Grundstücke

Grundstücksteilung 2025: Alle Infos & Kosten auf einen Blick

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Eigentümer sein Grundstück teilen möchte. Möglicherweise ist es zu groß und bedeutet einen zu hohen Pflegeaufwand. Oft spielen auch finanzielle Erwägungen eine Rolle, da die hohen Preise für Bauland dazu führen, dass Bauherren nach alternativen Lösungen suchen, um Geld zu sparen. Ein Teil des Grundstücks soll vielleicht auf die Kinder übertragen werden. Die Hintergründe sind vielseitig. Wer die rechtlichen Vorschriften und Voraussetzungen kennt, kann die Vorteile einer Teilung optimal nutzen.
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27.05.2025
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Zusammenfassung

  • Rechtliche Voraussetzungen: Grundstücksteilung unterliegt Baugesetzbuch und Bebauungsplan, in einigen Bundesländern ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Ablauf mit Vermessung: Nach Antragstellung beim Katasteramt erfolgt amtliche Vermessung, dann erstellt ein Notar die Teilungserklärung fürs Grundbuch.
  • Kosten und Zeitrahmen: Eine Teilung kostet 3.000-5.000 Euro und dauert drei bis zwölf Monate, Vermessung ist größter Kostenfaktor.

Grundstücksteilung: Definition und Anwendungsbereiche

Eine Grundstücksteilung ist ein wichtiger Schritt für Eigentümer, die ihr Grundstück in mehrere Teile aufteilen möchten. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. um ein weiteres Grundstück zu verkaufen oder um ein Grundstück an die eigenen Kinder zu verschenken. Der Ablauf einer Grundstücksteilung kann komplex sein und erfordert die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Verfahren. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Schritte und Anforderungen für eine Grundstücksteilung erläutern.

Was ist eine Grundstücksteilung und wann ist sie notwendig?

Bei einer Grundstücksteilung handelt es sich um die Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere Teile. Die aufgeteilten Grundstücke können so einzeln veräußert und ggf. bebaut werden. Dabei spielt die Größe des Grundstücks eine entscheidende Rolle, da sowohl der Bau eines neuen Hauses als auch der Verkauf eines Grundstücksteils von dieser Größe beeinflusst werden. Es wird empfohlen, die Größe im Voraus zu planen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Grundsätzlich wird zwischen realer und ideeller Teilung unterschieden. Bei der realen Grundstücksteilung erhält jeder Grundstücksteil eine eigene Flurstücknummer und stellt ein eigenständiges Grundstück dar mit eigenem Grundbucheintrag. Wird die Grundstücksteilung ideell umgesetzt, wird das gesamte Grundstück weiterhin als ein Flurstück geführt und es werden lediglich Miteigentumsanteile übertragen.

  • Die häufigsten Gründe für eine Grundstücksteilung sind zum Beispiel:

  • Das Grundstück ist zu groß, um ein geplantes Bauprojekt zu realisieren.

  • Der Verkauf eines Grundstücksteils, das nicht genutzt wird, schafft neue liquide Mittel.

  • Ein Grundstücksteil soll an die Kinder übertragen werden.

  • Die Verkleinerung eines Grundstücks reduziert den Pflegeaufwand.

  • Es gibt mehr Interessenten, die ein eigenständiges Grundstück erwerben möchten anstelle eines Miteigentumsanteils.

  • Etc.

Voraussetzungen

Bevor eine Grundstücksteilung durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Einholung einer Teilungsgenehmigung, die Durchführung einer Vermessung und die Erstellung eines Teilungsentwurfs. Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Teilung des Grundstücks mit den geltenden Bauvorschriften und Bebauungsplänen vereinbar ist. Die Vermessung ist notwendig, um die genauen Grenzen des Grundstücks zu bestimmen und den Teilungsentwurf zu erstellen.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Grundstücksteilung zu beachten?

Die rechtlichen Grundlagen für die Teilung von Grundstücken sind vor allem im Baugesetzbuch und in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Je nach Bundesland muss für die Teilung eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Eine solche Teilungsgenehmigung wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen benötigt.

§ 19 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) schreibt weiterhin vor, dass die Teilung eines Grundstücks den Bestimmungen eines Bebauungsplans nicht widersprechen darf.

Für die Teilung ist somit nicht nur das Bauordnungsrecht anwendbar, welches regelt, dass kein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen darf, sondern auch das Bauplanungsrecht, das sich mit der Qualität und der Nutzbarkeit des Bodens befasst. Es ist entscheidend, dass durch die Teilung keine baurechtswidrigen Verhältnisse entstehen.

