Was ist ein Verkehrswertgutachten? Die wichtigsten Fakten
Zusammenfassung
- Ein Verkehrswertgutachten beschreibt den zu erwartenden Verkaufswert einer Immobilie
- Der in diesem Dokument angegebene Wertbetrag bezieht sich immer auf einen bestimmten Stichtag.
- Das Verkehrswertgutachten berücksichtigt dabei die Eigenschaften der Immobilie, die mit ihr verbundenen rechtlichen Gegebenheiten sowie die geltenden Bewertungsgrundsätze.
Verkehrswert einer Immobilie
Bei der Grunderwerbssteuer ermittelt das Finanzamt diese Kennzahl.
Außerdem spielt diese Größe auch im Rahmen von Erbschaften eine Rolle.
Ein Sachverständiger ermittelt dabei den Immobilienwert zu einem bestimmten Stichtag zum Zwecke der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Dieses Gutachten stellt den Immobilienwert im Sinne des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) zu einem bestimmten Stichtag fest.
Die Ermittlung dieses Maßstabs im Zuge einer solchen Immobilienbewertung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
Erfahren Sie im folgenden Artikel mehr über die Berechnung des Verkehrswerts sowie dessen Bedeutung und erhalten Sie einige nützliche Praxistipps und Hinweise zu den zugrundeliegenden Richtlinien bezüglich der Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Verkehrswertgutachten: Grundlagen und rechtliche Bedeutung
Ein Verkehrswertgutachten ist ein wichtiges Dokument, das den Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag feststellt.
Es handelt sich um eine umfangreiche Form der Immobilienbewertung, die von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wird.
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben und bezieht sich auf den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.
Ein Verkehrswertgutachten ist häufig bei Streitigkeiten vor Gericht, im Umgang mit Behörden und Versicherungen sowie bei der Dokumentation aller nötigen Unterlagen zu einer Immobilie erforderlich.
Unterlagen und Informationen
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Unterlagen und Informationen erforderlich. Dazu gehören unter anderem der Grundbuchauszug, die Baugenehmigung, der Energieausweis, die Grundrisse und die Baupläne der Immobilie.
Darüber hinaus sind Informationen über die Lage, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie über eventuelle Mängel oder Schäden erforderlich.
Der Gutachter muss auch die rechtlichen Gegebenheiten und die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie berücksichtigen, um den Verkehrswert korrekt zu ermitteln.
Die Unterlagen und Informationen dienen als Basis für die Wertermittlung und sind daher von entscheidender Bedeutung für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Inhalt des Gutachtens
Ein Verkehrswertgutachten enthält eine umfangreiche Beschreibung der Immobilie, einschließlich ihrer Lage, Größe, Ausstattung und eventueller Mängel oder Schäden. Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert anhand der gesammelten Unterlagen und Informationen und legt ihn im Gutachten fest. Das Gutachten enthält auch eine Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendet wurden. Der Verkehrswert wird in Euro angegeben und bezieht sich auf den Stichtag, zu dem das Gutachten erstellt wurde. Ein Verkehrswertgutachten kann auch Empfehlungen für die zukünftige Nutzung oder den Verkauf der Immobilie enthalten.
Die Bedeutung für die Immobilienwirtschaft
Ein Verkehrswertgutachten hat eine große Bedeutung für die Immobilienwirtschaft, da es eine objektive und unabhängige Bewertung der Immobilie liefert. Der Verkehrswert dient als Grundlage für die Preisbildung bei Immobilienverkäufen und -käufen und hilft dabei, faire und marktgerechte Preise zu erzielen. Darüber hinaus kann ein Verkehrswertgutachten bei Streitigkeiten vor Gericht oder im Umgang mit Behörden und Versicherungen verwendet werden, um den Wert der Immobilie nachzuweisen. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, daher sollten nur qualifizierte Sachverständige mit der Erstellung beauftragt werden. Durch die Nutzung von Verkehrswertgutachten kann die Transparenz und Sicherheit auf dem Immobilienmarkt erhöht werden.
Was ist ein Verkehrswertgutachten und wie unterscheidet es sich vom Marktwert?
In einem Verkehrswertgutachten bildet der Verkehrswert einer Immobilie den Mittelpunkt der Untersuchungen. Der Verkehrswert ist der Betrag, den der Verkäufer für eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten kann.
Der § 194 des BauGB (Baugesetzbuch) beschreibt diesen Wert wie folgt: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Das bedeutet, dass zu einem aktuellen Zeitpunkt gemäß der Verkehrswertermittlung eine Immobilie einen bestimmten Wert auf dem Immobilienmarkt aufweist.
Das Verkehrswertgutachten nimmt dabei Bezug auf rechtliche und sachliche Eigenschaften. Die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers lässt es jedoch außer Acht.
In der Regel nimmt eine solche Immobilienbewertung auf folgende Umstände Rücksicht:
den Wertermittlungsstichtag
die spezifischen Eigenschaften der Immobilie wie Größe oder energetischen Zustand
die rechtlichen Gegebenheiten wie Wohnrechte, bestehende Miet- und Pachtverträge
Welche Faktoren sind bedeutend?
