BORIS Bayern - Bodenrichtwerte in Bayern
Zusammenfassung
- BORIS Bayern ist das amtliche Bodenrichtwert-Portal des Freistaats Bayern, über das Bodenrichtwerte verschiedener Gutachterausschüsse gebührenpflichtig online als PDF abgerufen werden.
- Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und methodisch u. a. durch die ImmoWertV geprägt.
- In Bayern erfolgt die Ermittlung in der Regel zweijährlich; der aktuelle Stichtag ist 01.01.2024 (Veröffentlichung Mitte Juni 2024) und der nächste Stichtag ist 01.01.2026 (voraussichtlich März–Juni 2026).
- Eine Einzelauskunft kostet je nach Gutachterausschuss typischerweise ca. 20–40 €, während Dauerauskünfte/Lizenzen meist im mittleren bis hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Gebiet liegen.
- Kostenfreie Orientierung bieten BayernAtlas, VBORIS und BORIS-D, die jedoch in der Regel keine amtliche, gebührenpflichtige Einzelauskunft ersetzen.
- Ein Bodenrichtwert ist ein zonenbezogener Durchschnittswert und damit nicht identisch mit dem Verkehrswert; für die Grundsteuer in Bayern (Flächenmodell) sind Bodenrichtwerte grundsätzlich nicht erforderlich.
Funktionsweise und rechtlicher Rahmen
Was BORIS Bayern ist und welche Daten Sie dort erhalten
BORIS Bayern (Bodenrichtwert-Informations-System Bayern) ist das zentrale Online-Portal, über das Sie Bodenrichtwerte mehrerer bayerischer Gutachterausschüsse rund um die Uhr gegen Gebühr abrufen können. Nach einer kostenfreien Registrierung erwerben Sie für einzelne Städte oder Landkreise amtliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten sowie – je nach Zuständigkeitsbereich – weitere Marktdaten wie Immobilienmarktberichte oder Mietspiegel.
Das Portal nutzt das bundesweit von der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) entwickelte Datenmodell zur Verbreitung von Bodenrichtwerten im Internet, was eine einheitliche Struktur der bereitgestellten Daten sicherstellt.
Einen übergeordneten Überblick zu Stichtagen, regionalen Durchschnittswerten und Entwicklungen finden Sie ergänzend bei Bodenrichtwerte Deutschland für Bayern. bodenrichtwerte-deutschland
Rechtliche Grundlagen der Bodenrichtwerte in Bayern
Die in BORIS Bayern bereitgestellten Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelt und als durchschnittliche Lagewerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche veröffentlicht. Rechtlicher Rahmen und methodische Vorgaben ergeben sich neben dem BauGB aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die bundeseinheitliche Standards für die Wertermittlung einschließlich Bodenrichtwerten festlegt.
Die Gutachterausschüsse bei Landratsämtern und kreisfreien Städten sind als unabhängige, weisungsfreie Gremien eingerichtet und verantworten neben der Kaufpreissammlung auch die Erstellung von Immobilienmarktberichten.
Für einen bundesweiten Zugang zu Bodenrichtwerten und die Zuordnung zum jeweils zuständigen Landesportal dient das länderübergreifende System BORIS-D. bodenrichtwerte-boris
Bodenrichtwerte werden in Bayern durch Gutachterausschüsse nach § 196 BauGB aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und methodisch durch bundesweit geltende Standards (u. a. ImmoWertV) geprägt.
Stichtage und Aktualisierung der Bodenrichtwerte
In Bayern werden Bodenrichtwerte in der Regel zweijährlich zum Beginn gerader Kalenderjahre ermittelt, sodass der aktuelle Datenstand auf den Stichtag 01.01.2024 lautet. Nach der Auswertung der Kaufpreissammlung werden die neuen Werte üblicherweise zwischen März und Juni veröffentlicht; für den Stichtag 01.01.2024 erfolgte die Bekanntgabe Mitte Juni 2024.
Die Bodenrichtwerte 01.01.2026 werden voraussichtlich im Zeitraum März bis Juni 2026 zur Verfügung stehen, sowohl im System BORIS Bayern als auch in aggregierter Form bei Bodenrichtwerte Deutschland.
