Grundstücke

Alles über Erbbaugrundstücke: Ihre Chance auf bezahlbares Wohneigentum

Erfahren Sie alles Wichtige über Erbbaugrundstücke: von der Definition und den Vor- und Nachteilen über Finanzierung und rechtliche Aspekte bis hin zu den Besonderheiten beim Erwerb und der Vertragsgestaltung.
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19.05.2025
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Zusammenfassung

  • Erbbaugrundstück ohne Kaufpreis nutzen: Nutzen und bebauen Sie ein Grundstück für 50-99 Jahre gegen regelmäßigen Erbbauzins von 3-6% des Grundstückswerts.
  • Geringere Anfangskosten, begrenzte Rechte: Sie sparen beim Erbbaugrundstück die hohen Kaufkosten, aber Grundstück und Gebäude fallen nach Vertragsende zurück.
  • Erschwerte Finanzierung und Zustimmungspflicht: Banken stellen strengere Kreditbedingungen und Änderungen am Erbbaugrundstück erfordern meist Eigentümerzustimmung.

Erbbaugrundstück: Definition und Grundlagen

Definition des Erbbaugrundstücks und Abgrenzung zu Eigentumsgrundstücken

Ein Erbbaugrundstück wird auch als Erbpachtgrundstück bezeichnet und sichert das Recht zur Nutzung und Bebauung eines Grundstücks, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück erworben werden muss. Im Gegensatz zu einem Eigentumsgrundstück bleibt bei einer Erbpacht der ursprüngliche Grundstückseigentümer auch während der gesamten Laufzeit der Erbpacht der Eigentümer des Bodens, während der Nutzer des Erbpachtgrundstücks das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, das sogenannte Erbbaurecht, hat.

  • Vorteile für Erbbaurechtsnehmer

    Geringere Anfangsinvestitionen, langfristige Nutzung und Möglichkeit zur Bebauung mit einem Haus, Flexibilität bei der Nutzung und Entwicklung der Immobilie, Möglichkeit, ein Eigenheim zu realisieren, ohne das Grundstück kaufen zu müssen, was besonders in teuren Gegenden finanziell vorteilhaft ist

  • Nachteile für Erbbaurechtsnehmer

    Regelmäßige Zahlung des Erbbauzinses, Einschränkungen durch vertragliche Vorgaben, Rückfall der Immobilie und möglicher Entschädigungszahlung am Ende des Vertrags

  • Vorteile für Erbbaurechtsgeber

    Einnahmen ohne den Verlust des Eigentums, Möglichkeit, die Immobilie nach Vertragsende zurückzubekommen, Flexibilität bei der Nutzung und Verpachtung des Grundstücks

  • Nachteile für Erbbaurechtsgeber

    Langfristige Bindung an den Erbbaurechtsnehmer, Notwendigkeit, Vereinbarungen und Entwicklungen zu überwachen, potenzieller Aufwand bei Vertragsverhandlungen und -verlängerungen

AspektErbbaugrundstückEigentumsgrundstück
EigentumsverhältnisGrundstück bleibt im Eigentum des ErbbaurechtgebersVollständiges Eigentum an Grundstück und Gebäude
KostenstrukturRegelmäßiger Erbbauzins statt GrundstückskaufpreisHohe Anfangsinvestition für den Grundstückskauf
Rechtliche AspekteZeitlich begrenzte Rechte, Vertragliche EinschränkungenDauerhafte, uneingeschränkte Verfügungsrechte
Eignung fürPersonen, die hohe Anfangskosten vermeiden wollenLangfristige Investoren

Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch

Das Erbbaurecht wird durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Diese Eintragung bietet rechtliche Sicherheit für Erbbaurechtsgrundstücke.

Es handelt sich um ein dingliches Recht, das unabhängig von einem Wechsel des Grundstückseigentümers bestehen bleibt.

Hierbei wird ein eigenes Grundbuchblatt, das sogenannte Erbbaugrundbuch, angelegt.

Eingetragen werden Laufzeit, Höhe des Erbbauzinses sowie etwaige Sondervereinbarungen.

Sollte der Erbbauberechtigte Grundschulden oder Hypotheken aufnehmen, werden auch diese im Erbbaugrundbuch eingetragen.

Das Erbbaurecht bleibt auch dann bestehen, wenn das Grundstück verkauft wird.

Der neue Eigentümer tritt automatisch in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Erbbaurechtsgebers ein.