Für den Verkehrswert einer Immobilie ist nicht nur deren Größe maßgeblich. Ferner spielen auch der Zustand der Liegenschaft und die Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit eine Rolle. Ein top-saniertes Wohnhaus ist sicherlich wertvoller als ein sanierungsbedürftiges Objekt. Auch die Ausstattung der Immobilie ist von Bedeutung. Nicht zuletzt beeinflusst die Nutzungsart den Wert. Bauwerke können je nach ihrer Architektur als Wohnhäuser oder als Lagerhallen und gewerbliche Objekte verwendet werden.
Ist eine Immobilie bereits mit einer Grunddienstbarkeit behaftet oder existieren bestehende Mietverträge, haben auch diese Umstände Einfluss auf den Immobilienwert und die Immobilienbewertung. Beim Verkehrswertgutachten wirken sich jedoch aktuelle Marktpreisschwankungen nicht aus, wie dies bei der Ermittlung des Marktwerts der Fall ist. Bei einer herkömmlichen Marktwertermittlung ist auch der Standort der Immobilie ein wichtiger Faktor. Immobilien in wenig erschlossenen ländlichen Gegenden sind meistens günstiger als jene, die sich in gut erschlossenen und verkehrsgünstig gelegenen Regionen befinden. Immobilienmakler legen in der Praxis den marktrelevanten Immobilienpreis fest, der für den Verkauf der Liegenschaft als Basis angesetzt wird. Sie berücksichtigen dabei auch Marktschwankungen und gehen auf das aktuelle Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ein. Aktuelle Marktwerte sind entscheidend, um Immobilien präzise zu bewerten, insbesondere durch Methoden wie das Vergleichswertverfahren.
Wie wird der Verkehrswert im Gutachten ermittelt?
Bei der Wertermittlung setzten Sachverständige drei unterschiedliche Bewertungsverfahren ein. Diese sind laut Immobilienwerteverordnung ImmoWertV zulässig. Welche Berechnungsmethode Verwendung findet, hängt von der Art der Immobilie ab sowie von deren Nutzung. Zu diesen normierten Verfahren gehören:
das Vergleichswertverfahren
das Ertragswertverfahren und
das Sachwertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren dient die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses in der Region als essentielle Grundlage für die Wertermittlung.
Verfahren | Basis | Anwendung bei |
---|---|---|
Vergleichswertverfahren | ähnliche Immobilien einer Region | Häusern, Eigentumswohnungen, unbebauten Grundstücken |
Ertragswertverfahren | Mieterträge | Mietobjekten, gewerblichen Objekten |
Sachwertverfahren | Bodenrichtwerte, Bauwert und Herstellungskosten | eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser |
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren vergleicht eine Immobilie mit ähnlichen Liegenschaften, die kurz vor dem Wertermittlungsstichtag veräußert wurden. Diese Methode der Immobilienbewertung eignet sich in erster Linie für Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser sowie für unbebaute Grundstücke, die sich in einer bestimmten Region befinden. Der Gegenstand dieser Bewertung ist oft Teil von Verkehrswertgutachten, die im gerichtlichen Prozess benötigt werden. Das Verfahren gilt als Näherungsverfahren zum tatsächlichen Immobilienmarktwert. Allerdings ist es nicht immer möglich, einen direkten Vergleich mit anderen Objekten durchzuführen, da in einem bestimmten Gebiet nur selten Immobilien in zeitlich kurzen Abständen verkauft werden. Der § 25 der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsgesetz) beschreibt die dafür geltenden Regelungen. Manchmal werden die Vergleichswerte auch indirekt ermittelt. Dafür werden Verkehrswertdokumentationen aus der Vergangenheit miteinander verglichen und nach gewissen Kriterien wie Wohnfläche oder Baujahr gegenüber gestellt. Die daraus gewonnenen Durchschnittswerte gelten dann als Vergleichswerte.
Entscheidend für die Anwendung dieser Methode ist, dass genügend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen. Ausschlaggebend für die Bewertung sind dabei:
Größe und Art der Immobilie
Energetischer Zustand und Bauweise
Gestaltung und Ausstattung
mögliche Restnutzungsdauer
das eventuelle Vorhandensein rechtlicher Einschränkungen wie Denkmalschutz oder Abstandsflächen
das direkte Umfeld der Immobilie
Bei Grundstücken spielen zudem der Erschließungsgrad, die Bodenbeschaffenheit, die Mikrolage (Sonnenseite, Schattenseite, Lärmumfeld, etc.) sowie Nutzungsbeschränkungen und baurechtliche Einschränkungen eine Rolle.
Ertragswertverfahren
Bei Wohnungen, die als Mietwohnungen dienen oder bei gewerblichen Objekten kommt in der Praxis meistens das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
Formel
- Ertragswert: Gesamtwert der Immobilie basierend auf den erzielbaren Erträgen
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks
- Gebäudeertragswert: Wert des Gebäudes basierend auf den Mieterträgen
Beispiel:
Bei einem Grundstück mit einem Bodenwert von 150.000 € und einem Gebäudeertragswert von 250.000 €:
Ertragswert = 150.000 € + 250.000 €
Ertragswert = 400.000 €
Der Bodenwert
Der Bodenwert bezeichnet den Gegenwert des unbebauten Grundstücks.
