grundstück ein Erbbau-Grundbuchblatt an, das man auch Erbbaugrundbuch nennt. Dort wird das Erbbaurecht eingetragen und ist ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.

Entscheidungshilfe: Erbbaurecht oder Grundstückskauf?

Möglicherweise stehen Sie gerade vor der Frage, ob ein Erbbaurecht oder der Kauf eines Grundstücks in Ihrem konkreten Fall besser wäre. Die folgende Tabelle kann Ihnen dabei als Entscheidungshilfe dienen.

KriteriumGrundstückskaufErbbaurecht
KapitalIhnen steht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung, um von Bankinstituten ein Darlehen für den Grundstückskauf und den anschließenden Immobilienbau zu erhalten.Ihre Liquidität ist begrenzt; für den Grundstückskauf und Immobilienbau reichen die finanziellen Mittel nicht aus.
EigentumIhnen ist es wichtig, dass sich der Grund, auf dem Ihre Immobilie steht, in Ihrem Besitz befindet.Wer der Grundstücks-eigentümer ist, ist Ihnen egal, solange Sie das Grundstück Ihren Vorstellungen entsprechend nutzen können.
InvestitionSie möchten in Immobilien investieren und haben genug Kapital, um sich das Grundstück und ein Gebäude leisten zu können.Ihnen steht eine mittlere Summe zur Verfügung, die Sie in Immobilien investieren wollen. Das Geld reicht allerdings nicht für Grundstück und Gebäude.

Checkliste: Ist ein Erbbaurecht für Sie geeignet?

  • Sie verfügen über begrenztes Eigenkapital und möchten die anfängliche Investition reduzieren.

  • Sie sind bereit, langfristig regelmäßige Zahlungen für die Grundstücksnutzung zu leisten.

  • Die Vorteile einer geringeren Grunderwerbsteuer und niedrigeren Anfangsinvestition überwiegen für Sie gegenüber den langfristig höheren Gesamtkosten.

  • Sie haben die Vertragsbedingungen, insbesondere die Wertsicherungsklauseln und mögliche Zinsanpassungen, sorgfältig geprüft und verstanden.

  • Sie haben sich über die Vertragsgestaltung bei einem Rechtsbeistand oder Notar beraten lassen.

  • Sie haben sich mit den Regelungen für das Ende der Laufzeit (Heimfallrecht, Entschädigung) auseinandergesetzt.

  • Sie haben die Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Bank besprochen und eine entsprechende Zusage erhalten.

  • Sie haben den Erbbaurechtsvertrag auf mögliche Einschränkungen Ihrer Nutzungsrechte geprüft (z.B. Zustimmungsvorbehalte des Grundstückseigentümers).

Hinweis zur Checkliste

Je mehr Punkte Sie ankreuzen können, desto besser geeignet könnte ein Erbbaurecht für Ihre Situation sein. Lassen Sie sich dennoch unbedingt individuell beraten!

Wie kann der Erbbauzins angepasst werden?

Sofern der Erbbaurechtsvertrag keine entsprechende Klausel vorsieht, sind Erhöhungen des Erbbau- oder Erbpachtzinses nach § 9a des Erbbaurechtsgesetzes gar nicht zulässig. Erbbaurechtsgeber sollten deshalb eine Wertsicherungsklausel im Vertrag integrieren. Oftmals wird die Erhöhung des Zinses dabei an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, ob sich die Einkünfte des Erbbaurechtsnehmers im gleichen Maß erhöht haben; nur dann ist die volle Angleichung an den Verbraucherpreisindex möglich.