Vorteile für den Erbbaurechtsnehmer

  • Der Kauf des Grundstücks entfällt, was die Anfangskosten erheblich senkt
  • Regelmäßiger Erbbauzins ist oft günstiger als Zinsen für einen Grundstückskredit
  • Banken akzeptieren das Gebäude als Sicherheit für Kredite
  • Flexibilität bei der Nutzung innerhalb der vertraglichen Rahmenbedingungen

Nachteile für den Erbbaurechtsnehmer

  • Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Mögliche Indexierung des Erbbauzinses mit regelmäßigen Anpassungen
  • Zusätzliche laufende Kosten durch Erbpachtzins
  • Nach Vertragsende fällt das Grundstück mit Gebäude zurück an den Eigentümer

Vorteile für den Erbbaurechtsgeber

  • Regelmäßige, langfristig planbare Einnahmen durch den Erbbauzins
  • Vertragliche Kontrolle über die Nutzung des Grundstücks
  • Langfristiger Besitz des Grundstücks mit möglicher Wertsteigerung
  • Rückerhalt des Grundstücks samt Gebäude nach Vertragsablauf

Nachteile für den Erbbaurechtsgeber

  • Eingeschränkte Verfügbarkeit des Grundstücks während der Vertragslaufzeit
  • Keine Möglichkeit zur anderweitigen Nutzung oder Verkauf ohne Einvernehmen mit dem Erbbauberechtigten
  • Langfristige vertragliche Bindung
  • Aufwand für Verwaltung und Überwachung des Erbbaurechts

Wie wird der Erbbauzins berechnet und angepasst?

Der Erbbauzins ist eine zentrale Komponente des Erbbaurechtsvertrags. Er stellt die regelmäßige Zahlung dar, die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer leistet.

Die Berechnung und Anpassung des Erbbauzinses folgt bestimmten Prinzipien, die vertraglich festgelegt sind, jedoch auch von gesetzlichen und marktüblichen Standards beeinflusst werden.

Bei Erbpachtgrundstücken sind die finanziellen Überlegungen besonders wichtig, da neben dem Erbbauzins auch die Bedingungen der Finanzierung berücksichtigt werden müssen.

Formel

Erbbauzins = Verkehrswert des Grundstücks × Prozentsatz (3-6%)
  1. Erbbauzins: Jährlich zu zahlender Betrag für die Nutzung eines Erbbaurechts
  1. Verkehrswert des Grundstücks: Durch Gutachten ermittelter Wert des Grundstücks
  1. Prozentsatz (3-6%): Vertraglich vereinbarter Satz zwischen 3% und 6%

Beispiel:

Bei einem Grundstückswert von 200.000 € und einem Erbbauzinssatz von 4%:
Erbbauzins = 200.000 € × 0,04 = 8.000 € pro Jahr
Monatlicher Erbbauzins = 8.000 € ÷ 12 = 666,67 €

  • Indexierung an den Verbraucherpreisindex (VPI)

  • Periodische Überprüfung des Grundstückswerts, z. B. alle 10 oder 15 Jahre

  • Feste Erhöhungsintervalle in bestimmten Zeiträumen

  • Spätere Möglichkeit zu Neuverhandlungen, sofern vertraglich festgelegt

Steuerliche Behandlung des Erbbauzinses

Für den Erbbauberechtigten:

- Absetzbar als Betriebsausgabe oder Werbungskosten bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung

- Nicht absetzbar bei privater Eigennutzung

- Verantwortung für die jährliche Grundsteuer

Für den Grundstückseigentümer:

- Einnahmen aus dem Erbbauzins müssen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden

- Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück (Gutachter- oder Verwaltungskosten) können als Betriebsausgaben abgesetzt werden

Welche Laufzeiten sind bei Erbbauverträgen üblich und was passiert nach Ablauf?

Bei einem Erbbaurecht an einem Haus sind spezielle Laufzeiten üblich, sodass das Nutzungsrecht am Erbbaurechtsgrundstück im Vertrag klar fixiert wird.

Typische Vertragslaufzeiten und gesetzliche Mindestlaufzeit bei Erbbaurechten

Verträge an Erbbaugrundstücken haben typischerweise eine Laufzeit von 50 bis 99 Jahren. Diese langen Zeiträume sollen sicherstellen, dass der Nutzer der Erbpacht die Möglichkeit hat, seine Investitionen in die Immobilie Gebäude amortisieren zu können. Die gesetzliche Mindestlaufzeit für das Nutzungsrecht am Erbbaurechtsgrundstück beträgt gemäß dem Erbbaurechtsgesetz 30 Jahre. Kürzere Laufzeiten sind unüblich und müssen besonders begründet werden.