Formel
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks
- Bodenrichtwert: Amtlich festgelegter Wert pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage
- Grundstücksfläche: Größe des Grundstücks in Quadratmetern
Beispiel:
Bei einem Grundstück von 500 m² und einem Bodenrichtwert von 400 €/m²:
Bodenwert = 400 €/m² x 500 m²
Bodenwert = 200.000 €
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte sind aus Karten ersichtlich, die Sie auf Online-Portalen der Bundesländer finden. Sie werden von Ausschüssen aufgrund von Grundstücksverkäufen der Vergangenheit ermittelt.
Danach errechnen Sie den Grundstücksreinertrag sowie den Gebäudereinertrag. Der Grundstücksreinertrag ist der Jahresrohertrag aufgrund von Pachteinnahmen oder Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
Formel
- Jahresrohertrag: Jährliche Mieteinnahmen vor Abzug von Kosten
- Wohnfläche: Vermietbare Fläche in Quadratmetern
- Quadratmetermiete: Monatliche Miete pro Quadratmeter
- 12: Anzahl der Monate im Jahr
Beispiel:
Bei einer Wohnfläche von 80 m² und einer Quadratmetermiete von 12 €/m²:
Jahresrohertrag = 80 m² x 12 €/m² x 12
Jahresrohertrag = 11.520 €
Bewirtschaftungskosten
Zu den Bewirtschaftungskosten zählen die Verwaltungs- und Betriebskosten, die Instandhaltungskosten sowie die Mietausfallwagnis. Die Bewirtschaftungskosten werden oft vereinfacht mithilfe eines Prozentsatzes für die Nettomieteinnahmen errechnet. Hierbei multiplizieren Sie den Jahresrohertrag mit einem Faktor, der meistens zwischen 0,2 und 0,25 liegt.
Vereinfachtes und gespaltenes Verfahren
Fachleute unterscheiden bei dieser Form der Immobilienbewertung zwischen dem vereinfachten und dem gespaltenen Verfahren. Die erste Variante berücksichtigt bei der Wertermittlung den Bauwert ohne Bodenrichtwert. Die Abnutzung wird jedoch nicht einkalkuliert.
Der Grundstücksreinertrag beinhaltet sowohl den Gebäudeertrag als auch die Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich die Objekte befinden. Deshalb ermittelt man den Gebäudereinertrag und den Grundstücksreinertrag in der Praxis meistens getrennt.
In einem weiteren Schritt ermitteln Sie daher den Gebäudereinertrag. Der Gebäudereinertrag ist der Grundstücksreinertrag abzüglich der Bodenwertverzinsung. Zur Berechnung der Bodenwertverzinsung zieht man die Liegenschaftsverzinsung heran, der vom Standort, der Gebäudeart und der Restnutzungsdauer abhängig ist.
Formel
- Bodenwertverzinsung: Jährlicher Ertrag aus dem Bodenwert
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks
- Liegenschaftszins: Marktüblicher Zinssatz für Immobilieninvestitionen in der Region
Beispiel:
Bei einem Bodenwert von 200.000 € und einem Liegenschaftszins von 4%:
Bodenwertverzinsung = 200.000 € x 0,04
Bodenwertverzinsung = 8.000 € pro Jahr
Der Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins wird ebenfalls von den regionalen Behörden veröffentlicht, ist jedoch umstritten, da nicht überall Daten vorliegen.
Der Gebäudeertragswert ist die Summe aller Einnahmen aus der Immobilie wie Mieterträge oder Pachterträge.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Berechnungsmethode finden Sie in den §§ 17 bis 20 der ImmoWertV sowie in den §§ 184 bis 188 des Bewertungsgesetzes.
Berechnung des Ertragswerts
Der Ertragswert ergibt sich aus dem jährlichen Nettorohertrag (Miete, Pacht) multipliziert mit dem sogenannten Vervielfältiger. Das ist eine Kennzahl die angibt, ab welchen Mieterträgen sich eine Immobilie amortisiert.
Vereinfacht ermitteln Sie den Vervielfältiger mit folgender Formel:
Formel
- Vervielfältiger: Faktor, der angibt, nach wie vielen Jahren sich die Investition amortisiert
- Kaufpreis: Preis der Immobilie
- Jahresnettokaltmiete: Jährliche Mieteinnahmen ohne Nebenkosten
Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € und einer Jahresnettokaltmiete von 25.000 €:
Vervielfältiger = 500.000 € / 25.000 €
Vervielfältiger = 20
Die Investition amortisiert sich nach 20 Jahren.
Bei der gespaltenen Berechnung
Bei der gespaltenen Berechnung werden Grundstück und Bauwerke getrennt bewertet.
Im Gegensatz zur ersten Variante der Wertermittlung berücksichtigt man hier auch die Abnutzung, die allerdings nur für Bauwerke gilt.
