Haus verkaufen: Ablauf, Preisfindung, Unterlagen, Kosten & Notar – Schritt für Schritt
Zusammenfassung
- Ein Hausverkauf erfordert eine realistische Preisfindung, vollständige Unterlagen und eine rechtssichere Abwicklung über den Notar nach § 311b BGB.
- Für die Spekulationssteuer ist regelmäßig die 10‑Jahres‑Frist ab notariellem Erwerb entscheidend, wobei die Eigennutzungsregel eine wichtige Ausnahme sein kann.
- In der Praxis dauert ein Hausverkauf häufig 6–12 Monate von Vorbereitung bis Grundbucheintragung, je nach Lage, Objekt und Angebotspreis.
- Für die Vorbereitung werden u. a. ein Grundbuchauszug (idealerweise nicht älter als 3 Monate) und ein Energieausweis (typisch ca. 50–500 €) benötigt.
- Ein Verkehrswertgutachten ist besonders bei Streit- oder Mehrparteienlagen sinnvoll und kostet oft ca. 0,5–1,5 % des Immobilienwerts.
- Die Gesamtsätze der Maklercourtage liegen häufig bei ca. 3–7 % inkl. MwSt.; bei Einfamilienhaus/ETW wird sie seit 23.12.2020 typischerweise hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Haus zu verkaufen?
Persönliche Gründe für einen Hausverkauf
Viele Eigentümer entscheiden sich zum Hausverkauf aufgrund persönlicher Lebensereignisse wie beruflich bedingtem Umzug, Trennung oder Scheidung, Erbschaft oder dem Wechsel in eine altersgerechte Wohnform. In diesen Situationen steht weniger die maximale Rendite im Vordergrund als vielmehr die Sicherung von Liquidität, die Entflechtung gemeinsamer Vermögensverhältnisse oder die Entlastung von Instandhaltungs- und Finanzierungslasten. Bei Trennung oder Scheidung empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um Zugewinnausgleich, Miteigentum und die Vermeidung einer Teilungsversteigerung rechtssicher zu strukturieren. Erben sollten prüfen, ob ein gemeinsamer Verkauf der Immobilie oder eine Auszahlung von Miterben wirtschaftlich sinnvoller ist, bevor sie einen Hausverkauf einleiten.
Marktlage & optimaler Verkaufszeitpunkt
Für den optimalen Zeitpunkt Ihres Hausverkaufs sind sowohl die allgemeine Marktlage als auch die steuerliche Spekulationsfrist von Bedeutung. Nach der Preisrallye bis 2021/22 und einer Korrekturphase 2022/23 hat sich der Immobilienmarkt vielerorts stabilisiert, sodass Verkäufe 2025/2026 wieder zu marktgerechten Preisen möglich sind, sofern der Angebotspreis realistisch angesetzt wird. Saisonale Effekte spielen ebenfalls eine Rolle: Im Frühjahr und Sommer profitieren Sie von mehr Tageslicht, besseren Fotos und häufig steigender Nachfrage, sodass sich der Hausverkauf in diesen Phasen oft effizienter gestalten lässt. Parallel dazu sollten Sie die Spekulationsfrist von zehn Jahren ab notariellem Erwerb sowie die Eigennutzungsregel prüfen, um mögliche Steuerlasten beim Hausverkauf zu minimieren.
Verkaufen oder vermieten? Entscheidungshilfe
Vor einem Hausverkauf sollten Sie prüfen, ob eine Vermietung als alternative Nutzung sinnvoll sein kann, insbesondere wenn eine langfristige Altersvorsorge oder der Erhalt des Immobilienvermögens im Vordergrund steht. Ein Verkauf bringt einmalige Liquidität, während eine Vermietung laufende Mieteinnahmen und steuerlich absetzbare Werbungskosten (z.B. Zinsen, Instandhaltung) generiert, aber auch Leerstands- und Mietausfallrisiken mit sich bringt. Für eine nüchterne Entscheidung empfiehlt sich eine Gegenüberstellung eines möglichen Nettoverkaufserlöses mit dem nachhaltig erzielbaren, nach Steuern bereinigten Mietüberschuss, etwa in Form einer eigenen Kalkulation oder mit Hilfe eines Steuerberaters. In nachgefragten Lagen mit stabilen Mietmärkten kann die Vermietung attraktiv sein, während in strukturschwächeren Regionen der unmittelbare Hausverkauf wirtschaftlich sinnvoller ist.