  1. 1

    Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Erbbaurechts

  2. 2

    Bauwerk auf dem Erbbaugrundstück fällt an den Grundstückseigentümer zurück (Heimfall)

  3. 3

    Übertragung der vollen Verfügungsrechte an Grundstück und Gebäude an den Eigentümer

  4. 4

    Auszahlung einer vertraglich festgelegten Entschädigung an den Erbbaurechtsnehmer

  5. 5

    Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Formalitäten

Entschädigungsregelungen für den Erbbaurechtsnehmer

In der Regel gibt es vertraglich festgelegte Entschädigungsregelungen für den Erbbaurechtsnehmer, wenn das Erbbaurecht endet. Der Erbbaurechtsgeber ist verpflichtet, den Erbbaurechtsnehmer für das Gebäude zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung wird meist nach dem Verkehrswert des Gebäudes bemessen und ist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Erbbaurechtsnehmer einen fairen Ausgleich für seine Investitionen erhält. Die Entschädigung muss mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes der Immobilie betragen, was erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Erbbaurechtsnehmer hat.

Optionen zur Vertragsverlängerung oder zum Grundstückskauf

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, das Erbbaurecht zu verlängern. Dies muss jedoch zwischen dem Erbbaurechtsgeber und dem Erbbaurechtsnehmer neu verhandelt werden. Eine Vertragsverlängerung bietet beiden Parteien die Chance, die Bedingungen an aktuelle Verhältnisse anzupassen. Alternativ kann auch der Kauf des Grundstücks in Erwägung gezogen werden, wenn beide Parteien zustimmen. Dies wird oft als Option im Erbbaurechtsvertrag festgehalten, um dem Erbbaurechtsnehmer nach Ablauf des Erbbaurechts die Möglichkeit zu geben, das Eigentum am Grundstück zu erwerben. Der Verhandlungsprozess für eine Vertragsverlängerung oder den Kauf erfordert jedoch die Zustimmung des Eigentümers.

Wie unterscheidet sich der Kauf eines Erbbaugrundstücks vom klassischen Immobilienkauf?

Der Kauf eines Erbpachtgrundstücks und das Erbbaurecht unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten vom klassischen Immobilienkauf. Diese Unterschiede betreffen insbesondere die Finanzierung, die Wertermittlung des darauf befindlichen Gebäudes und die vertragliche Gestaltung.

Besonderheiten bei der Finanzierung

Bei der Finanzierung eines Erbbaugrundstücks gelten besondere Bedingungen:

Kreditinstitute bewerten das Risiko anders als bei klassischen Immobilienkrediten

Der Beleihungswert des Gebäudes ist meist niedriger, da das Grundstück nicht beleihbar ist

Banken berücksichtigen die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts

Höhere Eigenkapitalanforderungen und strengere Kreditbedingungen sind üblich

Zusätzlich zum Kredit muss der regelmäßige Erbpachtzins gezahlt werden

Wertermittlung des Gebäudes auf einem Erbbaugrundstück

Bei der Wertermittlung einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück spielt der Wert der Grundstückspreise keine Rolle.

Faktoren wie Baujahr, Zustand, Lage und Nutzungsmöglichkeiten sind vor allem relevant für das Erbbaurechtsgrundstück.

Der Marktwert bei der Erbpacht kann geringer sein als bei vergleichbaren Immobilien auf eigenem Bauland, da nach Ablauf der Erbpacht das Gebäude an den Eigentümer aus dem Erbbauvertrag zurückfallen kann.

Dies wird oft durch Abschläge im Wert berücksichtigt.

Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Entschädigungszahlung am Ende des Vertrags, die ebenfalls in die Wertermittlung beim Hauskauf einfließen kann.

  • Laufzeit des Erbbaurechts prüfen

  • Höhe und Anpassungsregeln des Erbbauzinses kontrollieren

  • Nutzungs- und Bebauungsregelungen des Grundstücks verstehen

  • Zustimmungserfordernisse bei baulichen Änderungen beachten

  • Möglichkeit zur Verlängerung des Erbbaurechts klären

  • Rechte und Pflichten beider Parteien genau definieren

Alles in allem erfordert der Erwerb eines Erbbaugrundstücks

Der Erwerb eines Erbbaugrundstücks erfordert eine umfassende und sorgfältige Planung, um die besonderen finanziellen und rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Es bietet jedoch auch die Möglichkeit, Immobilienprojekte zu realisieren, ohne die hohen Kosten für den Grundstückskauf aufbringen zu müssen.

Welche rechtlichen Aspekte sind beim Erbbaurecht zu beachten?

Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsnehmers

Der Erbbaurechtsnehmer hat das Recht, das Grundstück gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen und zu bebauen. Er darf in der Regel auch bauliche Veränderungen vornehmen, muss jedoch dabei die Genehmigungen des Erbbaurechtsgebers einholen. Zu den Pflichten des Erbbaurechtsnehmers gehört die Zahlung des Erbbauzinses und die Instandhaltung der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude. Weiterhin muss er die vertraglichen Bestimmungen einhalten, die beispielsweise die Nutzung des Grundstücks betreffen. Beide Seiten im Vertrag haben spezifische Verpflichtungen, die eingehalten werden müssen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Zustimmungserfordernisse bei Änderungen oder Belastungen des Erbbaurechts

Änderungen oder Belastungen des Erbbaurechts, wie etwa die Errichtung zusätzlicher Gebäude oder die Veräußerung von Teilen des Erbbaurechts, bedürfen in der Regel der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers. Diese Zustimmungspflicht dient dazu, die Interessen des Grundstückseigentümers zu schützen und sicherzustellen, dass die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Auch die Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden auf das Erbbaurecht erfordert häufig die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers. Der Grundstücksbesitzer hat ein Vorkaufsrecht und kann Einfluss auf den Verkauf der Immobilie nehmen, was die Bedingungen für potenzielle Käufer und Verkäufer betrifft.

Übertragbarkeit des Erbbaurechts: Verkauf, Vererbung oder Beleihung

Das Erbbaurecht ist grundsätzlich übertragbar. Es kann verkauft, vererbt oder beliehen werden. Beim Verkauf des Erbbaurechts muss der neue Erbbaurechtsnehmer in den bestehenden Vertrag eintreten und die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers einholen. Bei der Vererbung tritt der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsnehmers ein. Auch hier kann die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers notwendig sein, insbesondere wenn im Erbbaurechtsvertrag entsprechende Klauseln vereinbart wurden. Die Beleihung des Erbbaurechts ist ebenfalls möglich, wobei hier meist die Eintragung von Grundpfandrechten erfolgt, was ebenfalls der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers bedarf. Im schlimmsten Fall kann der Erbbauberechtigte seine Immobilie ohne Entschädigung verlieren, was die Risiken und Unsicherheiten des Erbbaurechts verdeutlicht.

Für wen eignet sich der Erwerb eines Erbbaugrundstücks besonders?

Der Erwerb einer Immobilie als Erbbaugrundstück kann eine attraktive Option für verschiedene Zielgruppen sein, insbesondere für Familien, Investoren und Unternehmen mit begrenztem Kapital. Dabei ist es wichtig, die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen, da ausreichendes Geld für die Immobilienfinanzierung und Baukredite entscheidend ist. Diese Möglichkeit bietet eine Reihe von Vorteilen und Überlegungen, die sie von anderen Immobilienformen wie Miete und Pacht abheben.

  • Familien

    Für Familien, die sich langfristig niederlassen möchten, kann ein Erbpachtgrundstück eine günstige Alternative zum Kauf eines Grundstücks sein und sich so der Traum einer Immobilie dank geringerer Kosten realisieren. Es ermöglicht durch den Grundbesitz von 99 Jahren, ein Haus nach ihren Vorstellungen zu bauen, ohne die hohen Kosten für den Grundstückserwerb bzw. den Baugrund aufbringen zu müssen. Da der Zins für das Erbbaurecht in der Regel niedriger ist als Hypothekenzinsen, kann dies eine finanziell attraktive Lösung darstellen.

  • Investoren

    Investoren können von Erbbaugrundstücken profitieren, indem sie Immobilienprojekte entwickeln, ohne das gesamte Kapital für den Grundstückskauf aufzubringen. Dies ermöglicht eine bessere Liquidität und Diversifikation ihrer Investitionen. Zudem können sie von möglichen Wertsteigerungen der entwickelten Immobilien profitieren, während die monatlichen Erbbauzinsen als kalkulierbare Fixkosten in ihre Renditerechnung einfließen.

  • Unternehmen mit begrenztem Kapital

    Für Unternehmen, insbesondere Start-ups und kleine Betriebe, bietet der Erwerb eines Erbbaugrundstücks die Möglichkeit, Geschäftsräume zu errichten, ohne das Kapital für den Grundstückserwerb binden zu müssen. Dies schafft finanzielle Flexibilität und ermöglicht es den Unternehmen, ihre Ressourcen anderweitig zu nutzen, zum Beispiel für Betriebsmittel oder Wachstum.

Vergleich zu anderen Immobilienformen

Erbbaurecht vs. Miete:
- Beim Erbbaurecht: Langfristige Nutzungsrechte (50-99 Jahre) und Möglichkeit zur Realisierung eines Eigenheims
- Bei Miete: Nur monatliche Zahlungen ohne Eigentumsrechte

Erbbaurecht vs. Pacht:
- Erbbaurechtsverträge sind flexibler und für verschiedene Nutzungsarten geeignet, einschließlich Wohnbau
- Pachtverträge konzentrieren sich meist auf landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzungen mit spezifischen Bewirtschaftungsauflagen

Häufige Fragen zum Thema Erbbaugrundstück