BORIS BW - Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg

Seit der Grundsteuerreform 2025 benötigen Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg für ihre Steuererklärung den amtlichen Bodenrichtwert. BORIS-BW stellt diese Informationen kostenfrei zur Verfügung – als zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse im Land. Das Portal ermöglicht die Abfrage für alle Grundstücke in Baden-Württemberg über eine interaktive Kartenansicht. Neben aktuellen Werten bietet das System auch historische Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 2018.
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26.01.2026
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Zusammenfassung

  • BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg und stellt Bodenrichtwerte für alle Grundstücke kostenfrei und ohne Registrierung bereit.
  • Für die Grundsteuerreform ist der Bodenrichtwert in Baden-Württemberg eine Pflichtangabe; maßgeblich ist der Stichtag 01.01.2022 (Viewer „Grundsteuer B“).
  • Das Portal wird technisch vom LGL betrieben, während 210 Gutachterausschüsse die fachlichen Daten liefern, wobei Bodenrichtwerte mindestens alle 2 Jahre (zum 01.01. gerader Jahre) ermittelt werden.
  • BORIS-BW bietet Adresssuche und Flurstücksuche; liegt ein Grundstück in mehreren Zonen, werden Teilflächen ausgewiesen und für die Erklärung ein flächengewichteter Durchschnitt gebildet.
  • Neben aktuellen Werten sind historische Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 2018 abrufbar; der zuletzt verfügbare Stichtag ist 01.01.2025 (Veröffentlichung Frühjahr 2025).
  • Landesweit lag der durchschnittliche Bodenrichtwert zum 01.01.2025 bei 95 €/m² (−2,1% ggü. Vorjahr), mit einer Spanne von 1.529 €/m² in Stuttgart bis 243 €/m² in Ulm.

Was ist BORIS-BW? – Das offizielle Bodenrichtwertportal Baden-Württemberg

Definition und Zweck von BORIS-BW

BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Seit 2019 online, wurde das Portal im Oktober 2021 mit dem "Next Generation"-Update um ein Historisierungsmodul erweitert. Der Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb räumlich abgegrenzter Gebiete, den sogenannten Bodenrichtwertzonen. Die rechtliche Grundlage bildet § 196 Baugesetzbuch (BauGB), wonach Gutachterausschüsse diese Werte mindestens alle zwei Jahre zum Anfang gerader Kalenderjahre ermitteln. Angegeben werden Bodenrichtwerte in Euro pro Quadratmeter (€/m²).

Wer steht hinter BORIS-BW?

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) betreibt BORIS-BW als technische Plattform. Die 210 Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg – angesiedelt bei den Gemeinden – liefern die fachlichen Daten. Das LGL fungiert als zentrale Geschäftsstelle für die Grundstückswertermittlung im Land. Für die technische Umsetzung kooperiert das LGL mit IT.NRW, dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Die Softwareentwicklung basiert auf dem nordrhein-westfälischen BORIS-System, angepasst an baden-württembergische Anforderungen nach dem AdV-Standard 2.0.1.

Kostenfreier Zugang für alle Bürger

Die Nutzung von BORIS-BW ist für Privatpersonen vollständig kostenfrei und erfordert keine Registrierung. Ausdrucke auf Papier bis DIN A4 sowie Screenshots für nicht-kommerzielle Zwecke sind ausdrücklich erlaubt. Die kommerzielle Nutzung der Daten bleibt jedoch ausgeschlossen. Anders als in Bayern, wo Bodenrichtwertauskünfte gebührenpflichtig sind, stellt Baden-Württemberg wie auch Nordrhein-Westfalen seine Bodenrichtwertkarten kostenfrei bereit. Die Gutachterausschüsse stellen die Daten freiwillig zur Verfügung – eine gesetzliche Verpflichtung besteht nur für den Grundsteuer-B-Viewer.

