BORIS SH - Bodenrichtwerte in Schleswig-Holstein

Der Digitale Atlas Nord bietet Ihnen Zugang zu amtlichen Bodenrichtwerten für Schleswig-Holstein. Das System stellt aktuelle und historische Daten kostenfrei bereit und ist das zentrale Informationsinstrument für Grundstücksbewertungen, Kaufpreisorientierung und Finanzierungsentscheidungen. Mit den Bodenrichtwerten können Sie den durchschnittlichen Lagewert eines Grundstücks ermitteln und so eine objektive Grundlage für wichtige Entscheidungen schaffen.
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03.02.2026
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Zusammenfassung

  • Die aktuellen amtlichen Bodenrichtwerte für Schleswig-Holstein haben den Stichtag 01.01.2024 und wurden am 08.03.2024 veröffentlicht.
  • Die Veröffentlichung erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus, und die nächsten Werte zum 01.01.2026 werden voraussichtlich zwischen März und Juni 2026 bereitstehen.
  • Der landesweite Durchschnitt für Wohnbauflächen liegt bei etwa 274–276 €/m², mit einer Spanne von 12–18 €/m² (ländlich) bis über 9.400 €/m² (Hotspots).
  • BORIS SH stellt Bodenrichtwerte online kostenlos, ohne Anmeldung, inklusive PDF-Export bereit und bietet historische Daten ab 2012 (teils bis 1964).
  • Seit der Grundsteuerreform gibt es zwei Portale: BORIS SH (Markt/Orientierung, 01.01.2024) und das Grundsteuerportal (Grundsteuerzwecke, 01.01.2022).
  • Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, z.B. 25 € (erste Auskunft in Kiel) bzw. teils etwa 50 € in anderen Kreisen, während Online-Abfragen gebührenfrei sind.

Was ist BORIS SH und wie funktioniert das System?

Das Bodenrichtwert-Informationssystem verstehen

BORIS SH (Bodenrichtwert-Informationssystem Schleswig-Holstein) ist eine Plattform, über die die 15 Gutachterausschüsse des Bundeslandes amtliche Bodenrichtwerte veröffentlichen. Das System basiert auf dem Digitalen Atlas Nord (DANord), der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holsteins, und ermöglicht präzise räumliche Abfragen über eine digitale Kartenschnittstelle. Die Daten sind rechtlich fundiert, kostenfrei zugänglich und gelten als amtliche Auskunft gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlagen und Ermittlung der Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden auf Basis des § 196 BauGB systematisch ermittelt und sind definiert als durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke mit ähnlichen Eigenschaften innerhalb einer räumlich abgegrenzten Zone. Die 15 selbstständigen Gutachterausschüsse sammeln alle notariellen Kaufverträge, werten diese statistisch aus und beschließen die Bodenrichtwerte im Zwei-Jahres-Turnus. Die rechtliche Grundlage für Bewertungsmethoden und -verfahren bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Rolle der Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein sind unabhängige Behörden, deren Aufgaben im § 195 ff. BauGB festgelegt sind. Sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte, erteilen Auskünfte und erstellen Immobilienmarktberichte für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Alle 15 Gutachterausschüsse arbeiten nach einheitlichen Standards des VBORIS-Systems (Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem), das von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) entwickelt wurde.

Aktuelle Bodenrichtwerte in Schleswig-Holstein

Stichtag und Veröffentlichungsdatum

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Schleswig-Holstein beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024 und wurden am 08.03.2024 veröffentlicht. Schleswig-Holstein folgt dabei dem gesetzlichen Mindeststandard und aktualisiert die Bodenrichtwerte im Zwei-Jahres-Rhythmus zum 1. Januar eines geraden Kalenderjahres. Die nächsten Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 werden zwischen März und Juni 2026 verfügbar sein.

Durchschnittswerte und regionale Unterschiede

Der Bodenrichtwert variiert erheblich je nach Standort und Nutzungsart. Der landesweite Durchschnittswert liegt bei etwa 274–276 €/m² für Wohnbauflächen, reicht aber von 12–18 €/m² in ländlichen Gebieten bis über 9.400 €/m² in touristischen Hotspots. In ausgewählten Städten zeigen sich folgende Orientierungswerte: Kiel liegt bei etwa 315 €/m², Lübeck bei etwa 485 €/m², während Kampen auf Sylt als Luxuslage mit bis zu 3.000 €/m² und darüber bewertet wird.