Vorteile Verkauf
- •Einmalige Liquidität für neue Investitionen oder Schuldentilgung
- •Keine laufenden Instandhaltungs- und Verwaltungskosten mehr
- •Kein Risiko von Mietausfällen oder Leerstand
- •Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist oder bei Eigennutzung
Vorteile Vermietung
- •Laufende Mieteinnahmen als regelmäßige Einnahmequelle
- •Steuerlich absetzbare Werbungskosten (Zinsen, Instandhaltung)
- •Erhalt des Immobilienvermögens für Altersvorsorge
- •Potenzielle Wertsteigerung der Immobilie über die Jahre
Vorbereitung: Diese Unterlagen brauchen Sie
Checkliste: Notwendige Dokumente für den Hausverkauf
Für einen reibungslosen Hausverkauf benötigen Sie eine Reihe amtlicher und technischer Unterlagen, die sowohl für Interessenten als auch später für den Notar erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere ein aktueller Grundbuchauszug, ein Energieausweis, Grundrisse, Bauunterlagen (Bauantrag, Baubeschreibung), eine belastbare Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie Nachweise über durchgeführte Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sowie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu. Diese Dokumente bilden die Grundlage für ein vollständiges Exposé und für die spätere rechtssichere Abwicklung des Hausverkaufs über den Notar.
Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
Grundrisse und Baupläne
Wohn- und Nutzflächenberechnung
Baubeschreibung und Bauantrag
Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Bei Eigentumswohnungen: WEG-Protokolle und Wirtschaftsplan
Baulasten- und Altlastenverzeichnis
Wo bekomme ich diese Unterlagen?
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt, häufig bequem über den beauftragten Notar, während Flurkarten und Lagepläne beim Kataster- oder Vermessungsamt angefordert werden. Baulasten- und Altlastenverzeichnisse werden je nach Bundesland von Bauämtern oder Umweltbehörden geführt, weshalb Sie sich vor dem Hausverkauf über die örtliche Zuständigkeit informieren sollten. Einen Energieausweis stellen zugelassene Energieberater, Architekten oder Ingenieure aus; die Kosten unterscheiden sich je nach Art (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und Umfang der Datenerhebung. Für eine detaillierte Einordnung der Unterlagen im Bewertungszusammenhang ist ein Blick auf Grundlagen wie den Bodenrichtwert hilfreich, der später auch bei der Verkehrswertermittlung eine Rolle spielt.
Immobilienbewertung: Den richtigen Verkaufspreis finden
Warum eine professionelle Bewertung wichtig ist
Damit Sie Ihr Haus rechtssicher und marktgerecht verkaufen, sollten Sie den Verkehrswert fachgerecht bestimmen lassen, statt sich allein auf Vergleichsangebote in Portalen zu stützen. Ein zu hoher Angebotspreis verlängert die Vermarktungsdauer und führt häufig zu späteren Preisreduzierungen, die Interessenten verunsichern und Verhandlungsspielräume zu Ihren Ungunsten verschieben. Ein zu niedriger Ansatz hingegen verursacht unmittelbar Vermögensverluste, weil Sie einen möglichen Gewinn beim Hausverkauf nicht realisieren. In komplexen Konstellationen – etwa bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen – kann ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen die Grundlage für eine einvernehmliche Einigung bilden.
Methoden der Immobilienbewertung
Die gesetzlichen Grundlagen der Immobilienbewertung sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt, die die drei zentralen Verfahren – Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren – definiert. Beim Vergleichswertverfahren orientiert sich der Wert an Preisen vergleichbarer Häuser, während das Sachwertverfahren den Herstellungswert des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung mit dem Bodenwert kombiniert. Das Ertragswertverfahren stellt auf erzielbare Mieten ab und ist insbesondere bei vermieteten Objekten und Renditeimmobilien relevant; hierzu finden Sie eine detaillierte Anleitung im Beitrag zum Ertragswertverfahren. Welches Verfahren beim Hausverkauf im Vordergrund steht, hängt wesentlich von Nutzungsart, Objektart und Datenlage am jeweiligen Standort ab.
Vergleichswertverfahren: Orientierung an Preisen vergleichbarer Häuser in der Region
Sachwertverfahren: Herstellungswert des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert
Ertragswertverfahren: Kapitalisierung erzielbarer Mieten, relevant bei vermieteten Objekten
Faktoren, die den Hauswert beeinflussen
Der Wert Ihres Hauses wird maßgeblich durch Lage, Größe, Baujahr, Zustand, energetische Qualität und Ausstattung bestimmt. Auf der Lagenebene sind sowohl die Makrolage (Region, wirtschaftliche Struktur, demografische Entwicklung) als auch die Mikrolage (Lage in der Straße, Lärmbelastung, Umfeld) wertrelevant. Modernisierungen wie neue Fenster, Dachsanierungen, effiziente Heizungsanlagen oder barrierearme Umbauten können den erzielbaren Verkaufspreis spürbar erhöhen, wenn sie fachgerecht ausgeführt und belegbar dokumentiert sind. Die Energieeffizienz gewinnt durch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zunehmend an Bedeutung; Häuser mit niedrigem Energiebedarf erzielen häufig bessere Preise als unsanierte Bestandsgebäude. Für eine umfassende Wertermittlung sollten alle diese Faktoren berücksichtigt werden.