So nutzen Sie BORIS-BW: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. 1

    Zugang zum Portal – BORIS-BW aufrufen

    Der direkte Zugang erfolgt über gutachterausschuesse-bw.de/borisbw. Alternativ führt die Kurz-URL boris-bw.de zur Hauptseite. Drei Viewer-Varianten stehen zur Auswahl: städtebauliche Bodenrichtwerte für allgemeine Wertermittlungen, Bodenrichtwerte Grundsteuer B für die Steuererklärung sowie ein separates Portal für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Das Portal funktioniert über aktuelle Webbrowser und ist für Smartphone- sowie Tablet-Nutzung durch responsives Design optimiert. Eine App-Installation ist nicht erforderlich – trotz Ankündigung im Jahr 2021 existiert weiterhin nur die browserbasierte Version.

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    Grundstück finden: Suche nach Adresse oder Flurstück

    BORIS-BW bietet zwei Hauptsuchoptionen: die Adresssuche nach Ort, Straße und Hausnummer sowie die Flurstücksuche nach Gemarkung und Flurstücksnummer. Die Suche reagiert ab dem zweiten eingegebenen Zeichen und passt die Trefferliste automatisch an. Bei eindeutiger Zuordnung setzt das System einen Marker auf der Karte und zoomt automatisch auf das Grundstück. Für die Flurstücksuche empfiehlt sich bei mehrfach vorkommenden Nummern die zusätzliche Angabe der Flur. Die Flurstücksnummer finden Sie über das Geoportal Baden-Württemberg oder Ihren Grundbuchauszug. Wird eine Adresse nicht gefunden, nutzen Sie die Flurstücksuche oder kontaktieren den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.

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    Bodenrichtwert ablesen und interpretieren

    Der Bodenrichtwert wird direkt in €/m² in den Detailinformationen angezeigt. Bodenrichtwertzonen sind farblich gekennzeichnet, rote Linien markieren die Zonengrenzen. Liegt ein Grundstück in mehreren Zonen, zeigt BORIS-BW automatisch die Teilflächen mit den jeweiligen Flächenanteilen an – wobei die größere Teilfläche immer zuerst erscheint, unabhängig von der Pin-Position. Bei deckungsgleichen Zonen – wenn für dieselbe Fläche mehrere Bodenrichtwerte mit unterschiedlichen Nutzungsarten vorliegen – wählen Sie den Wert, dessen Nutzungsart mit Ihrer tatsächlichen Grundstücksnutzung übereinstimmt. Die Detailinformationen enthalten neben dem Bodenrichtwert auch Entwicklungszustand, Art der Nutzung und gegebenenfalls Bemerkungen.

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    Ausdrucken und Speichern von Bodenrichtwertinformationen

    Über die integrierte PDF-Export-Funktion erstellen Sie kostenlos einen Ausdruck der Bodenrichtwertinformation. Dieser sollte den Bodenrichtwert, die Flurstücksnummer, eventuelle Teilflächen sowie den Stichtag und die Quellenangabe enthalten. Screenshots der Bildschirmdarstellung sind für nicht-kommerzielle Zwecke – insbesondere für die Grundsteuererklärung – ausdrücklich gestattet. Speichern Sie den Ausdruck als PDF bis maximal DIN A4. Für schriftliche, beglaubigte Bodenrichtwertauskünfte erheben einzelne Gutachterausschüsse Gebühren von etwa 40 Euro pro Flurstück – die digitale Eigenauskunft über BORIS-BW bleibt kostenfrei.

BORIS-BW für die Grundsteuererklärung nutzen

Warum Sie BORIS-BW für die Grundsteuer brauchen

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg macht den Bodenrichtwert zur Pflichtangabe in der Feststellungserklärung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 wurden die alten Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Baden-Württemberg nutzte die Länderöffnungsklausel und führte ein modifiziertes Bodenwertmodell ein: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Grundsteuerwert. Im Gegensatz zum komplexeren Bundesmodell mit Gebäudewert und Baujahr bleibt die Bebauung in Baden-Württemberg unberücksichtigt. Der gesetzlich festgelegte Stichtag ist der 01.01.2022 – für dieses Datum müssen Eigentümer den Bodenrichtwert ermitteln, auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gilt. Die Neuermittlung erfolgt künftig alle sieben Jahre.