Für zeitliche Vergleiche und Trendanalysen stehen daneben die im Immobilienmarktbericht Bayern 2024 veröffentlichten Kennzahlen zu Kaufpreisen, Umsätzen und Transaktionszahlen aller bayerischen Marktsegmente zur Verfügung. gutachterausschuesse-bayern
Regelturnus: zweijährlich
Stichtag aktuell: 01.01.2024 (Veröffentlichung Mitte Juni 2024)
Nächster Stichtag: 01.01.2026 (voraussichtlich Veröffentlichung März bis Juni 2026)
Rolle der Gutachterausschüsse und übergeordneter Marktberichte
Zentrale Anlaufstelle für Informationen zu Gutachterausschüssen und Bodenrichtwerten ist das Portal der Gutachterausschüsse Bayern, das auf www.bodenrichtwerte.bayern.de als Einstiegsadresse für amtliche Bodenrichtwertauskünfte verweist.
Die örtlichen Gutachterausschüsse führen die Kaufpreissammlung, leiten daraus Bodenrichtwerte und weitere wertermittlungsrelevante Daten ab und erstellen lokale Marktberichte, während der Obere Gutachterausschuss den überregionalen Immobilienmarktbericht Bayern 2024 herausgibt.
Dieser Landesbericht dokumentiert unter anderem den Rückgang der Transaktionszahlen und Kaufpreise im Jahr 2023 sowie die Struktur des Grundstücksmarktes im Freistaat und richtet sich ausdrücklich an professionelle Marktteilnehmer und interessierte Eigentümer.
Für detailgenaue regionale Auswertungen sind ergänzend die örtlichen Immobilienmarktberichte der Landkreise und kreisfreien Städte heranzuziehen, die häufig ebenfalls über die Gutachterausschuss-Portale oder BORIS Bayern abrufbar sind. gutachterausschuesse-bayern
Registrierung, Zugang und Nutzung des Portals
Wie Sie ein Kundenkonto bei BORIS Bayern anlegen
Für die Nutzung des Bodenrichtwertportals benötigen Sie ein kostenloses Kundenkonto, das Sie direkt über die Seite „Kundenkonto anlegen“ erstellen. Dort geben Sie Anrede, Name, E‑Mail-Adresse sowie optional Firmendaten und Rechnungsanschrift ein und vergeben Benutzernamen und Passwort, die später für den Login dienen.
Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungscode, den Sie im Portal eingeben, um Ihr Konto zu aktivieren und den Registrierungsvorgang abzuschließen.
Die eingegebenen Daten dienen insbesondere der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung, wenn Sie kostenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte oder weitere Marktdaten erwerben. boris-bayern
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Öffnen Sie „Kundenkonto anlegen“.
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Geben Sie Anrede, Name, E‑Mail-Adresse (optional Firmendaten/Rechnungsanschrift) ein.
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Wählen Sie Benutzernamen und Passwort.
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Formular absenden.
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Bestätigungs-E-Mail öffnen und Aktivierungscode im Portal eingeben.
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Konto ist aktiv; Login für kostenpflichtige Abrufe möglich.
Schritt-für-Schritt zur ersten Bodenrichtwertauskunft
Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich auf der Startseite von BORIS Bayern mit Ihren Zugangsdaten an und wählen anschließend in der Mandantenauswahl den gewünschten Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt aus.
Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie eine Einzelauskunft für ein bestimmtes Grundstück erwerben oder eine umfangreichere Lizenz (Dauerauskunft) für einen gesamten Zuständigkeitsbereich anstreben; die jeweils verfügbaren Produkte hängen vom Gutachterausschuss ab.
Für eine Einzelauskunft lokalisieren Sie das Grundstück in der Kartenanwendung, legen den Auswahlpunkt fest und folgen dem Kaufdialog, der Sie durch die Auswahl des Produkts und die Bestätigung der Kosten führt.
Die erworbene Bodenrichtwertauskunft steht üblicherweise direkt nach Abschluss des Vorgangs als PDF zum Download bereit und kann später über die persönliche Kontoübersicht erneut abgerufen werden. boris-bayern
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Anmelden & Mandant wählen
Login auf der Startseite von BORIS Bayern und Auswahl des gewünschten Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt in der Mandantenauswahl.
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Produkt festlegen
Entscheidung zwischen Einzelauskunft (konkretes Grundstück) oder Lizenz/Dauerauskunft (gesamter Zuständigkeitsbereich), abhängig vom jeweiligen Gutachterausschuss.
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Grundstück in der Karte lokalisieren
Grundstück in der Kartenanwendung suchen, Auswahlpunkt setzen.
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Kaufdialog abschließen
Produkt auswählen, Kosten bestätigen, Vorgang abschließen.
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PDF abrufen
Auskunft typischerweise sofort als PDF downloadbar; später erneut über die Kontoübersicht abrufbar.