Verkehrswertgutachten: Wann ist es sinnvoll?
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist beim Hausverkauf vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere Parteien mit unterschiedlichen Interessen beteiligt sind, etwa in einer Erbengemeinschaft, oder wenn der Wert im Rahmen von Scheidung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen zu klären ist. Der Sachverständige beurteilt Objekt, Lage und Marktsituation, setzt die ImmoWertV-konformen Verfahren ein und dokumentiert seine Ergebnisse in einem gerichtsfesten Gutachten. Die Kosten liegen in der Praxis oft im Bereich von etwa 0,5 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts und sollten im Verhältnis zum Klärungsbedarf betrachtet werden. Für einen standardisierten Hausverkauf ohne Streitlagen reicht häufig eine qualifizierte Maklerbewertung mit nachvollziehbarer Herleitung des Angebotspreises.
Haus verkaufen mit oder ohne Makler?
Vorteile eines Immobilienmaklers
Ein erfahrener Makler begleitet den gesamten Prozess des Hausverkaufs – von der Marktanalyse über die Preisfindung und Exposé-Erstellung bis zu Besichtigungen, Verhandlungen und der Abstimmung mit dem Notar. Er bringt detaillierte Kenntnis der regionalen Marktlage mit, kann geeignete Käufergruppen gezielt ansprechen und verfügt oft über vorgemerkte Interessenten, insbesondere in gefragten Lagen. Professionelle Makler prüfen zudem die Bonität der Kaufinteressenten, koordinieren Finanzierungsbestätigungen und minimieren so das Risiko einer scheiternden Abwicklung kurz vor dem Notartermin. Gerade für Eigentümer, die ein Haus verkaufen und beruflich oder privat stark eingebunden sind, kann die Auslagerung dieser Aufgaben erhebliche Entlastung bringen.
Professionelle Marktanalyse und Preisfindung
Makler verfügen über detaillierte Kenntnis der regionalen Marktlage und können den optimalen Angebotspreis ermitteln, der weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt ist.
Zeitersparnis und Entlastung
Der Makler übernimmt sämtliche Aufgaben von der Unterlagenbeschaffung über Besichtigungen bis zur Verhandlungsführung, was beruflich eingespannten Eigentümern erhebliche Entlastung bringt.
Zugang zu vorgemerkten Interessenten
Erfahrene Makler haben oft eine Kartei mit vorgemerkten Kaufinteressenten und können Ihr Haus gezielt der passenden Zielgruppe präsentieren.
Bonitätsprüfung der Käufer
Professionelle Makler prüfen die Bonität und Finanzierungszusagen der Interessenten, um gescheiterte Notartermine zu vermeiden.
Nachteile: Maklerprovision
Der wesentlichste Nachteil beim Hausverkauf mit Makler sind die Maklerkosten, die als prozentualer Anteil vom Kaufpreis anfallen. Seit der Gesetzesänderung zum 23.12.2020 können Käufer bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht mehr als den Verkäuferanteil zahlen; in der Praxis hat sich in vielen Regionen eine hälftige Teilung der Gesamtcourtage etabliert. Übliche Gesamtsätze liegen je nach Bundesland und Anbieter zwischen etwa 3 und 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Wer sein Haus verkauft, sollte daher vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen der Makler für die vereinbarte Provision übernimmt und ob Festpreis- oder Rabattmodelle angeboten werden.
Haus privat verkaufen: Vor- & Nachteile
Beim Privatverkauf Ihres Hauses sparen Sie die Maklerprovision, übernehmen jedoch sämtliche Aufgaben selbst – von der Unterlagensichtung über die Preisfindung bis zur Organisation von Besichtigungen und Verhandlungen. Dieser Ansatz setzt neben Zeitressourcen auch solides Wissen über Marktpreise, rechtliche Rahmenbedingungen und typische Abläufe voraus, um Fehler bei Preisgestaltung, Unterlagen oder Vertragsinhalten zu vermeiden. Besonders riskant sind unrealistisch hohe Angebotspreise, unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Exposé und fehlende Bonitätsprüfung der Käufer. Für Eigentümer, die ihr Haus verkaufen und weder Erfahrung im Immobilienverkauf noch ausreichend Zeit mitbringen, ist daher oft die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Makler die sicherere Option.