In diesem Fall gibt es für die Berechnung des Vervielfältigers eigene Formeln, die etwas komplexer sind.
Der Ertragswert ergibt sich letztendlich aus:
Formel
- Ertragswert: Gesamtwert der Immobilie
- Gebäudeertragswert: Wert des Gebäudes basierend auf den erzielbaren Erträgen
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks
- Wertveränderungen: Anpassungen aufgrund besonderer Umstände (z.B. Schäden, Rechte Dritter)
Beispiel:
Bei einem Gebäudeertragswert von 250.000 €, einem Bodenwert von 150.000 € und Wertveränderungen von -20.000 € wegen Renovierungsbedarf:
Ertragswert = 250.000 € + 150.000 € - 20.000 €
Ertragswert = 380.000 €
Der Grundstücksreinertrag und der Gebäudereinertrag
Der Grundstücksreinertrag und der Gebäudereinertrag werden in getrennten Berechnungen dargestellt.
Der Gebäudereinertrag wird mit dem Vervielfältiger multipliziert.
Da diese Berechnung sehr komplex ist, sollten Sie die Wertermittlung von einem staatlich geprüften Verkehrswertermittler durchführen lassen.
Sachwertverfahren
Wenn Sie eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben wollen, ist das Sachwertverfahren vorteilhaft. Hierbei stehen die Herstellungskosten der Immobilien im Mittelpunkt. Außerdem wird es oft für die Bewertung von öffentlichen Gebäuden eingesetzt. Sie kann jedoch auch als Ergänzung zu den anderen Berechnungen verwendet werden.
Formel
- Sachwert: Gesamtwert der Immobilie basierend auf den Herstellungskosten
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks
- Gebäudewert: Herstellungswert des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung
- Marktanpassungsfaktor: Faktor zur Anpassung an aktuelle Marktbedingungen
Beispiel:
Bei einem Grundstück mit einem Bodenwert von 200.000 € und einem Gebäudewert von 300.000 € sowie einem Marktanpassungsfaktor von 1,2:
Sachwert = 200.000 € + 300.000 € x 1,2
Sachwert = 200.000 € + 360.000 € = 560.000 €
Sachwertverfahren
Der Sachwert wird zudem an den Baupreisindex und die aktuelle Marktlage angepasst. Gesetzlich ist das Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung in den §§ 35 - 39 ImmoWertV geregelt, ergänzt um die Sachwertrichtlinie.
Auch beim Sachwertverfahren ermitteln Sie zuerst den Bodenwert. Hierfür gilt die gleiche Vorgehensweise wie beim Ertragswertverfahren. Danach werden die Herstellungskosten angesetzt.
Formel
- Gebäudeherstellungskosten: Kosten für die Errichtung des Gebäudes
- Herstellungskosten pro m²: Baukosten pro Quadratmeter je nach Gebäudeart und Ausstattung
- Bruttogrundfläche: Gesamtfläche des Gebäudes inkl. Außenwände und Konstruktionsflächen
Beispiel:
Bei einem Gebäude mit 150 m² Bruttogrundfläche und Herstellungskosten von 2.000 € pro m²:
Gebäudeherstellungskosten = 2.000 € x 150 m²
Gebäudeherstellungskosten = 300.000 €
Der Sachwert einer Immobilie
Als Immobiliengutachter werden Sie die Abnutzung der Bausubstanz einkalkulieren. Diese ziehen Sie von den Herstellungskosten ab und erhalten somit den vorläufigen Sachwert der Immobilie.
Für die Darstellung des endgültigen Sachwerts werden noch Marktanpassungsfaktoren berücksichtigt. Bei dieser Berechnungsmethode berücksichtigt man jedoch keine Mieterträge und sie eignet sich nicht für Eigentumswohnungen.
Welche Rolle spielt der Wertermittlungsstichtag?
Der Wertermittlungsstichtag ist jener Tag, für den die Wertermittlung gültig ist. Zu diesem Datum wird das Verkehrswertgutachten erstellt und dokumentiert. Es gelten dann jene Marktbedingungen, welche an diesem Datum vorliegen.
Im Unterschied dazu gibt es den Qualitätsstichtag. Auf diesen Tag bezieht sich der Zustand einer Immobilie. Meistens ist das auch der Tag, an dem die Wertermittlung durchgeführt wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Wertermittlungsstichtag und der Qualitätsstichtag voneinander abweichen. Das ist möglich, wenn der Gebäudezustand aus rechtlichen Gründen zu einem anderen Zeitpunkt maßgeblich ist. Geregelt sind diese Umstände im § 4 der ImmoWertV.