Bodenrichtwerte für Grundsteuer B abrufen

Für die Grundsteuererklärung wählen Sie im Portal den Viewer "Bodenrichtwerte Grundsteuer B". Dieser Viewer zeigt ausschließlich Werte mit dem Stichtag 01.01.2022, den alle Gutachterausschüsse verpflichtend bereitstellen müssen. Der Unterschied zu städtebaulichen Bodenrichtwerten liegt im fixierten Stichtag für steuerliche Zwecke. Nach Auswahl Ihres Flurstücks entnehmen Sie den Bodenrichtwert in €/m² und die Grundstücksfläche. Bei mehreren Bodenrichtwertzonen auf einem Grundstück zeigt das System Teilflächen automatisch an – für die Steuererklärung bilden Sie einen nach Flächenanteilen gewichteten Durchschnitt. Der Bodenrichtwert gilt auch für bebaute Grundstücke, da er sich gemäß § 196 BauGB immer auf den fiktiv unbebauten Boden bezieht.

Bodenrichtwerte für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nutzen das separate Portal grundsteuer-a.landbw.de. Die Grundsteuer A erfasst Ackerland, Grünland, Forstwirtschaft, Weinberge sowie weitere Nutzungsarten wie Obstbau, Gemüsebau und Baumschulen. Anders als bei der Grundsteuer B erfolgt die Bewertung über ein typisierendes Ertragswertverfahren mit 34 differenzierten Nutzungsarten. Zentrale Angabe ist die Ertragsmesszahl (EMZ), berechnet aus Ackerzahl bzw. Grünlandzahl multipliziert mit der Fläche in Ar. Für diese Nutzungen ist der Bodenrichtwert nicht relevant. Streuobstwiesen gelten als landwirtschaftliche Nutzung und fallen unter Grundsteuer A, während Freizeitgrundstücke der Grundsteuer B zugeordnet werden.

Häufige Fragen zur Grundsteuer mit BORIS-BW

Bei mehreren Bodenrichtwertzonen auf einem Grundstück bilden Sie einen flächengewichteten Durchschnitt aus den angezeigten Teilflächen. BORIS-BW weist die Flächenanteile automatisch aus – multiplizieren Sie jeden Bodenrichtwert mit der zugehörigen Teilfläche, addieren die Ergebnisse und teilen durch die Gesamtfläche. Für bebaute Grundstücke gilt der Bodenrichtwert unverändert, da dieser per Definition den Wert des unbebauten Bodens darstellt. In der Feststellungserklärung tragen Sie den Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche in die entsprechenden Felder ein – die Software ELSTER berechnet automatisch den Grundsteuerwert. Drucken Sie die BORIS-BW-Auskunft als Nachweis für Ihre Unterlagen aus.

Was ist ein Bodenrichtwert? – Grundlagen verständlich erklärt

Bodenrichtwert nach Baugesetzbuch (§ 196 BauGB)

§ 196 Absatz 1 BauGB definiert Bodenrichtwerte als "durchschnittliche Lagewerte für den Boden" unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Die Bezugsgröße ist Euro pro Quadratmeter (€/m²). Grundlage bilden Bodenrichtwertzonen – Gebiete, deren Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. In bebauten Gebieten bezieht sich der Bodenrichtwert auf fiktiv unbebauten Boden, der Gebäudewert bleibt unberücksichtigt. Die Gutachterausschüsse stellen wertbeeinflussende Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks gesondert dar, etwa Grundstücksgröße, Erschließungsgrad oder zulässige bauliche Nutzung. Der Bodenrichtwert ist kein Verwaltungsakt – gegen ihn sind keine Rechtsmittel möglich.

Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?