Makler finden: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie Ihr Haus mit Unterstützung eines Maklers verkaufen möchten, sollten Sie zunächst mehrere Anbieter ansprechen und deren Bewertungen, Referenzen und Marktkenntnis vergleichen. Wichtige Kriterien sind eine nachvollziehbare Preisempfehlung, eine klare Leistungsbeschreibung (z.B. Art und Umfang der Vermarktung, Berichterstattung) und eine transparente Regelung der Maklercourtage. Ein qualifizierter Alleinauftrag kann sinnvoll sein, wenn der Makler im Gegenzug eine intensive Betreuung und breite Vermarktung zusichert; der Vertrag sollte aber Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten klar regeln. Eigentümer, die ein Haus verkaufen, sollten stets kritisch hinterfragen, wenn Makler unrealistisch hohe Preise versprechen, um den Auftrag zu erhalten.
Ablauf Hausverkauf: Schritt für Schritt zum Erfolg
- 1
Phase 1 – Vorbereitung (4–8 Wochen)
In der Vorbereitungsphase treffen Sie die Grundsatzentscheidung, ob Sie Ihr Haus privat verkaufen oder einen Makler beauftragen, und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Parallel dazu erfolgt die Immobilienbewertung, bei der der voraussichtliche Marktwert und ein geeigneter Angebotspreis ermittelt werden. Zudem sollten Sie das Objekt für die Vermarktung herrichten, etwa durch Aufräumen, kleinere Instandsetzungen und eine neutrale Gestaltung der Räume, um einen positiven ersten Eindruck zu erzeugen. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Rückfragen der Interessenten und verkürzt die spätere Vermarktungsdauer beim Hausverkauf spürbar.
- 2
Phase 2 – Vermarktung (6–12 Wochen)
In der Vermarktungsphase erstellen Sie ein professionelles Exposé mit vollständigen Daten, ansprechenden Fotos, Grundrissen und Energiekennwerten, das als Grundlage für Online-Inserate und andere Kanäle dient. Die Auswahl geeigneter Portale, die Definition einer realistischen Zielgruppe und die konsequente Beantwortung von Anfragen sind zentrale Erfolgsfaktoren beim Hausverkauf. Besichtigungen sollten strukturiert vorbereitet werden, mit fest eingeplanten Zeitfenstern, ausreichenden Unterlagen vor Ort und klaren Aussagen zur Ausstattung, zum energetischen Zustand und zu laufenden Kosten. In nachgefragten Märkten können Sammeltermine oder Bieterverfahren organisiert werden, während in ruhigen Lagen oft Einzeltermine zweckmäßiger sind.
- 3
Phase 3 – Kaufabwicklung (6–8 Wochen)
Sobald ein geeigneter Käufer gefunden ist, beginnt die rechtliche Abwicklung des Hausverkaufs über den Notar. Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf, in dem Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabetermin, Übernahme von Lasten, eventuelle Mängelregelungen und Inventar klar geregelt werden. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, klärt etwaige Vorkaufsrechte und stellt die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung aus. Erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises sollten Sie Besitz, Nutzen und Lasten – typischerweise durch ein Übergabeprotokoll – auf den Käufer übertragen.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Die Dauer eines Hausverkaufs hängt wesentlich von Lage, Objektart, Preisgestaltung und Marktumfeld ab, liegt aber im Durchschnitt zwischen etwa sechs und zwölf Monaten vom Beginn der Vorbereitung bis zur Grundbucheintragung. In sehr gefragten Lagen kann der gesamte Prozess deutlich schneller verlaufen, während in strukturschwächeren Regionen längere Vermarktungszeiten üblich sind. Eigentümer können die Gesamtdauer verkürzen, indem sie Unterlagen frühzeitig beschaffen, den Angebotspreis realistisch festlegen und auf eine sorgfältig vorbereitete Vermarktung achten.
Exposé & Vermarktung: So finden Sie Käufer
Das perfekte Immobilien-Exposé
Ein überzeugendes Exposé ist das zentrale Kommunikationsmittel im Hausverkauf und sollte sämtliche relevanten Informationen strukturiert, vollständig und rechtssicher enthalten. Dazu gehören eine präzise Objektbeschreibung, aussagekräftige Grundrisse, hochwertige Fotos, Angaben zur Lage, zur Ausstattung und zum energetischen Zustand sowie der vereinbarte Angebotspreis. Formulierungen sollten sachlich und nicht irreführend sein, um Haftungsrisiken zu vermeiden; übertriebene Werbeaussagen oder verschwiegene Mängel können später zu Streitigkeiten führen.