Rechenbeispiel: Ermittlung des Verkehrswertes für eine Eigentumswohnung mithilfe des Vergleichswertverfahrens
Einheit | Bewertungsobjekt | Vergleichsobjekt | Ab- und Zuschläge in % |
---|---|---|---|
Größe | 100 m² | 100 m² | |
Baujahr | 2000 | 1990 | plus 10 |
Lage | mittlere | mittlere | |
Etage | 1. Stock | 1. Stock | |
Zustand | baujahrtypisch | saniert | minus 10 |
Vermietung | vermietet | vermietet | |
Kaufpreis/m² | 2.000 € | 2.000 € | |
Wert | 200.000 € | 200.000 € |
In welchen Situationen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Eine solche Dokumentation wird hauptsächlich in strittigen Situationen bei Gerichten oder Behörden benötigt. Zu den häufigsten Fällen gehören dabei:
Scheidungen
Erbgemeinschaften
Zwangsversteigerungen
Schadenersatzklagen bei Baumängel oder Pfusch
Versicherungsfälle
Dokumentationszwecke beim Finanzamt
Auch Personen mit bestimmten Rechten an einem Grundstück, wie Nießbrauch oder Pacht, können ein Verkehrswertgutachten beantragen.
Für Betriebe werden Verkehrswertgutachten für die Feststellung des Betriebsvermögens erstellt.
Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Verkehrswertgutachten wichtige Dokumente. Sie werden jeweils nach den strengen gesetzlichen Regelungen der ImmoWertV erstellt.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist natürlich immer mit den entsprechenden Kosten verbunden. Die Gebühren für die Gutachtenerstellung bewegen sich bei 0,5 % bis 1,5 % des Immobilienwerts, was etwa bei großen und teuren Immobilien sehr ins Geld gehen kann. Ein Kurzgutachten ist dagegen etwas kostengünstiger. Hier verrechnen Immobiliengutachter in der Regel Pauschalgebühren, die nur wenige hundert Euro betragen. Ein Verkehrswertgutachten im Sinne eines Vollgutachtens empfiehlt sich jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden. Bei einem privaten Verkauf Ihrer Immobilie reicht oft eine Kurzanalyse aus. Hier erhalten Sie dann einen ungefähren Richtwert für den Verkaufspreis, den Sie für Zwecke der Verkaufsverhandlungen nutzen können.
So beantragen Sie ein Verkehrswertgutachten bei den Gutachterausschüssen
Als Immobilieneigentümer oder Grundstückseigentümer können Sie ein Verkehrswertgutachten bei der jeweiligen Geschäftsstelle vom Gutachterausschuss in Ihrem Bundesland beantragen. Das ist heute bei manchen Behörden auch online möglich.
Sie können auch dann ein Verkehrswertgutachten beantragen, wenn Sie eine dem Eigentümer gleichstehende Person sind, bestimmte Rechte an der Immobilie innehaben oder eine pflichtteilsberechtigte Person sind (§ 193 Abs. 1 BauGB).
Als Erbbauberechtigter sind Sie zum Beispiel eine dem Eigentümer gleichstehende Person.
Wenn Sie Wohnrechte haben oder Teil einer Erbengemeinschaft sind, dürfen Sie ebenfalls einen Antrag stellen.
Die Antragstellung kann in folgende Schritte zergliedert werden:
- 1
Prüfung der Antragsberechtigung
- 2
Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle für die Einreichung der notwendigen Unterlagen
- 3
Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses
- 4
Beratung und Beschluss durch den Ausschuss
- 5
Ausfertigung des Gutachtens und Auflistung aller Gebühren und Kosten
Die Bearbeitungszeit beträgt in den meisten Fällen ein bis drei Monate.
Die Art des Gutachtenauftrags entscheidet über die dafür notwendigen Unterlagen, die Sie hierfür einreichen müssen. Zu den wichtigsten Unterlagen, die beizulegen sind, zählen:
Grundbuchauszug
Nachweis über Rechte und Belastungen
Eigentümervollmacht
Verzeichnis der Mieterträge oder Pachteinnahmen
Auflistung der Betriebskosten
Nachweis der in den letzten zehn Jahren getätigten Investitionen
Energieausweis für Gebäude
Lageplan
Grundrisse und Baupläne
Für die zu entrichtenden Gebühren haben die in den einzelnen Bundesländern geltenden Kostenregelungen Gültigkeit.
Als Berechnungsbasis gilt immer der Wert des Wertermittlungsobjekts.
Die beiden Brüder Ernst und Klaus haben nach dem Tod ihrer beiden Eltern das Elternhaus geerbt. Nun möchte Ernst die Liegenschaft verkaufen, während Klaus in das Haus einziehen will. In diesem Fall will Ernst jedoch die Auszahlung seines Anteils erwirken. Klaus will jedoch nur einen Betrag zahlen, der Ernst viel zu gering erscheint. Er beantragt daher ein Wertgutachten, um den Wert der Liegenschaft festzustellen. Der Gutachterausschuss und der Immobiliengutachter ermitteln daraufhin nach wenigen Wochen einen Verkehrswert von 150.000 €. Schließlich willigt Klaus letztendlich ein und erklärt sich bereit, 75.000 € an Ernst zu bezahlen. Diese Summe liegt zwar etwas über dem ursprünglichen Angebot von Klaus, doch hat Ernst auf eine Kostenbeteiligung von Klaus für die Gutachtergebühren verzichtet.
Wer erstellt ein Verkehrswertgutachten und welche Qualifikationen sind erforderlich?