Zugang zu historischen Bodenrichtwerten

Interessieren Sie sich für die Wertentwicklung Ihres Grundstücks über mehrere Jahre, können Sie auf historische Daten zugreifen. Das Portal bietet Bodenrichtwerte ab 2012 online verfügbar; einzelne Kreise wie Stormarn stellen Daten bis 1964 bereit. Damit lassen sich Trends erkennen und langfristige Marktbewegungen analysieren.

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie BORIS SH

  1. 1

    Zugang zum Portal

    Der Zugang zum System ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Öffnen Sie direkt die BORIS SH-Kartenseite des Digitalen Atlas Nord. Die Seite ist responsive gestaltet und funktioniert auf Desktop-Computern, Tablets und Smartphones gleichermaßen gut. Sie benötigen nur einen Standard-Webbrowser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.

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    Karteninhalt aktivieren und navigieren

    Nach dem Öffnen der Seite finden Sie links unten ein Menü mit der Beschriftung „Karteninhalt". Klicken Sie darauf, um die verfügbaren Themenkarten anzuzeigen. Aktivieren Sie die Checkbox neben „Bodenrichtwerte SH", um die Bodenrichtwertzonen farblich kodiert auf der Karte anzuzeigen. Zusätzlich können Sie die Flurstücksgrenzen einblenden, die aber erst ab einem bestimmten Zoomlevel (Maßstab 1:5.000 bis 1:250) sichtbar werden.

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    Adresssuche durchführen

    Nutzen Sie das Suchfeld oben links im Portal, um ein bestimmtes Grundstück zu finden. Geben Sie die Adresse ein – beispielsweise „Musterstraße 10, Kiel" – oder verwenden Sie die Flurstücksnummer (Format: Gemarkung, Flur, Flurstück). Die Karte zoomt automatisch auf den gesuchten Bereich, sodass Sie die betreffende Bodenrichtwertzone sofort erkennen.

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    Bodenrichtwert abrufen und Daten interpretieren

    Klicken Sie mit der Maus auf die farbig dargestellte Bodenrichtwertzone, um ein Informationsfenster zu öffnen. Dieses enthält wesentliche Daten: Bodenrichtwert in €/m², Stichtag, Entwicklungszustand (beispielsweise „Baureifes Land"), Erschließungsbeitragszustand, Art der Nutzung (z.B. Ein-/Zweifamilienhäuser) und die Bezugsgröße (meist 600 m² für Wohnbauland). Für Mehrfamilienhäuser wird zusätzlich die Geschossflächenzahl (GFZ) angegeben.

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    PDF exportieren und speichern

    Im Informationsfenster finden Sie ein PDF-Symbol. Klicken Sie darauf, um eine druckbare Auskunft zu generieren, die den Bodenrichtwert, die Grundstücksmerkmale und einen Kartenausschnitt enthält. Diese PDF ist amtliche Auskunft und kann für Finanzierungsanfragen bei Banken oder als Nachweise bei Behörden verwendet werden. Alternativ nutzen Sie die Funktion „Karte drucken" im Werkzeug-Menü, um größere Kartenbereiche zu exportieren.

Unterscheidung: Reguläres BORIS SH und Grundsteuerportal

Zwei separate Portale – wichtige Unterscheidung

Seit der Grundsteuerreform 2025 existieren in Schleswig-Holstein zwei getrennte Bodenrichtwertportale, die nicht verwechselt werden dürfen. Das reguläre BORIS SH Portal dient der allgemeinen Immobilienbewertung und Kaufpreisorientierung und basiert auf dem Stichtag 01.01.2024. Das separate Grundsteuerportal nutzt hingegen den Stichtag 01.01.2022 und ist ausschließlich für die Grundsteuererklärung vorgesehen. Verwenden Sie für Ihre Grundsteuererklärung zwingend die Werte aus dem Grundsteuerportal – die regulären Bodenrichtwerte führen zu fehlerhaften Angaben.

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer

Verwechseln Sie nicht die beiden Portale! Für Ihre Grundsteuererklärung müssen Sie zwingend das Grundsteuerportal mit dem Stichtag 01.01.2022 nutzen. Die aktuellen Bodenrichtwerte aus dem regulären BORIS SH Portal sind für Grundsteuerzwecke nicht gültig.

Warum gibt es unterschiedliche Stichtage?

Die unterschiedlichen Stichtage folgen rechtlichen Vorgaben des Grundsteuerreformgesetzes. Während der Markt durch aktuelle Bodenrichtwerte abgebildet wird, wird die Grundsteuer auf Basis eines einheitlichen und stabilen Stichtags berechnet. Dies ermöglicht Vergleichbarkeit und verhindert Sprünge bei den Steuerfestsetzungen. Die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke wurden auf den 01.01.2022 eingefroren und werden nicht jährlich aktualisiert.