Inhalt und Aufbau einer typischen BORIS-Bayern-Auskunft
Eine Einzelauskunft aus dem System BORIS Bayern enthält in der Regel den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter, den zugehörigen Stichtag, die Bodenrichtwertzone sowie beschreibende Angaben zur Nutzungsart und zu für die Wertbildung relevanten Grundstücksmerkmalen.
Zusätzlich wird ein Kartenausschnitt dargestellt, der die Lage des Bewertungsobjekts innerhalb der Bodenrichtwertzone und im örtlichen Kontext (Straßen, Flurstücke) veranschaulicht.
Diese Informationen dienen als amtliche Grundlage für Bewertungen, steuerliche Berechnungen und vertragliche Entscheidungen, während weitergehende Analysen (z. B. Verkehrswertgutachten) auf zusätzliche Daten und Methoden zurückgreifen.
Für überblicksartige Informationen zu typischen Bodenrichtwerten in Bayern sowie regionalen Spannbreiten können Sie ergänzend die aufbereitete Darstellung bei Bodenrichtwerte Deutschland für Bayern nutzen. verwaltung.bund
Bodenrichtwert (€/m²)
Stichtag
Bodenrichtwertzone
Nutzungsart
Wertrelevante Grundstücksmerkmale
Kartenausschnitt zur Einordnung in Zone/Umfeld
Technische Voraussetzungen und Datensicherheit
Der Zugriff auf das Bodenrichtwert-Informationssystem erfordert einen aktuellen Webbrowser, der moderne Verschlüsselungsstandards unterstützt, da die Verbindung über TLS/SSL abgesichert wird.
Die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten werden für Identifikation und Rechnungsstellung verwendet und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet, wobei BORIS Bayern in die Infrastruktur des Freistaats Bayern eingebunden ist.
Für die eigentliche Kartendarstellung greifen die Systeme des Freistaats auf Geodaten-Dienste wie den BayernAtlas zurück, die Flurstücke, Luftbilder und thematische Layer (z. B. Bodenrichtwerte) als WebMapService (WMS) bereitstellen.
Diese technische Verbindung erklärt, weshalb Bodenrichtwerte in Bayern sowohl über das Portal BORIS Bayern als auch über thematische Karten im BayernAtlas angezeigt werden. geoportal.bayern
Die Kartenansichten bauen auf Geodaten-Diensten (z. B. BayernAtlas/WMS) auf; der Zugriff erfolgt verschlüsselt über TLS/SSL.
Kosten, Alternativen und Marktzusammenhang
Gebühren für Einzelauskünfte und Dauerauskünfte
Die Nutzung von BORIS Bayern ist in der Registrierung kostenfrei, die amtlichen Bodenrichtwertauskünfte sind jedoch gebührenpflichtig und werden von den jeweils zuständigen Städten und Landkreisen erhoben.
Für Einzelauskünfte fallen je nach Gutachterausschuss typischerweise Beträge im Bereich von etwa 20 bis 40 Euro an, wie die von der bayerischen Vermessungsverwaltung veröffentlichte Gebührenliste für Bodenrichtwertauskünfte zeigt.
Für professionelle Nutzer wie Sachverständige, Makler oder institutionelle Investoren werden zudem Dauerauskünfte angeboten, bei denen gegen eine pauschale Gebühr (im mittleren bis hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich pro Gebiet) eine zeitlich befristete, wiederholte Nutzung der Bodenrichtwertdaten eines gesamten Zuständigkeitsbereichs möglich ist.
Ob Sie eine Einzelauskunft oder eine Dauerauskunft wählen, hängt von der Häufigkeit und dem Umfang Ihrer Anfragen ab; bei regelmäßig zweistelligen Abrufzahlen pro Jahr ist eine Dauerlizenz oft wirtschaftlich sinnvoller. geodaten.bayern
Einzelauskunft
Typisch ca. 20–40 € je Abruf (je nach Gutachterausschuss).
Dauerauskunft (Lizenz)
Pauschal (mittlerer bis hoher dreistelliger bzw. niedriger vierstelliger Bereich pro Gebiet) für wiederholte Nutzung über einen Zeitraum; sinnvoll bei häufigen Abrufen.
Registrierung
Kostenfrei; Gebühren entstehen erst bei amtlichen Auskünften/Produkten.
Kostenfreie und ergänzende Zugänge: BayernAtlas, VBORIS, BORIS-D
Neben der kostenpflichtigen Plattform BORIS Bayern stehen für erste Recherchen mehrere kostenfreie Zugänge zur Verfügung, die jedoch nicht die rechtliche Qualität einer amtlichen Auskunft ersetzen.