Präzise Objektbeschreibung mit allen relevanten Daten (Größe, Zimmeranzahl, Baujahr)
Aussagekräftige Grundrisse und Lagepläne
Hochwertige, professionelle Fotos aus verschiedenen Perspektiven
Detaillierte Angaben zur Ausstattung (Heizung, Fenster, Böden)
Energieausweis mit allen relevanten Kennwerten
Klarer, realistischer Angebotspreis
Angaben zu laufenden Kosten und Nebenkosten
Beschreibung der Lage und Infrastruktur
Professionelle Immobilienfotografie
Gute Fotografien beeinflussen maßgeblich den ersten Eindruck und damit den Erfolg Ihres Hausverkaufs. Räume sollten aufgeräumt, gut ausgeleuchtet und möglichst neutral gestaltet sein, um Interessenten eine klare Vorstellung der Flächen und Nutzungsmöglichkeiten zu vermitteln. Professionelle Fotografen kennen geeignete Perspektiven, Belichtungstechniken und Bildbearbeitung, um die Stärken der Immobilie hervorzuheben, ohne ein unrealistisches Bild zu erzeugen.
Fotografieren Sie Ihr Haus an einem hellen, freundlichen Tag mit natürlichem Licht. Räumen Sie vorher gründlich auf, entfernen Sie persönliche Gegenstände und sorgen Sie für eine neutrale, einladende Atmosphäre. Wenn möglich, beauftragen Sie einen professionellen Immobilienfotografen – die Investition zahlt sich durch schnellere Verkäufe und bessere Preise häufig aus.
Wo inserieren? Die besten Plattformen
Für die Vermarktung Ihres Hauses spielen große Online-Portale, regionale Plattformen, Printmedien und gegebenenfalls soziale Netzwerke eine zentrale Rolle. Überregionale Portale bieten eine hohe Reichweite, während lokale Medien und Maklernetzwerke gezielt bestimmte Zielgruppen, etwa ältere Käufer, ansprechen. In manchen Regionen existieren zudem kommunale oder genossenschaftliche Plattformen, die bei spezifischen Zielgruppen besondere Relevanz haben.
Besichtigungen erfolgreich durchführen
Besichtigungen sind ein wesentlicher Schritt beim Hausverkauf, um Interessenten einen realistischen Eindruck von Zustand, Lage und Aufteilung zu vermitteln. Eigentümer sollten für eine aufgeräumte, gepflegte und gut gelüftete Immobilie sorgen, Unterlagen bereithalten und Fragen zur Technik, zum Energieverbrauch und zu laufenden Kosten sachlich beantworten. Es empfiehlt sich, mit einem kurzen Rundgang zu beginnen, dann Raum für Rückfragen zu lassen und sich Notizen zu Interessenten zu machen, um bei mehreren Kandidaten den Überblick zu behalten.
Immobilie vorbereiten
Räumen Sie alle Räume gründlich auf, entfernen Sie persönliche Gegenstände und sorgen Sie für eine neutrale, einladende Atmosphäre. Lüften Sie vor der Besichtigung gut durch.
Unterlagen bereithalten
Halten Sie alle wichtigen Dokumente wie Grundrisse, Energieausweis, Modernisierungsnachweise und Informationen zu laufenden Kosten für Interessenten bereit.
Strukturierter Rundgang
Beginnen Sie mit einem kurzen Überblick und führen Sie die Interessenten dann systematisch durch alle Räume. Erklären Sie besondere Ausstattungsmerkmale und technische Details.
Offene Kommunikation
Beantworten Sie alle Fragen ehrlich und sachlich. Verschweigen Sie keine Mängel, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was?
Diese Kosten trägt der Verkäufer
Beim Hausverkauf entstehen auf Verkäuferseite insbesondere Kosten für den eigenen Anteil an der Maklercourtage (falls ein Makler beauftragt wurde), den Energieausweis, notwendige Unterlagen und gegebenenfalls für Gutachten oder kleinere Instandsetzungsmaßnahmen. Zudem fallen Notar- und Grundbuchkosten für die Löschung bestehender Grundschulden oder Hypotheken an, die sich am Nominalbetrag der Sicherheiten orientieren. Haben Sie Ihr Haus kreditfinanziert und tilgen das Darlehen vorzeitig, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz abhängt.
Maklercourtage (eigener Anteil, falls Makler beauftragt wurde)
Energieausweis (Kosten je nach Art ca. 50-500 €)
Grundbuchauszug und weitere Unterlagen
Notar- und Grundbuchkosten für Grundschuldlöschung
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehenstilgung
Gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder Wertermittlung
Kleinere Instandsetzungen und Aufbereitung für Vermarktung
Diese Kosten trägt der Käufer
Der Käufer übernimmt beim Erwerb eines Hauses regelmäßig die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten für den Kaufvertrag, die Gebühren für den Grundbucheintrag sowie seinen Anteil an der Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgelegt und liegt je nach Land in einer Spanne von etwa 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises; aktuelle Sätze können in Tabellen und Ratgebern laufend überprüft werden. Notar- und Grundbuchkosten bewegen sich zusammen meist zwischen etwa 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises.