Schleswig-Holstein: Das wertbasierte Modell

Schleswig-Holstein wendet das wertbasierte Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung an, bei dem der Grundsteuerwert aus dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, der Wohnfläche und weiteren Faktoren errechnet wird. Im Gegensatz zu einigen Bundesländern werden bei diesem Modell auch Gebäudewerte berücksichtigt.

Formel

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
  1. Grundsteuerwert: Wert des Grundstücks und Gebäudes (berechnet aus Bodenrichtwert, Flächen und weiteren Faktoren)
  1. Steuermesszahl: Gesetzlich festgelegter Promillesatz
  1. Hebesatz: Von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz

Beispiel:

Angenommen, der Grundsteuerwert beträgt 250.000 €, die Steuermesszahl 0,00031 (entspricht 0,31 ‰) und der Hebesatz 400 % (entspricht Faktor 4):
Grundsteuer = 250.000 € × 0,00031 × 4
Grundsteuer = 77,50 € × 4 = 310,00 €

Bodenrichtwertzonen: Merkmale und Besonderheiten

Was ist eine Bodenrichtwertzone?

Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich definiertes Gebiet, in dem Grundstücke aufgrund ihrer Grundstücksmerkmale – insbesondere Art und Maß der Nutzung – ähnliche Wertmerkmale aufweisen. Die Gutachterausschüsse grenzen diese Zonen basierend auf der Auswertung historischer Kaufpreise ab. Innerhalb einer Zone kann der lagebeding Wertunterschied maximal 30% betragen; größere Differenzen führen zur Aufteilung in mehrere Zonen.

Wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale

Jeder Bodenrichtwert wird mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen beschrieben, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Entscheidend sind: Entwicklungszustand (baureif, Rohbau, Bauerwartung), Nutzungsart (Wohnbau, Gewerbe, Landwirtschaft), Maß der Nutzung (Geschossflächenzahl), Grundstücksgröße, Erschließungszustand und bei landwirtschaftlichen Flächen die Bodengüte. Diese Merkmale ermöglichen es Ihnen, den Bodenrichtwert korrekt auf Ihr spezifisches Grundstück anzuwenden.

Entwicklungszustände erkennen

Das System unterscheidet mehrere Entwicklungszustände. Baureifes Land ist vollständig erschlossen und bebaubar – dies ist die Regel für Wohnbauland. Rohbauland fehlt noch die ausreichende Erschließung; solche Flächen werden mit etwa 75% des Wertes äquivalenten Baureifen Landes bewertet. Bauerwartungsland signalisiert, dass die Ausweisung zum Bauland absehbar ist. Seit 2010 werden zusätzlich Bodenrichtwerte für Gartenland, Acker- und Grünland ermittelt.

Umrechnungskoeffizienten: Anpassung an Ihre Grundstücksgröße

Warum Umrechnungen notwendig sind

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktives Bodenrichtwertgrundstück mit standardisierten Eigenschaften – beispielsweise 600 m² Größe für Einfamilienhausgrundstücke. Weicht Ihr tatsächliches Grundstück in Größe, Geschossflächenzahl oder anderen Merkmalen ab, wird eine Anpassung erforderlich. Kleinere Grundstücke erzielen typischerweise höhere Preise pro Quadratmeter als größere, weil der Boden eine Knappheit darstellt.

GrundstücksgrößeUmrechnungskoeffizientErläuterung
300 m²1,20Kleinere Grundstücke erzielen höhere Preise pro m²
500 m²1,05Leichte Erhöhung gegenüber Bezugsgröße
600 m² (Bezugsgröße)1,00Basis für Bodenrichtwert
800 m²0,95Reduzierung bei größeren Grundstücken
1.500 m²0,85Deutliche Reduzierung bei sehr großen Grundstücken

Praktisches Rechenbeispiel: Grundstücksgröße

Angenommen, der Bodenrichtwert beträgt 250 €/m² bei einer Bezugsgröße von 600 m², Ihr Grundstück ist aber tatsächlich 500 m² groß. Der Umrechnungskoeffizient für 500 m² beträgt 1,05. Rechnung: 250 €/m² × 500 m² × 1,05 = 131.250 €. Ihr Bodenwert liegt damit deutlich unter dem eines 600 m² großen Grundstücks, obwohl die Preis pro Quadratmeter höher ist.