  • Auswirkungen auf Eigentumsrechte

    Bei einer realen Grundstücksteilung geht es immer darum, aus einem Grundstück zwei oder noch mehr zu machen. Rechtlich gesehen entsteht so also neues Eigentum.

    Dies hat Auswirkungen auf die Eigentumsrechte und -pflichten für jeden neuen Grundstücksteil.

  • Grunderwerbsteuer bei Verkauf

    Werden die neu entstandenen Grundstücke nach der Aufteilung verkauft, hat der Käufer Grunderwerbsteuer zu entrichten.

    Die Höhe der Steuer hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet und wie groß dieses ist.

  • Grundsteuer nach der Teilung

    Weiterhin unterliegt jedes Grundstück – auch nach der Teilung – der Grundsteuer.

    Wird ein Grundstück aufgeteilt und entstehen dadurch zwei neue einzelne Grundstücke, so fällt die Grundsteuer jeweils für beide an.

  • Einkommensteuerliche Folgen

    Die Aufteilung von Grundstücken kann weiterhin einkommensteuerliche Folgen haben.

    Dies tritt ein, wenn die Teilung gewerbliche Hintergründe hat oder wenn eines der Grundstücke verkauft wird.

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    Zuallererst sollten alle relevanten Informationen beim Bauordnungsamt eingeholt werden, um die baurechtlichen Vorschriften zu kennen und diese sowie den Bebauungsplan zu berücksichtigen.

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    Bevor eine Grundstücksteilung vorgenommen werden kann, muss ein entsprechender Antrag bei der Vermessungsbehörde bzw. beim Katasteramt gestellt werden.

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    Im nächsten Schritt wird das Grundstück vermessen. Dies erfolgt in der Regel durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einen Mitarbeiter des Katasteramtes. Die Teilungsvermessung ist ein essenzieller Schritt, der nicht nur die Kosten des Verfahrens betrifft, sondern auch die Verantwortung und den Nachweis der neuen Eigentumsgrenzen. Zuständige staatliche Ämter spielen hierbei eine wichtige Rolle, und die Ergebnisse der Vermessung müssen für die Eintragung im Grundbuch vorbereitet werden.

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    Die neuen Vermessungsdaten werden nun vom Katasteramt geprüft, wo nach positiver Prüfung eine neue Flurkarte erstellt wird.

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    Ein Notar bereitet schließlich die Teilungserklärung vor und lässt diese entsprechend im Grundbuch eintragen. Jedes Grundstück erhält seinen eigenen Grundbucheintrag.

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    In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Dieser Schritt erfolgt bestenfalls vor der Vermessung des Grundstücks, da diese einen hohen Anteil an den Gesamtkosten darstellt.

Zeitrahmen der Grundstücksteilung

Da die Grundstücksteilung einige Schritte erfordert, die jeweils für sich schon mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, kann eine Grundstücksteilung unter Umständen bis zu einem Jahr lang dauern. Aber auch, wenn der Ablauf etwas schneller ist, sollten drei bis sechs Monate eingeplant werden.

Vermessung und Dokumentation

Die Vermessung eines Grundstücks ist ein wichtiger Schritt in der Grundstücksteilung. Dabei werden die genauen Grenzen des Grundstücks bestimmt und die Flurstücke identifiziert. Die Vermessung wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt, der die Ergebnisse in einem Vermessungsprotokoll dokumentiert. Das Vermessungsprotokoll enthält alle relevanten Informationen über das Grundstück, einschließlich der Flurstücknummern, der Grundstücksgrenzen und der Nutzungsart.

Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren für eine Grundstücksteilung kann je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel muss ein Antrag auf Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde gestellt werden, der alle erforderlichen Unterlagen und Informationen enthält. Die Behörde prüft den Antrag und stellt fest, ob die Teilung des Grundstücks mit den geltenden Vorschriften und Bebauungsplänen vereinbar ist. Wenn die Genehmigung erteilt wird, kann die Grundstücksteilung durchgeführt werden.

Welche Kosten fallen bei einer Grundstücksteilung an?

Wie hoch die Kosten für eine Grundstücksteilung sind, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Je nach Bundesland muss vor der Teilung eines Grundstücks eine entsprechende Teilungsgenehmigung eingeholt werden. Diese kann zwischen 50,00 und 500,00 Euro kosten. Hinzu kommen die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts, auch im Hinblick auf eventuell zu ändernde Grunddienstbarkeiten. Den größten Kostenfaktor stellt aber die amtliche Vermessung dar. Die Vermessungskosten richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der Bundesländer und können daher auch wieder stark voneinander abweichen.