| Kostenposition | Wer trägt die Kosten? | Höhe (ca.) |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Käufer | 3,5-6,5% des Kaufpreises (je nach Bundesland) |
| Notarkosten Kaufvertrag | Käufer | ca. 1,0-1,5% des Kaufpreises |
| Grundbucheintrag | Käufer | ca. 0,5% des Kaufpreises |
| Maklercourtage | Käufer und Verkäufer (hälftig) | 3-7% des Kaufpreises (gesamt, inkl. MwSt.) |
| Grundschuldlöschung | Verkäufer | ca. 0,2% des Nominalbetrags |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Verkäufer | abhängig von Restschuld und Restlaufzeit |
Kostenbeispiel: Haus für 400.000 €
Verkaufen Sie ein Haus zum Kaufpreis von 400.000 Euro, kann die Käuferseite – bei einem angenommenen Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent sowie Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 Prozent – mit Nebenkosten von etwa 26.000 Euro rechnen. Kommt eine Maklercourtage von insgesamt 3 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer (3,57 Prozent) hinzu und wird diese hälftig geteilt, entfallen auf Käufer und Verkäufer jeweils rund 7.140 Euro. Auf Verkäuferseite kommen damit – neben dem eigenen Makleranteil – noch die Kosten für Energieausweis, Grundschuldlöschung und gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung hinzu, deren Höhe stark vom individuellen Darlehensvertrag abhängt.
Der Notartermin: So läuft die Beurkundung ab
Warum ist der Notar beim Hausverkauf Pflicht?
Nach § 311b BGB bedarf jeder Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung von Grundstückseigentum verpflichtet, der notariellen Beurkundung; ohne diesen Formzwang ist der Vertrag unwirksam. Der Notar übt eine neutrale Funktion aus, erläutert beiden Parteien die rechtliche Tragweite des Kaufvertrags und stellt sicher, dass alle wesentlichen Punkte eindeutig geregelt sind. Beim Hausverkauf dient die notarielle Beurkundung damit sowohl dem Schutz des Verkäufers als auch des Käufers und schafft die Grundlage für eine rechtssichere Eigentumsübertragung im Grundbuch.
Ablauf des Notartermins
Vor dem Notartermin erhalten Verkäufer und Käufer üblicherweise einen Kaufvertragsentwurf, den sie prüfen und bei Bedarf um Klarstellungen oder Ergänzungen bitten können. Im Termin selbst verliest der Notar den Vertrag vollständig, beantwortet Rückfragen und nimmt Änderungen auf, bevor beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Im Anschluss leitet der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein, informiert Behörden und bereitet die weiteren Schritte der Kaufpreisfälligkeit vor.
- 1
Erhalt und Prüfung des Kaufvertragsentwurfs (ca. 1-2 Wochen vor Termin)
- 2
Notartermin: Vollständige Verlesung des Kaufvertrags
- 3
Klärung von Rückfragen und Aufnahme eventueller Änderungen
- 4
Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien
- 5
Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
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Prüfung von Vorkaufsrechten und Genehmigungen
- 7
Erstellung der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung
Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung
Nach der Beurkundung prüft der Notar unter anderem, ob Grundschulden abzulösen sind, ob Vorkaufsrechte (z.B. der Gemeinde) bestehen und ob alle Genehmigungen vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstellt der Notar eine Fälligkeitsmitteilung, in der er den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises innerhalb einer bestimmten Frist auffordert. Verkäufer sollten die Übergabe des Hauses – inklusive Schlüssel und Nutzungsübertragung – erst dann vornehmen, wenn der vollständige Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.
Übergeben Sie Ihr Haus und die Schlüssel erst dann an den Käufer, wenn der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist. Der Notar informiert Sie über die Kaufpreisfälligkeit. Eine vorzeitige Übergabe birgt erhebliche Risiken, falls die Finanzierung des Käufers scheitert.
Wer wählt den Notar aus?
In der Praxis schlägt häufig der Käufer einen Notar vor, da er den Großteil der Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags trägt. Beide Parteien müssen dem Notar zustimmen, da dieser neutral tätig wird und den Hausverkauf für Verkäufer und Käufer gleichermaßen rechtssicher abwickelt. Die Höhe der Notarkosten ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und kann nicht frei verhandelt werden.
Steuern beim Hausverkauf: Das müssen Sie wissen
Spekulationssteuer: Wann fällt sie an?
Gewinne aus dem Verkauf eines Hauses können als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Steuerfrei ist der Hausverkauf dagegen, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – die sogenannte Eigennutzungsregel. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nicht nach einem festen Satz, sondern nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, da der Veräußerungsgewinn dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird.
- Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer bezeichnet die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Bei Immobilien fällt sie an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und keine Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie den beiden Vorjahren vorlag. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Steuern bei geerbtem Haus
Beim Verkauf eines geerbten Hauses ist für die Spekulationsfrist maßgeblich, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat, nicht wann die Erben diese erhalten. Hat der Erblasser das Objekt mehr als zehn Jahre gehalten oder es zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann der Hausverkauf durch die Erben häufig steuerfrei erfolgen. Unabhängig davon kann Erbschaftsteuer anfallen, deren Höhe sich nach Steuerklasse, Freibeträgen und dem Wert des Nachlasses richtet.
Diese Kosten können Sie steuerlich absetzen
Ist der Hausverkauf steuerpflichtig, können bestimmte Aufwendungen wie Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten, Gutachterhonorare, Inseratskosten sowie Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten im Rahmen des Veräußerungsgeschäfts berücksichtigt werden. Bei steuerfreien Verkäufen – etwa nach Ablauf der Spekulationsfrist oder bei Eigennutzung – ist eine steuerliche Geltendmachung dieser Kosten in der Regel nicht möglich.
Maklercourtage (Verkäuferanteil)
Notar- und Grundbuchkosten
Kosten für Gutachten und Wertermittlung
Inseratskosten und Vermarktungsaufwand
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung
Kosten für Energieausweis und Unterlagen
Steuerliche Besonderheiten
Beim Verkauf eines Hauses an Kinder lassen sich die Freibeträge der Schenkungsteuer (zurzeit 400.000 Euro je Elternteil und Kind in zehn Jahren) nutzen, indem Verkauf oder Schenkung rechtlich und steuerlich abgestimmt geplant werden. Bei gemischt genutzten Immobilien, in denen beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wurde, können besondere Regelungen und Rechtsprechungen zu beachten sein, die Einfluss auf die steuerliche Behandlung des Verkaufs haben. In jedem Fall ist es empfehlenswert, bei einem geplanten Hausverkauf mit steuerlicher Relevanz frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Verkaufen Sie Ihr Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf und haben es nicht in den letzten drei Jahren selbst bewohnt, fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Diese kann je nach persönlichem Steuersatz erheblich sein. Prüfen Sie daher vor dem Verkauf genau, ob die Spekulationsfrist abgelaufen ist oder die Eigennutzungsregel greift. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Sonderfälle beim Hausverkauf
Geerbtes Haus verkaufen
Beim Verkauf eines geerbten Hauses müssen sich alle Miterben – sofern eine Erbengemeinschaft besteht – über die Veräußerung und die Konditionen einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jeder Miterbe die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragen, die jedoch häufig zu geringeren Erlösen führt als ein freier Verkauf. Vor dem Hausverkauf sollten Erben klären, ob eine Auszahlung einzelner Miterben oder eine Aufteilung anderer Nachlasswerte eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Vermietetes Haus verkaufen
Beim Verkauf eines vermieteten Hauses gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB), das heißt, der Erwerber tritt in bestehende Mietverhältnisse ein. Der erzielbare Kaufpreis liegt daher oft unter dem Wert eines vergleichbaren, leerstehenden Objekts, da Eigennutzer durch den Mietvertrag eingeschränkt sind und vor allem Kapitalanleger als Zielgruppe infrage kommen. Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind erst nach dem Erwerb und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen möglich.
Haus mit laufendem Kredit verkaufen
Ist Ihr Haus noch mit einem Immobiliendarlehen belastet, muss die Grundschuld im Zuge des Verkaufs entweder abgelöst oder vom Käufer im Einvernehmen mit der Bank übernommen werden. Oft verlangt die Bank bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung, deren Berechnung auf Restschuld, verbleibender Zinsbindung und aktueller Zinslage basiert. Verkäufer sollten diesen Aspekt frühzeitig mit ihrer Bank klären, um unerwartete Zusatzkosten beim Hausverkauf zu vermeiden.
Haus verkaufen mit Wohnrecht / Haus verkaufen und wohnen bleiben
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Verkehrswert eines Hauses, da der Erwerber das Objekt nicht oder nur eingeschränkt selbst nutzen kann. Modelle wie der Verkauf mit vorbehaltenem Wohnrecht, die Verrentung (Leibrente) oder ein Teilverkauf an spezialisierte Anbieter ermöglichen es Eigentümern, Liquidität zu gewinnen und gleichzeitig in der Immobilie wohnen zu bleiben. Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Alter, Liquiditätsbedarf, familiären Verhältnissen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab und sollte fachlich begleitet werden.
Verkauf mit Wohnrecht
Sie verkaufen Ihr Haus, behalten sich aber ein lebenslanges Wohnrecht vor, das im Grundbuch eingetragen wird. Der Verkaufspreis liegt deutlich unter dem Marktwert, Sie können aber bis ans Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben.