Anpassung bei unterschiedlicher Geschossflächenzahl

Bei Mehrfamilienhäusern spielt die Geschossflächenzahl (GFZ) eine Rolle – sie gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Falls der Bodenrichtwert auf GFZ 0,6 basiert, Ihr Grundstück aber GFZ 1,0 zulässt, erhalten Sie einen höheren Wert. Die Anpassung erfolgt durch Division der Koeffizienten für die neuen und alten GFZ-Werte.

Bodenrichtwert, Grundstückspreis und Verkehrswert

Unterscheidung der Begriffe

Ein Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert, den Gutachterausschüsse auf Basis historischer Kaufpreise ermitteln. Der Grundstückspreis ist hingegen der tatsächlich gezahlte Kaufpreis zwischen Verkäufer und Käufer – dieser entsteht durch Angebot und Nachfrage am Markt. Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist ein objektiver Schätzwert, den ein Sachverständiger für einen Stichtag ermittelt und der alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt.

Typische Abweichungen und ihre Ursachen

Zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Verkehrswert zeigen sich üblicherweise Unterschiede von ±10–20%. In homogenen Märkten mit vielen Transaktionen sind Abweichungen geringer; in Randlagen oder bei besonderen Grundstückseigenschaften können sie größer ausfallen. Faktoren, die den Verkehrswert über den Bodenrichtwert treiben, sind günstige Mikrolage (Südhanglage, Seenähe), Eckgrundstücke oder unverbaubarer Fernblick. Mindernde Faktoren sind Lärmbelastung, fehlende Erschließung oder ungünstiger Zuschnitt.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich?

Für privatwirtschaftliche Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern reicht der Bodenrichtwert als Orientierung aus. Ein förmliches Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder den Gutachterausschuss ist hingegen erforderlich bei Erbfällen, Scheidungen, Zwangsversteigerungen und bei Finanzierungsanfragen größerer Objekte durch Banken. Die Bearbeitung durch den Gutachterausschuss dauert typischerweise 6–12 Monate; private Sachverständige arbeiten schneller.

Kosten und kostenfreie Auskünfte

Online-Zugang und Gebührenfreiheit

Der Zugang zum Bodenrichtwertportal BORIS SH ist vollständig kostenlos. Unbegrenzte Abfragen, PDF-Exporte und die Ansicht historischer Daten verursachen keine Gebühren. Auch mündliche Auskünfte bei den Gutachterausschüssen sind gebührenfrei – Sie können telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung anrufen.

Gebühren für schriftliche Auskünfte

Schriftliche Bodenrichtwerkauskünfte sind gebührenpflichtig. Als Richtwert erhebt der Gutachterausschuss Kiel für die erste schriftliche Bodenrichtwertauskunft 25 €, jede weitere kostet 3 €. Andere Kreise, beispielsweise Stormarn, verlangen für die erste Auskunft etwa 50 €. Immobilienmarktberichte sind in Papierform für 25–80 € pro Exemplar erhältlich.

Verkehrswertgutachten und weitere Leistungen

Ein Verkehrswertgutachten kostet je nach Grundstückswert zwischen 500 € und mehreren Tausend Euro, gestaffelt nach Gebührensatzung. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kosten eine Grundgebühr von 25 € zuzüglich etwa 3 € pro Kauffall. Für spezialisierte digitale Daten oder historische Kartendaten können weitere Gebühren anfallen.

Technischer Support und Kontaktadressen

Servicestelle DANord

Bei Fragen zur Bedienung oder technischen Problemen mit dem Portal kontaktieren Sie die Servicestelle DANord des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein unter Telefon 0431 383-2248 oder per E-Mail DANort@LVermGeo.landsh.de. Die Servicestelle ist an Werktagen vormittags erreichbar und hilft bei Bedienungsfragen, Login-Problemen und Funktionsfehlern.

Gutachterausschüsse nach Landkreis

Für fachliche Fragen zu Bodenrichtwerten, zur mündlichen kostenlosen Auskunft oder zur Bestellung gebührenpflichtiger Leistungen kontaktieren Sie den für Ihren Bereich zuständigen Gutachterausschuss direkt. Eine vollständige Kontaktliste aller 15 Gutachterausschüsse finden Sie auf der offiziellen Seite des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums. Exemplarisch: Der Gutachterausschuss Kiel ist unter www.gutachterausschuss-kiel.de erreichbar, der Kreis Stormarn unter der Telefonnummer 04531 160-1485 (Mo–Fr vormittags).

Fragen und Antworten zu BORIS SH

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Quellen