Formel

Veränderung = (Index aktuell / Index alt) × 100 - 100
  1. Veränderung: Prozentuale Änderung des Erbbauzinses
  1. Index aktuell: Aktueller Verbraucherpreisindex (VPI)
  1. Index alt: Verbraucherpreisindex (VPI) bei der letzten Anpassung

Beispiel:

Bei einer Erbbauzinsanpassung mit VPI 2019 von 99,5 und VPI 2024 von 119,3:
Veränderung = (119,3 / 99,5) × 100 - 100
Veränderung = 119,9 - 100 = 19,9%
Ergebnis: Der Erbbauzins kann um 19,9% angepasst werden, sofern auch das Einkommen des Erbbaurechtsnehmers im gleichen Zeitraum entsprechend gestiegen ist.

Wertsteigerungsklausel im Erbbaurechtsvertrag

Wurde hingegen im Erbbaurechtsvertrag eine Wertsteigerungsklausel eingebaut, die sich am Grundstückswert orientiert, ist die Vorgehensweise anders. Dann wird in regelmäßigen Abständen der Wert des Grundstücks ermittelt und die prozentuale Veränderung an den Erbbauberechtigten weitergegeben. Betrug der Bodenwert bei Vertragsabschluss beispielsweise 200.000 Euro, liegt mittlerweile aber bei 220.000 Euro, entspricht das einer Steigerung von 10 Prozent, um die die Erbbauzinsen erhöht werden könnten.

So geht's: Anleitung zur Anpassung des Erbbauzinses gemäß Vertrag

  1. 1

    Überprüfen des Erbbaurechtsvertrags

    Prüfen Sie zunächst im Erbbaurechtsvertrag, wovon die Zinsanpassung in Ihrem Fall abhängt. Schauen Sie nach Klauseln zur Wertsicherung oder Anpassungsmechanismen und achten Sie besonders auf Verknüpfungen mit dem Verbraucherpreisindex oder Grundstückswertänderungen.

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    Ermittlung des Zeitpunkts der letzten Anpassung

    Überprüfen Sie, wann die letzte Anpassung der Erbbaugebühr stattgefunden hat. Laut Erbbaurechtgesetz muss sie mindestens drei Jahre zurückliegen, damit eine neue Anpassung zulässig ist. Dokumentieren Sie das Datum und die damals angewandten Berechnungsgrundlagen.

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    Ermittlung der relevanten Daten

    Ermitteln Sie die relevanten Informationen, beispielsweise den aktuellen Verbraucherpreisindex auf der Seite des Statistischen Bundesamtes oder den aktuellen Grundstückswert. Bei einer Grundstückswertänderung kann es sinnvoll sein, ein aktuelles Gutachten einzuholen.

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    Berechnung der Anpassung

    Berechnen Sie die prozentuale Veränderung der relevanten Größen. Dies entspricht der maximal möglichen prozentualen Zinsanpassung. Berücksichtigen Sie dabei auch eventuelle vertragliche Begrenzungen oder Rundungsregeln.

Wenn Erbbauberechtigte mit einer Zinsanpassung nicht einverstanden sind, sollten sie zunächst ein Gespräch mit dem Erbbaurechtgeber suchen. Häufig lassen sich Missverständnisse durch die Offenlegung von Berechnungen beseitigen. Falls nicht, ist der Erbbaurecht-Nutzer nicht verpflichtet, der veränderten Forderung nachzukommen.

Welche steuerlichen Aspekte sind beim Erbbauzins relevant?

Unter bestimmten Umständen können Kosten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht steuerlich abgesetzt werden können. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Immobilie auf dem Erbbaurecht-Grundstück selbst genutzt wird, da der Erbbauzins nicht zu den Werbungskosten zählt.

Anders sieht es aus, wenn das Erbbaurecht für eine vermietete Immobilie genutzt wird. In diesem Fall können Vermieter den Erbbauzins als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen.