Über den BayernAtlas können Sie Bodenrichtwertzonen in einer interaktiven Karte einsehen und sich einen Überblick über die typischen Wertverhältnisse in einer Region verschaffen, ohne ein Konto zu benötigen.
Das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem VBORIS fungiert als zentrale Anlaufstelle für Bodenrichtwertauskünfte und leitet Sie per Karte zu den jeweils zuständigen Online-Portalen der Gutachterausschüsse weiter.
Für bundesweite Recherchen steht das Portal BORIS-D – Bodenrichtwerte Deutschland zur Verfügung, das länderübergreifend einheitlichen Zugriff auf Bodenrichtwertinformationen ermöglicht und für Bayern eine Weiterleitung auf das Landesportal vorsieht.
Eine strukturierte, redaktionell aufbereitete Ergänzung mit Fokus auf Bayern bietet Bodenrichtwerte Deutschland, das bodenrichtwertbezogene Kennzahlen und Entwicklungen auf Landes- und Regionalebene zusammenfasst. bayernportal
BayernAtlas (kostenfreie Karten-Übersicht)
VBORIS (Weiterleitung zu zuständigen Portalen)
BORIS-D (bundesweite Recherche/Weiterleitung)
Bodenrichtwerte Deutschland (redaktionelle Auswertung/Einordnung)
Kostenfreie Karten- und Übersichtsangebote (z. B. BayernAtlas/VBORIS/BORIS-D) eignen sich für eine erste Orientierung, ersetzen aber in der Regel nicht die rechtliche Qualität einer amtlichen, gebührenpflichtigen Einzelauskunft aus BORIS Bayern.
Bodenrichtwerte im Kontext des Immobilienmarktes Bayern
Bodenrichtwerte sind eng mit der Entwicklung des Grundstücksmarktes verknüpft, wie der Immobilienmarktbericht Bayern 2024 des Oberen Gutachterausschusses zeigt.
Dem Bericht zufolge ist die Zahl der Transaktionen im Freistaat zwischen 2021 und 2023 deutlich zurückgegangen, während der Geldumsatz im gleichen Zeitraum ebenfalls markant – um mehr als ein Drittel – gesunken ist.
Gleichzeitig dokumentiert der Bericht, dass nach einer langen Phase steigender Preise die Kaufpreise für Wohnimmobilien in Bayern im Jahr 2023 erstmals spürbar rückläufig waren.
Diese Marktkorrektur spiegelt sich mittelbar auch in den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2024 wider, was in der Landesauswertung und in den lokalen Marktberichten der Gutachterausschüsse erkennbar wird.
Für eine Einordnung der Bodenrichtwerte im wirtschaftlichen Kontext empfiehlt sich daher stets ein Blick sowohl in die aktuellen Bodenrichtwerte als auch in die Marktberichte des Landes und des jeweiligen Gutachterausschusses. gutachterausschuesse-bayern
Nutzen Sie Bodenrichtwerte für eine erste Markt-Orientierung, prüfen Sie aber zusätzlich aktuelle (Landes- und lokale) Marktberichte, um Preisniveau, Dynamik und Besonderheiten des Teilmarkts besser zu verstehen.
Bodenrichtwert, Verkehrswert und Grundsteuer in Bayern
Bodenrichtwert: Ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Grundstücksfläche für eine Bodenrichtwertzone, bezogen auf ein typisiertes, unbebautes Grundstück mit definierten Eigenschaften.
Verkehrswert (Marktwert): Der Marktwert eines konkreten Grundstücks unter Berücksichtigung individueller Merkmale (z. B. Zuschnitt, Erschließung, baurechtliche Ausnutzbarkeit, Lagequalitäten, Bebauung) nach Vorgaben der ImmoWertV in einem Wertermittlungsverfahren (z. B. Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren).Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert
Der Bodenrichtwert in BORIS Bayern ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Grundstücksfläche für eine Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf ein typisiertes, unbebautes Grundstück mit definierten Eigenschaften.
Der Verkehrswert (Marktwert) eines konkreten Grundstücks berücksichtigt hingegen individuelle Merkmale wie Zuschnitt, Erschließung, baurechtliche Ausnutzbarkeit, Lagequalitäten und vorhandene Bebauung und wird nach den Vorgaben der ImmoWertV in einem Wertermittlungsverfahren (z. B. Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren) bestimmt.