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind Immobiliengutachter zuständig. Immobiliengutachter inspizieren Immobilien und untersuchen sie auf deren baulichen Zustand. Sie stellen fest, ob und in welchem Umfang Baumängel vorhanden sind. Das ist vor allem bei der Erstellung von Mängel- oder Schadensgutachten notwendig. Bei einem Verkehrswertgutachten beurteilen sie ferner den energetischen Zustand der Bauwerke. Das heißt, sie untersuchen die Objekte auf deren Wärmedämmungseigenschaften. Daneben überprüfen sie alle mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Dokumente und ermitteln den Verkehrswert mithilfe verschiedener Verfahren.
Öffentlich bestellte und gerichtlich beeidete Immobiliengutachter müssen eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer IHK ablegen. Ihre Ergebnisse werden von Gerichten anerkannt. Staatlich geprüfte Verkehrswertgutachter haben ebenfalls ein IHK-Zertifikat und arbeiten im Auftrag von Landesbehörden. Unabhängige Immobiliengutachter sind nicht bei Banken, Maklern oder Immobilienunternehmen angestellt, sondern sind als unabhängige Fachleute tätig.
Weitere anerkannte Zertifikate
Neben dem IHK-Zertifikat werden auch Immobiliengutachter anerkannt, die über andere Zertifikate verfügen. Dazu gehören Zertifikate von der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA), EIPOS, HypZert und dem TÜV, die alle anerkannte Qualifikationsnachweise darstellen.
DIA (Deutsche Immobilien-Akademie)
Die Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg ermöglicht den auszubildenden Immobiliengutachtern eine umfassende Ausbildung mit akademischem Hintergrund.
EIPOS
Eine Bildungseinrichtung für die berufsbegleitende Weiterbildung von Ingenieuren und Sachverständigen mit Spezialisierung auf technische Aspekte der Immobilienbewertung.
HypZert
Eine der führenden Zertifizierungsinstitutionen für Immobiliengutachter in Deutschland, deren Zertifikate besonders bei Finanzierungsinstituten anerkannt sind.
TÜV
Der TÜV zertifiziert ebenfalls Ingenieure und Sachverständige aus verschiedenen Branchen, darunter auch jene aus dem Immobilienzweig, mit Fokus auf technische Sicherheit und Qualität.
Wie arbeiten Immobiliengutachter mit den Ausschüssen?
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in den Städten und Gemeinden erhalten von den Notaren alle abgeschlossenen Immobilienkaufverträge.
Die daraus ersichtlichen Daten werden mathematisch-statistisch verarbeitet und veröffentlicht. Gutachterausschüsse erstellen somit Kaufpreissammlungen, Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte.
Diese Berichte rufen Verkehrswertgutachter schließlich ab und erhalten damit die Daten, die sie brauchen.
Wie finde ich einen qualifizierten und vertrauenswürdigen Immobiliengutachter?
Sie finden in Deutschland eine Reihe von Fachverbänden, wo Sie einen geeigneten Immobiliengutachter ausfi können. Beispiele dafür sind der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. oder der DGuSV oder das IHK Sachverständigenverzeichnis. In diesen Verzeichnissen sind eine Reihe von Gutachtern eingetragen. Am besten prüfen Sie vorab, ob es sich um einen für Ihre Angelegenheiten passenden Gutachter handelt. Empfehlungen erhalten Sie von den Kammerorganisationen oder den bekannten Fachverbänden. Sie können zudem die Zertifikate der Gutachter einsehen. Es ist ferner vorteilhaft, wenn Sie einen Gutachter finden, der in Ihrer Umgebung niedergelassen ist.
Anna und Hans K. besitzen ein Einfamilienhaus in NRW. Da beide bereits betagt sind und keine Kinder haben, wollen sie in ein Seniorenheim ziehen und ihre Immobilie verkaufen. Da sie jedoch nicht wissen, wie viel diese Wert ist, wenden sie sich an einen zertifizierten Gutachter. Dieser erstellte ein präzises und realistisches Vollgutachten. Aufgrund seiner Erfahrungen konnte der Experte den Kaufpreis für die Immobilie genau kalkulieren. Wenige Wochen nach dem Gutachten erhielten die beiden Hausbesitzer interessante Kaufangebote. Nach wenigen Monaten wurde die Liegenschaft erfolgreich verkauft. Anna und Hans K. können nun einen ruhigen und angenehmen Lebensabend genießen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Den Hauptanteil dabei nimmt das Honorar für den Gutachter ein. Seit 2009 können Sie die Honorarsätze für ein Immobiliengutachten mit dem jeweiligen Gutachter frei vereinbaren.
Früher richteten sich die Honorarsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Wenn Sie ein Immobiliengutachten in Auftrag geben, können Sie sich aber nach wie vor an den Honorarrichtlinien des Bundesverbands BVS orientieren.
Die Preisspanne bewegt sich in der Regel zwischen 1.500 € und 2.800 € und ist vom Immobilienwert sowie der Art der Immobilie abhängig. In der Praxis verrechnet der Gutachter einen Honorarsatz, der bei 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts liegt.