Formel

Steuerersparnis = Mieteinnahmen × Steuersatz - (Mieteinnahmen - Erbbauzins) × Steuersatz
  1. Steuerersparnis: Der Betrag, den man durch die steuerliche Absetzbarkeit des Erbbauzinses spart
  1. Mieteinnahmen: Jährliche Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie
  1. Erbbauzins: Jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer für das Erbbaurecht
  1. Steuersatz: Individueller Steuersatz in Prozent

Beispiel zur steuerlichen Absetzbarkeit des Erbbauzinses:

Ein Mehrfamilienhaus mit vier Parteien steht auf einem Grundstück, das dem Erbbaurecht unterliegt.
Jährlicher Erbbauzins: 10.000 Euro
Jährliche Mieteinnahmen: 48.000 Euro
Steuersatz: 30 Prozent

Ohne Berücksichtigung des Erbbauzinses:
Steuerpflichtige Einkünfte: 48.000 Euro
Steuerlast: 48.000 Euro × 30% = 14.400 Euro

Mit Abzug des Erbbauzinses als Werbungskosten:
Steuerpflichtige Einkünfte: 48.000 Euro - 10.000 Euro = 38.000 Euro
Steuerlast: 38.000 Euro × 30% = 11.400 Euro

Steuerersparnis: 14.400 Euro - 11.400 Euro = 3.000 Euro

Das Erbbaurecht wirkt sich auch auf die Grundsteuer aus. Diese ist üblicherweise vom Grundstückseigentümer zu bezahlen, das Erbbaurecht gilt allerdings als eigentumsgleiches Recht, wodurch die Pflicht auf den Erbbauberechtigten übergeht. Bei der Berechnung wird seit der Grundsteuerreform 2022 das Erbbauzins herangezogen.

Formel

Erbbauzins (pro Jahr) × Kapitalwert × individueller Steuersatz
  1. Erbbauzins (pro Jahr): Jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer
  1. Kapitalwert: Wert aus Anlage 9a des Bewertungsgesetzes, abhängig von der Dauer der Laufzeit
  1. Individueller Steuersatz: Abhängig vom Bundesland

Beispiel:

Für ein Grundstück in Bayern mit Erbbaurecht:
Jährlicher Erbbauzins: 10.000 Euro
Erbbaurecht vereinbart für 75 Jahre: Kapitalwert 18,345
Steuersatz Bayern: 0,035

Grundsteuer = 10.000 Euro × 18,345 × 0,035 = 6.420,75 Euro

Was geschieht bei Vertragsende oder Verkauf des Erbbaurechts?

Die Laufzeit eines Erbpachtvertrags beträgt üblicherweise 60 bis 99 Jahre. In der Regel räumt der Eigentümer dem Erbbaurechtsnehmer ein Verlängerungsrecht ein. Wird dieses nicht in Anspruch genommen, greift das Heimfallrecht des Grundstückseigentümers: Er behält alle Rechte an seinem Grundstück zurück und auch die darauf errichtete Immobilie geht in seinen Besitz über. Dafür muss der Eigentümer des Grundstücks dem früheren Eigentümer des Gebäudes eine Entschädigung zahlen, die mindestens zwei Dritteln des Immobilienverkehrswertes entspricht.

Eine Immobilie, die mit Erbbaurecht errichtet wurde, kann auch zum Verkauf angeboten werden. Ihr Verkehrswert wird durch das bestehende Erbbaurecht gemindert. Die Begründung hierfür liegt in der weiteren Zahlungsverpflichtung des Erbpachtzinses der neuen Eigentümer an den Erbbaurechtsgeber. Der Käufer tritt bei einem Verkauf einer Erbbaurecht-Immobilie nämlich in den bestehenden Vertrag mit dem Erbbaurechtgeber ein und übernimmt die Rechte und Pflichten des bisherigen Erbbauberechtigten.

Anleitung: So gehen Sie bei einer Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags vor

  1. 1

    Beginnen Sie rechtzeitig, sich mit der Vertragsverlängerung zu beschäftigen. Bereits fünf Jahre vor dem Ende der Vertragslaufzeit sollten die Verhandlungen beginnen.