Einzelne Grundstücke können daher deutlich – sowohl nach oben als auch nach unten – vom Bodenrichtwert abweichen, sodass dieser nur als Anhaltspunkt und nicht als exakter Marktwert zu verstehen ist.
Für rechtssichere Entscheidungen, etwa in Erbauseinandersetzungen oder bei finanzierungsrelevanten Bewertungen, sind daher meist zusätzliche Verkehrswertgutachten erforderlich, die entweder von öffentlich bestellten Sachverständigen oder von Gutachterausschüssen erstellt werden. de.wikipedia
Praxisbeispiele zur Nutzung von Bodenrichtwerten
Ein typischer Anwendungsfall von Bodenrichtwerten ist die überschlägige Ermittlung des Bodenwerts eines Grundstücks, etwa zur Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Einschätzung steuerlicher Größenordnungen.
Formel
- Bodenwert: Überschlägiger Wert des Bodens (vor Zu-/Abschlägen)
- Grundstücksfläche (m²): Fläche des Grundstücks in Quadratmetern
- Bodenrichtwert (€/m²): Richtwert je Quadratmeter aus der Bodenrichtwertzone
Beispiel:
Beispiel 1: 500 m² × 600 €/m² = 300.000 €
Beispiel 2: 1.200 m² × 250 €/m² = 300.000 €
Der Bodenwert muss zuse4tzlich um individuelle Zu- oder Abschle4ge angepasst werden, wenn Grundstfccksmerkmale erheblich vom Richtwertgrundstfcck abweichen.
Bei einem grf6dferen, weniger gut erschlossenen Grundstfcck kf6nnte der reale Wert trotz identischem rechnerischem Rohwert deutlich darunter liegen und mfcsste im Rahmen eines Gutachtens entsprechend korrigiert werden.
Solche Rechenbeispiele zeigen, dass die in BORIS Bayern oder bei Bodenrichtwerte Deutschland genannten Werte einen sinnvollen Startpunkt, jedoch keinen Ersatz ffcr eine objektspezifische Bewertung darstellen. bodenrichtwerte-deutschland
Grundsteuer in Bayern: Rolle der Bodenrichtwerte
Mit der Grundsteuerreform ab 2025 verfolgt Bayern ein wertunabhe4ngiges Fle4chenmodell, bei dem die Grundsteuer ausschliedflich anhand der Grundstfccks- und Gebe4udefle4chen sowie der Nutzungsart berechnet wird.
Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus c4quivalenzbetre4gen ffcr Grundstfccksfle4che (z. B. 0,04 ac/mb2) und Wohn- bzw. Nutzfle4che (z. B. 0,50 ac/mb2 vor Abschle4gen) zusammen, die mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert und schliedflich mit dem kommunalen Hebesatz verrechnet werden.
Anders als im sogenannten Bundesmodell spielen Bodenrichtwerte in Bayern ffcr die Berechnung der Grundsteuer daher keine unmittelbare Rolle, was auch in erle4uternden Beitre4gen und Praxisinformationen zum Bayerischen Grundsteuergesetz hervorgehoben wird.
Ffcr Eigentfcmer bedeutet dies, dass sie ffcr die Grundsteuererkle4rung im Freistaat im Regelfall keine Bodenrichtwerte aus BORIS Bayern abrufen mfcssen, auch wenn diese ffcr andere steuerliche Bewertungen, etwa im Bereich Erbschaft- oder Schenkungsteuer, weiterhin von Bedeutung sein kf6nnen. lexo
Im bayerischen Flächenmodell werden Bodenrichtwerte für die Grundsteuerberechnung grundsätzlich nicht benötigt.
Fragen und Antworten zu BORIS Bayern
- www.boris-bayern.de - BORIS Bayern Startseite
- www.bodenrichtwerte-deutschland.de - Bodenrichtwerte Bayern Bodenrichtwerte Deutschland
- www.gutachterausschuesse-bayern.de - Gutachterausschfcsse Bayern Bodenrichtwerte
- www.bodenrichtwerte-boris.de - BORIS-D Bodenrichtwerte Deutschland
- www.bayernportal.de - VBORIS Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem
- geoportal.bayern.de - BayernAtlas e28093 Bodenrichtwerte
- www.gutachterausschuesse-bayern.de - Immobilienmarktbericht Bayern 2024 (PDF)
- www.bayern.de - Immobilienmarktbericht Bayern Landesportal
- verwaltung.bund.de - Bodenrichtwerte; Auskunft Verwaltung Bund/BY
- lexo.tax - Grundsteuerreform Bayern Flächenmodell