Ein Kurzgutachten erhalten Sie bereits ab rund 100 €. Allerdings reicht in vielen Fällen ein solches Gutachten nicht aus.
Einige Dinge, die bei einem Vollgutachten in die Bewertung einfließen, werden bei einer verkürzten Begutachtung nicht berücksichtigt. Wenn das Gutachten auch vor Gericht Bestand haben soll, empfiehlt sich jedenfalls die Erstellung eines Vollgutachtens.
Die Kurzform eignet sich insbesondere als Marktpreiseinschätzung im Fall eines Immobilienkaufs oder Immobilienverkaufs oder im Rahmen von Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden. Ist der Immobilienwert relativ gering, ist die Kurzform ebenfalls eine kostengünstige Lösung.
Rechenbeispiel: Kostenvergleich für ein Verkehrswertgutachten und eine Bewertung in Kurzform bei verschiedenen Immobilienwerten
Immobilienwert | Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
---|---|---|
50.000 € | 100 - 500 € | 323 - 537 € |
150.000 € | rund 500 € | 725 - 1203 € |
300.000 € | bis 790 € | 1071 - 1779 € |
Preise für Verkehrswertgutachten
Die Preise für das Vollgutachten als Verkehrswertgutachten orientieren sich in diesem Beispiel an den Richtwerten der HOAI. Die Kurzgutachten werden mit Pauschalpreisen dargestellt.
Ein Verkehrswertgutachten von einem gerichtlich beeideten Gutachter lohnt sich hauptsächlich im gerichtlichen Streitfall. Als Entscheidungshilfe für den Verkaufswert bei einem Privatverkauf oder Kauf einer Immobilie reicht ein Kurzgutachten aus.
Ein Verkehrsgutachten bietet mehr Rechtssicherheit, da es von den Gerichten anerkannt wird, was bei einem Kurzgutachten nicht der Fall ist.
So können Sie Kosten sparen: Alternativen zum Verkehrswertgutachten
Wenn Sie lediglich eine grobe Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie haben wollen, können Sie auch auf andere Formen der Bewertung zurückgreifen. Viele Makler bieten Online-Bewertungen an. Manche Internetportale von Banken oder Immobilienplattformen ermöglichen ebenfalls eine Bewertung. Diese Dienstleistungen sind in den meisten Fällen sogar kostenlos. Allerdings entsprechen die ermittelten Werte nicht immer der Realität. Das liegt auch daran, dass hier kein Gutachter die Immobilie tatsächlich in Augenschein nimmt.
Sie können natürlich auch einen Immobilienvergleich in Eigenregie durchführen. Diese Methode ist mit keinen Kosten verbunden, denn Sie vergleichen dabei nur Immobilienpreise im Internet oder in anderen Medien. Allerdings sind diese Vergleichsmethoden sehr ungenau. Ein Vergleich auf Online-Portalen ist ebenfalls möglich, da diese oft über umfangreiche Datenbanken verfügen. Die errechneten Beträge stimmten aber oft nicht mit der tatsächlichen Marktsituation überein.
Wie beeinflusst das Verkehrswertgutachten den Immobilienverkauf?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, hilft Ihnen das Verkehrswertgutachten dabei, einen realistischen Marktpreis zu finden. Den ermittelten Verkehrswert können Sie als Verhandlungsbasis verwenden. Zudem gewährleistet das Gutachten, dass Sie Ihre Immobilie nicht unter ihrem Wert verkaufen.
Ein Verkehrswertgutachten wird von fachkundigen Gutachtern erstellt. Diese Dokumentation beinhaltet genaue Angaben über die Immobilienbeschaffenheit und den Standort des Grundstücks oder des sonstigen Immobilienbestands. Ein Käufer hat somit die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen über das Objekt zu erhalten. Die Informationen sind unabhängig von subjektiven Eindrücken.
Verkehrswert vs. Kaufpreis
Nun stellt sich jedoch die Frage, welchen Spielraum ein Verkehrswertgutachten bei den Verkaufsverhandlungen zulässt. Während der Verkehrswert ein objektiv ermittelter Wert für eine Immobilie ist, stellt der Kaufpreis jenen Betrag dar, den ein Käufer tatsächlich bereit ist, zu zahlen. Verkehrswert und Kaufpreis müssen daher in ihrer Höhe nicht immer im Einklang sein. Letzterer hängt stark von der aktuellen Lage am Immobilienmarkt und der Nachfragesituation ab. Befindet sich Ihre Liegenschaft in einer beliebten Region, wo es viele Kaufinteressenten gibt, kann der tatsächlich erzielte Kaufpreis über dem Verkehrswert liegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie präsentiere ich das Verkehrswertgutachten potenziellen Käufern?
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie präsentiere ich das Verkehrswertgutachten potenziellen Käufern?
- 1
Vertrauen aufbauen
Treten Sie bei der Präsentation des Gutachtens sicher und selbstbewusst auf. Weichen Sie auf Fragen des Käufers nicht ausweichend aus und halten Sie den Blickkontakt. Eine vertrauenswürdige Präsentation ist die Grundlage für erfolgreiche Verkaufsverhandlungen.