Leibrente (Immobilienverrentung)
Sie übertragen Ihr Haus an einen Käufer und erhalten im Gegenzug eine monatliche Rente bis ans Lebensende. Zusätzlich kann ein Wohnrecht vereinbart werden. Dieses Modell eignet sich für Eigentümer, die ihre Rente aufbessern möchten.
Teilverkauf
Sie verkaufen einen Anteil Ihres Hauses (z.B. 50%) an einen spezialisierten Anbieter und erhalten sofort Liquidität. Sie bleiben weiterhin Miteigentümer und können in der Immobilie wohnen. Für die Nutzung zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt.
Haus an Kinder verkaufen / Pflichtteil auszahlen
Beim Verkauf oder der Übertragung eines Hauses an Kinder ist neben der Spekulationssteuer insbesondere die Pflichtteilsproblematik anderer Erben zu beachten. Durch Kombination von Verkauf, Schenkung und Nießbrauch oder Wohnrecht kann eine Lösung gestaltet werden, die sowohl den Kindern als Erwerbern als auch anderen Pflichtteilsberechtigten gerecht wird. Muss ein Pflichtteil ausbezahlt werden, ist der Hausverkauf nicht zwingend, kann aber eine Option darstellen, wenn keine andere Liquidität zur Verfügung steht.
Die 7 häufigsten Fehler beim Hausverkauf
Emotionaler Preis statt Marktwert
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Angebotspreis eines Hauses stark an emotionalen Vorstellungen oder an früheren Kaufpreisen auszurichten, statt den aktuellen Marktwert objektiv zu ermitteln. Dies führt zu überhöhten Preisen, langen Vermarktungszeiten und nachfolgenden Preisreduktionen, die das Vertrauen potenzieller Käufer beeinträchtigen.
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
Fehlende Grundbuchauszüge, unklare Wohnflächen und nicht vorhandene Energieausweise verzögern den Verkaufsprozess und wirken auf Interessenten unprofessionell. Eigentümer, die ein Haus verkaufen möchten, sollten frühzeitig eine vollständige Unterlagenmappe zusammenstellen, um Rückfragen zu reduzieren.
Schwaches Exposé und schlechte Fotos
Unstrukturierte oder unvollständige Exposés sowie qualitativ schlechte Fotos senken die Resonanz auf Inserate und lassen Objekte weniger attraktiv erscheinen. Ein professionell gestaltetes Exposé mit klaren Fakten und hochwertigen Bildern ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor beim Hausverkauf.
Unvorbereitete Besichtigungen
Unaufgeräumte Räume, unangenehme Gerüche oder fehlende Unterlagen bei Besichtigungen hinterlassen einen negativen Eindruck und erschweren die Kaufentscheidung. Eine sorgfältige Vorbereitung der Immobilie und eine strukturierte Besichtigungsplanung erhöhen die Abschlusswahrscheinlichkeit.
Kaufinteressenten nicht prüfen
Wer ein Haus verkauft, sollte die Bonität des Käufers prüfen oder prüfen lassen, etwa durch Finanzierungsbestätigungen der Bank, um geplatzte Notartermine und Zeitverluste zu vermeiden. Gerade bei Privatverkäufen wird dieser Schritt oft unterschätzt.
Rechtliche Besonderheiten ignorieren
Wohnrechte, Nießbrauch, bestehende Mietverhältnisse oder Baulasten haben erheblichen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Wert eines Hauses. Werden diese Aspekte nicht frühzeitig berücksichtigt, kann es zu Verzögerungen, Nachverhandlungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Steuerliche Folgen unterschätzen
Viele Verkäufer übersehen die Spekulationsfrist oder die Eigennutzungsregel und werden von unerwarteten Steuerforderungen überrascht. Klären Sie frühzeitig mit einem Steuerberater, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen können.
- buzer.de - § 311b BGB – Verträge über Grundstücke
- gesetze-im-internet.de - § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
- immobilienscout24.de - Immobilienscout24 – Ratgeber Immobilienverkauf und Spekulationssteuer
- immoverkauf24.de - Immoverkauf24 – Unterlagen und Kosten beim Hausverkauf
- engelvoelkers.com - Engel & Völkers – Maklerprovision neues Gesetz
- finanztip.de - Finanztip – Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten
- lohnsteuer-kompakt.de - Lohnsteuer-Kompass – Steuerfallen beim Immobilienverkauf
- tp-rechtsanwaelte.de - TP Rechtsanwälte – Teilungsversteigerung
- iww.de - IWW – Erbauseinandersetzung und Teilungsversteigerung
- bodenrichtwerte-deutschland.de - Bodenrichtwerte-Deutschland – Verkehrswert Immobilie
- bodenrichtwerte-deutschland.de - Bodenrichtwerte-Deutschland – Ertragswertverfahren