Die selbstständigen, unabhängigen Gutachterausschüsse gemäß § 192 BauGB ermitteln Bodenrichtwerte auf Basis ihrer Kaufpreissammlung. Alle notariell beurkundeten Grundstücksverkäufe im Zuständigkeitsbereich fließen in diese Datengrundlage ein. Aus den Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke leiten die Ausschüsse Durchschnittswerte für homogene Zonen ab. Die Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg schreibt eine Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vor – konkret zum Anfang gerader Kalenderjahre (01.01.2024, 01.01.2026 etc.). In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt, während sie in anderen Bundesländern häufig bei Landkreisen oder Vermessungsämtern organisiert sind.

Bodenrichtwert vs. Verkehrswert vs. Grundstückspreis

Der Bodenrichtwert ist ein statistischer Durchschnittswert für eine Zone, kein individueller Grundstückspreis. Einzelne Grundstücke können aufgrund besonderer Eigenschaften um ±30 Prozent vom Bodenrichtwert abweichen, in Spitzenlagen auch stärker. Der Verkehrswert bezeichnet den Marktwert eines konkreten Grundstücks unter Berücksichtigung aller individuellen Merkmale – bei bebauten Grundstücken inklusive Gebäudewert. Der Grundstückspreis ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis einer Transaktion, der durch Angebot, Nachfrage und Verhandlung zustande kommt. Für die Verkehrswertermittlung berechnen Gutachter zunächst den Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) und passen diesen über Umrechnungskoeffizienten an individuelle Grundstücksmerkmale an.

BORIS-BW Funktionen: Das kann das Portal

Aktuelle und historische Bodenrichtwerte

BORIS-BW stellt historische Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 2018 zur Verfügung. Das seit Oktober 2021 integrierte Historisierungsmodul ermöglicht den Abruf vergangener Stichtage über eine Zeitreihenauswahl. Diese Funktion dient dem Vergleich von Wertentwicklungen über mehrere Jahre – etwa für Marktanalysen oder die Nachvollziehbarkeit früherer Verkehrswertgutachten. Für die Grundsteuer B ist ausschließlich der Stichtag 01.01.2022 relevant, unabhängig von späteren Wertänderungen. Der aktuellste verfügbare Stichtag ist der 01.01.2025, veröffentlicht im Frühjahr 2025. Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Baden-Württemberg lag zu diesem Datum bei 95 €/m² – ein Rückgang von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

  • Interaktive Karte mit Luftbild und Flurkarte

    Das Portal bietet verschiedene Hintergrundkarten zur Orientierung: Luftbilder für die realitätsnahe Ansicht und topografische Karten für die Übersicht. Ab einem Maßstab von 1:2.257 steht die Flurkarte mit exakten Flurstücksgrenzen zur Verfügung. Die Karte nutzt 3D-gerenderte Landansichten über WebGL-Technologie – in ASP-Umgebungen kann dies Anpassungen erfordern. Zoom-Funktionen und Maßstabsanzeige erleichtern die präzise Navigation. Bodenrichtwertzonen erscheinen farblich differenziert, rote Linien markieren die Zonengrenzen. Per Linksklick auf ein Flurstück rufen Sie die zugehörigen Detailinformationen ab, inklusive Bodenrichtwert, Nutzungsart und gegebenenfalls Teilflächenaufteilung bei mehreren Zonen.

  • Suchfunktionen und Navigation

    Die Adresssuche ermöglicht die Eingabe von Ort, Straße und Hausnummer in beliebiger Reihenfolge. Das System identifiziert automatisch das zugehörige Flurstück und positioniert den Kartenausschnitt. Alternativ erfolgt die Flurstücksuche über Gemarkung und Flurstücksnummer – bei mehrfach vorkommenden Nummern präzisieren Sie mit der Flurangabe. Bereits ab dem zweiten Zeichen passt sich die Trefferliste dynamisch an. Für Gemeindeübersichten geben Sie nur den Gemeindenamen ein – die Karte zeigt dann das gesamte Gemeindegebiet ohne gesetzten Marker. Die freie Navigation in der Karte per Maussteuerung ermöglicht explorative Recherchen über Zonengrenzen hinweg.