- 2
Hinweis auf Objektivität des Gutachtens
Weisen Sie bei der Präsentation des Verkehrswertgutachtens darauf hin, dass die Dokumentation von einem zertifizierten oder beeideten Sachverständigen erstellt wurde. Dies unterstreicht die Neutralität und fachliche Fundierung der Wertermittlung.
- 3
Erklärung der wichtigsten Eckdaten im Dokument
Erklären Sie dem potenziellen Käufer die wichtigsten Eckdaten und stellen Sie dabei die Vorzüge der Immobilie in den Vordergrund. Erläutern Sie, welche positiven Faktoren in die Bewertung eingeflossen sind und wie diese den Wert der Immobilie begründen.
- 4
Erklärung des Kaufpreises
Weicht der Kaufpreis vom Verkehrswertgutachten ab, erklären Sie dem Käufer die Gründe dafür. Ein erhöhter Kaufpreis rechtfertigt sich etwa durch gestiegene Nachfrage oder wenn die Region, in der sich die Immobilie befindet, als Zuwanderungsregion gilt. Transparenz schafft hier Vertrauen und Verständnis für Ihre Preisvorstellung.
Ein Immobilienmakler hatte den Auftrag ein Bauernhaus in einer ländlichen Gegend zu verkaufen. Es gab zwar Interessenten, doch wollten diese die Immobilie nur weit unter deren Wert erwerben. Das Verkehrswertgutachten beschrieb jedoch den sehr guten Zustand der Immobilie und zudem verfügte diese über ausgezeichnete Werte für die Energieeffizienz, da es in den letzten Jahren saniert worden war. Ferner befindet sich die Liegenschaft nahe einem beliebten Badesee. Der Makler wies gezielt auf diese Umstände hin und konnte einen Käufer vom Wert der Immobilie überzeugen. Schließlich kam es wenige Wochen später zu einem Kaufabschluss.
Welche rechtlichen Aspekte sind beim Verkehrswertgutachten zu beachten?
Ein Teil des Verkehrswertgutachtens beschäftigt sich mit wertbeeinflussenden Gegebenheiten. Rechtliche Sachverhalte, wie zum Beispiel eingetragene Wegerechte oder eine Grunddienstbarkeit, können den Wert einer Immobilie schmälern. Juristen unterscheiden dabei zwischen privatrechtlichen Belastungen und Belastungen durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen.
Zu den privatrechtlichen wertmindernden Lasten zählen der Nießbrauch, das Leitungsrecht und das Wegerecht. Öffentlich-rechtliche Einschränkungen sind beispielsweise Abstandsflächenverpflichtungen oder Baulasten. Eine Dokumentation in Form eines Verkehrswertgutachtens berücksichtigt all diese Umstände.
Der Blick in das Grundbuch Abschnitt II reicht in der Regel nicht aus. Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder in das Denkmalregister ist ebenfalls ratsam. Letzteres ist in erster Linie bei historischen Gebäuden wichtig.
Für einen Privatverkauf reicht oft ein Kurzgutachten aus, wenn Sie dieses lediglich als Verhandlungsgrundlage betrachten. Benötigen Sie hingegen ein Mittel mit Beweiskraft, das auch vor Gericht Bestand hat, ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoller.
Grundbuchauszug beantragen
1. Darstellung eines berechtigten Interesses
Eine Beantragung eines Grundbuchauszugs ist beim jeweiligen Grundbuchamt über das Amtsgericht möglich. Heute können Sie einen Grundbuchauszug auch online beantragen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind, ein berechtigter Gläubiger oder ein potenzieller Käufer, falls Sie mit dem Immobilieneigentümer bereits nachweislich in Verhandlung stehen. Ein Kaufinteresse alleine reicht nicht aus, um Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.
2. Ausfüllen des Formulars und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Wenn Sie die vollständige Grundstücksbezeichnung und die Flurstücksnummer sowie die Gemarkung kennen, läuft das Antragsverfahren schneller ab, da damit das zuständige Grundbuchamt ausfindig gemacht werden kann. Zudem müssen Sie in diesem Formular auch angeben, warum Sie Inhaber eines berechtigten Interesses sind.
3. Entrichtung der Gebühren
Die Kosten für die Gebühren betragen 10,00 € für einen unbeglaubigten Auszug und 20,00 € für einen beglaubigten Auszug. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel sofort nach Prüfung durch das Grundbuchamt. Eine genaue Frist dafür gibt es allerdings nicht.
A will von B ein Mehrfamilienhaus erwerben. Die Immobilie ist in gutem Zustand und befindet sich in einer ruhigen Wohngegend mit guter Infrastruktur. B verlangt als Kaufpreis 300.000 €. A erfährt jedoch, dass die Mutter von B lebenslange Wohnrechte in dem Haus innehat. Daher will A einen niedrigeren Kaufpreis aushandeln. Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens konnte der Verkehrswert der Immobilie samt Wohnrecht auf 220.000 € festgelegt werden. B ließ sich davon überzeugen und verkaufte A die Liegenschaft um diesen Betrag.