  2. 2

    Wenden Sie sich an den Eigentümer des Grundstücks und informieren Sie ihn über Ihren Wunsch nach einer Verlängerung.

  3. 3

    Der Erbbaurechtsgeber hat nun die Option, die bisherigen Vertragskonditionen neu zu verhandeln. Insbesondere eine Erhöhung des Erbpachtzinses oder eine neue Wertsicherungsklausel kommt vermutlich jetzt ins Spiel.

  4. 4

    Bitten Sie um eine Vorlage der geplanten Änderungen in schriftlicher Form. So können Sie in Ruhe die geplanten Veränderungen durchdenken.

  5. 5

    Wenn Sie mit den neuen Konditionen einverstanden sind, schließen Sie gemeinsam mit dem Eigentümer einen neuen Erbbaurechtsvertrag.

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    Sollten Sie nicht einverstanden sein, schlagen Sie dem Erbbaurechtgeber Alternativen vor. Bedenken Sie, dass Sie in einer guten Verhandlungsposition sind, schließlich muss Ihnen der Grundstückseigentümer eine hohe Entschädigung (min. zwei Drittel des Immobilienverkehrswertes) zahlen, wenn das Heimfallrecht in Kraft tritt.

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    Treffen Sie die finale Entscheidung, ob Sie den Vertrag verlängern möchten oder die neuen Konditionen in dieser Form nicht akzeptieren können.

Zwei Personen schütteln sich die Hände über einem Schreibtisch mit Vertragsunterlagen, Laptop mit Diagrammen und einer kleinen Topfpflanze. Geschäftliches Meeting zur Vertragsunterzeichnung.

Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht - Vor- und Nachteile

Durch den Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht entstehen Vor- und Nachteile sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick:

Immobilie mit Erbbaurecht verkaufen - VorteileImmobilie mit Erbbaurecht verkaufen - Nachteile
für den Käufer• geringere Anschaffungskosten • langfristige Sicherheit durch langfristige Vereinbarungen • Erbbaurecht = eigentumsgleiches Recht; daher ähnliche Rechte wie beim Kauf eines Grundstücks• langfristige Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren • drohendes Heimfallrecht nach Ablauf der Vertragslaufzeit
für den Verkäufer• Erweiterung des Interessentenkreises wegen geringerer Anschaffungskosten • Möglichkeit, den neuen Pächter in den bestehenden Vertrag zu bestehenden Konditionen aufzunehmen• Minderung des Verkehrswertes der Immobilie aufgrund des Erbbaurechts • Vorbehalte bei einigen potenziellen Interessenten wegen langfristiger Verbindlichkeiten

Wie unterscheiden sich Erbbauzinsen in verschiedenen Regionen Deutschlands?

So wie sich die Immobilienpreise in Deutschland unterscheiden, fällt auch der Erbbauzins je nach Region unterschiedlich hoch aus. Generell gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage: In Gegenden, in denen eine starke Wohnraumknappheit herrscht, sind potenzielle Käufer bereit, höhere Erbpachtzinsen zu bezahlen als dort, wo genug Wohnraum zur Verfügung steht.

Eine Studie des Deutschen Erbbaurechtverbands e.V. aus dem Jahr 2017 ermittelte, dass rund 70 Prozent der vergebenen Erbbaurechte für Wohnzwecke genutzt werden. Der durchschnittliche Erbbauzins beträgt dabei 3,1 Prozent, während er bei Gewerbeimmobilien mit Erbbaurecht 4,3 Prozent beträgt. 2023 wurde die Studie erneut durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass mittlerweile mehr als 80 Prozent der Immobilien mit Erbbaurecht für Wohnzwecke genutzt werden. Der durchschnittliche erhobene Erbbauzins fiel dabei auf 2,7 Prozent. Fast 20 Prozent der Teilnehmer konnten bereits bestätigen, dass sie den Erbbauzins bei einer Verlängerung des Erbbauvertrags um 4 bis 8 Prozent erhöhen werden; als Begründung hierfür wurden die steigenden Kapitalmarktzinsen genannt.