Kostenfaktor Grundstücksteilung

Als groben Richtwert für die Kosten einer Grundstücksteilung lässt sich eine Summe zwischen 3.000,00 bis 5.000,00 Euro nennen. Langfristig steigen die Preise im Schnitt pro Jahr um zwei bis drei Prozent. Planen Sie daher frühzeitig und kalkulieren Sie eventuelle Preissteigerungen mit ein.

Was sind Grunddienstbarkeiten und wie beeinflussen sie die Grundstücksteilung?

Eine Grunddienstbarkeit ist das Recht eines Grundstückseigentümers auf die teilweise Nutzung eines Nachbargrundstücks.

Die Grunddienstbarkeiten lassen sich unterscheiden in Nutzungs-, Unterlassungs- und Ausschlussdienstbarkeit.

Bei der Nutzungsdienstbarkeit handelt es sich in der Regel um Wegerechte wie Geh- oder Fahrtrechte. Diese Wegerechte sind besonders wichtig bei der Grundstücksteilung, da sie den Weg durch den bürokratischen Prozess der Antragstellung und Genehmigung erleichtern können.

Eine Unterlassungsdienstbarkeit verbietet dem Grundstückseigentümer bestimmte Handlungen, zu denen er normalerweise berechtigt wäre. Hierzu gehören unter anderem bauliche Beschränkungen.

Ähnlich verhält es sich mit einer Ausschlussdienstbarkeit. Statt einer Handlung wird dem Grundstückseigentümer hier aber ein Recht abgesprochen (z. B. gegen eine Lärmbelästigung vorzugehen).

Bei der Teilung von Grundstücken können Grunddienstbarkeiten beeinflusst werden. Bestehende Grunddienstbarkeiten könnten unnötig werden und wegfallen, es könnten aber auch neue vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.

Reale TeilungIdeelle Teilung
Aus einem Grundstück werden zwei oder mehrere eigenständige GrundstückeDas Grundstück bleibt als Ganzes bestehen, Eigentümer erwerben Miteigentumsanteile
Jedes Grundstück erhält eigene Flurstücknummer und eigenes GrundbuchblattMiteigentümer haben jeweils eigenes Grundbuchblatt unter gleicher Flurstücknummer
Erfordert Einhaltung von Abstandsflächen und VermessungsarbeitenKeine amtliche Vermessung notwendig
Grundstücke werden unabhängig voneinander verwaltetGrundstück unterliegt teilweise gemeinschaftlicher Verwaltung
Höhere Kosten durch notwendige VermessungGünstiger, da keine Vermessung erforderlich
Beugt Konflikten zwischen Eigentümern vorEinschränkung der Handlungsfähigkeit einzelner Eigentümer möglich

Grundstück teilen: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Vor Beginn der Grundstücksteilung bzw. der Vermessung sollte unbedingt geprüft werden, ob eine Teilungsgenehmigung der Gemeinde benötigt wird. Ein wichtiger Tipp: In Fällen, in denen eine Realteilung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, könnte eine ideelle Teilung eine geeignete Alternative darstellen.

  • Frühzeitig mit der Planung beginnen, da der Teilungsprozess langwierig sein kann

  • Bei belasteten Grundstücken vorab mit der finanzierenden Bank klären, ob und wie sich Hypothekenkonditionen neu verhandeln lassen

  • Zukünftige Wege- und Durchfahrtsrechte bereits in der Teilungserklärung festhalten

  • Bebauungsplan der Gemeinde vor Beginn der Teilung prüfen

Ergebnis

Das Ergebnis einer Grundstücksteilung ist die Erstellung neuer Grundstücksgrenzen und die Eintragung der Teilung im Grundbuch.

Die neuen Grundstücksgrenzen werden von einem Vermessungsingenieur bestimmt und in einem Vermessungsprotokoll dokumentiert.

Die Eintragung der Teilung im Grundbuch erfolgt durch das Grundbuchamt, das die neuen Grundstücksgrenzen und die Eigentumsverhältnisse festlegt.

Die Grundstücksteilung kann für Eigentümer eine lukrative Möglichkeit sein, ihr Grundstück zu verkaufen oder zu verschenken, und kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zu lösen.

Es ist jedoch wichtig, dass die Grundstücksteilung sorgfältig geplant und durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Vorschriften erfüllt sind.

Architekturplan einer Wohnung mit gelben und weißen Maßbändern darüber gelegt. Der Plan zeigt verschiedene Räume wie Badezimmer (Bains), Toilette, mehrere Schlafzimmer (Chambres) und ein Büro (Bureau) mit ihren Abmessungen.
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Quellen

Häufige Fragen zum Thema Grundstücksteilung