Wie unterschiedlich die Erbbauzinshöhe in der Praxis ausfällt, zeigt eine Studie des Immobilienberaters Jones Lang LaSalle (JLL) aus dem Jahr 2020. In Berlin liegt der Zins für Wohngebäude beispielsweise bei 4,5 Prozent; Genossenschaften profitieren in den ersten 20 Jahren nach Vertragsabschluss von einem halbierten Zinssatz von 2,25 Prozent. In Hamburg liegt er sogar nur bei 1,5 Prozent, womit die Hansestadt auf das sinkende Zinsniveau reagiert hat. Um das Erbbaurecht-Konzept attraktiver zu machen, beträgt die Entschädigung für das Gebäude nach einem Heimfall des Grundstücks hier 100 Prozent.

In München werden städtische Grundstücke für den Wohnbau seit 2019 nahezu ausschließlich mit Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauzins liegt dabei bei 2,5 Prozent für Einfamilienhäuser und 4,25 Prozent für Wohnungen. Zum Vergleich vergibt die nahe gelegene Stadt Augsburg aktuell Baugrundstücke mit einem reduzierten Erbbauzins von 1,8 Prozent aufgrund des Erschließungsaufwands, der sich nach 15 Jahren auf 3 Prozent erhöht.

Aufsehen erregte auch ein Fall in der Stadt Lüneburg im Jahr 2024. Aufgrund gestiegener Bodenwerte wollte die Klosterkammer Hannover auslaufende Erbpachtverträge nur mit einer deutlichen Erbbauzinserhöhung verlängern - bis zu 12.000 Euro Erbpachtzins pro Jahr sollten Erbbaurechtsnehmer dann zahlen. Besonders bitter war für die Betroffenen, dass in umliegenden Städten eher der Trend zur Erbbauzinssenkung auf 1,3 bis 2 Prozent zu beobachten war. Aufgrund massiver Protestaktionen wurde die Gebühr schließlich auf 3,5 Prozent reduziert, weitere Abschläge sind für verschiedene Personengruppen möglich, beispielsweise für Familien mit Kindern oder für Senioren.

Luftaufnahme von München mit Blick über die Altstadt, dominiert vom markanten roten Dach der Frauenkirche im Vordergrund. Im Zentrum ist der Alte Peter (Peterskirche) mit seinem Uhrturm zu sehen, umgeben von historischen Gebäuden und dem charakteristischen Stadtbild mit seinen Kirchtürmen. Im Hintergrund erstreckt sich die moderne Skyline der Stadt.

Ausblick: Wie entwickeln sich die Erbbaurechtzinsen in begehrten Lagen?

Die vorgestellten Beispiele zeigen, dass insbesondere größere Städte ein starkes Interesse daran haben, Baugrundstücke mit Erbbaurecht zu vergeben. Dies sichert ihnen langfristig den Erhalt des Besitzstands und fungiert gleichzeitig als langfristige passive Einnahmequelle. Darüber hinaus bewahren sich die Kommunen so ein dauerhaftes Mitspracherecht, das auch zur Steuerung der Wohnraumbereitstellung genutzt werden kann. In vielen Metropolen gibt es deshalb schon jetzt Bestrebungen, die Grundstücksvergabe komplett an Erbbaurechte zu knüpfen.

Um die Attraktivität des Wohnungsbaus zu erhalten, ist davon auszugehen, dass sich die Erbbauzinsen deshalb langfristig auf einem niedrigen Niveau einpendeln werden. Schon jetzt locken die großen Metropolen mit besonders günstigen Konditionen, zu denen auch ein niedriger Erbpachtzins gehört - diese Entwicklung wird sich auch zukünftig fortsetzen.

Häufige Fragen zum Thema Erbbauzins