Was BORIS-BW NICHT kann

BORIS-BW liefert keine individuellen Grundstücksbewertungen. Die Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte für Zonen, nicht objektspezifische Verkehrswerte. Konkrete Verkaufspreise einzelner Objekte sind nicht abrufbar – diese unterliegen dem Datenschutz. Kaufpreisauskünfte zu vergangenen Transaktionen erhalten Sie auf Antrag bei den Gutachterausschüssen, üblicherweise gegen Gebühr. Für Verkehrswertgutachten, Beleihungswertermittlungen oder gerichtsfeste Bewertungen kontaktieren Sie Ihren zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierungswerte und Berechnungsgrundlage – nicht als direkte Preisauskunft für Ihre Immobilie.

BORIS-BW in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs

Unterschiede zwischen Stadt und Land

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Baden-Württemberg beträgt 95 €/m² (Stand 01.01.2025) – gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Spannweite zwischen den kreisfreien Städten ist erheblich: Stuttgart führt mit 1.529 €/m², während Ulm mit 243 €/m² die günstigste kreisfreie Stadt darstellt. Das entspricht einem Faktor von 6,3 zwischen der Landeshauptstadt und dem niedrigsten Wert. Ein deutliches Nord-Süd-Gefälle prägt die Preislandschaft – südliche Landkreise am Bodensee und das zentrale Stuttgarter Umland weisen die höchsten Werte auf, während nördliche und östliche Randlagen günstiger sind. Nach einem Höchststand von 122 €/m² im Jahr 2021 entwickeln sich die Durchschnittswerte rückläufig.

StadtBodenrichtwert (€/m²)Veränderung zum Vorjahr
Stuttgart1.529 €/m²-5,5%
Heidelberg1.247 €/m²-
Mannheim777 €/m²-
Karlsruhe734 €/m²-4,3%
Freiburg im Breisgau584 €/m²+3,5%
Ulm243 €/m²-
Heilbronn268 €/m²-
Pforzheim302 €/m²+1,7%

Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen

Gewerbliche Bodenrichtwerte differenzieren nach Nutzungsart: Büro, Industrie, Einzelhandel oder gemischte Nutzung. In Ballungszentren erreichen zentrumsnahe Gewerbeflächen deutlich höhere Werte als periphere Gewerbegebiete. Die konkreten Werte variieren stark nach Lage, Erschließung und zulässiger Nutzungsintensität. Für präzise Gewerbegrundstücksbewertungen empfiehlt sich die Konsultation der örtlichen Gutachterausschüsse, da gewerbliche Zonen oft kleinteiliger abgegrenzt sind als Wohngebiete. Die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) als Maß der baulichen Nutzung beeinflusst den Bodenwert erheblich – Umrechnungskoeffizienten passen den Bodenrichtwert an abweichende WGFZ an.

Bodenrichtwerte für Landwirtschaft

Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten deutlich niedrigere Bodenrichtwerte als für Bauland. Ein Beispiel aus der Gemeinde Stockach (Stand 2021): Ackerland 2,00–2,50 €/m², Grünland 0,90–1,90 €/m², Gartenland 0,50–0,55 €/m², Forstwirtschaft 0,10–0,20 €/m². Die Preisspannen variieren regional erheblich – Weinberge in Spitzenlagen können bis zu 30 €/m² erreichen. Seit 2007/2008 ermitteln die Gutachterausschüsse separate Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen. Für die Grundsteuer A sind diese Werte jedoch nicht maßgeblich, da hier die Ertragsmesszahl auf Basis der Bodenschätzung gilt. Das Portal grundsteuer-a.landbw.de zeigt die relevanten Ertragsdaten für steuerliche Zwecke.

Technische Details und Hintergründe zu BORIS-BW

Datenmodell und technische Spezifikationen

BORIS-BW nutzt den AdV-Standard 2.0.1 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen mit baden-württembergischen Anpassungen. Die Gutachterausschüsse übermitteln ihre Daten in den Formaten CSV, SHP oder GML an die Zentrale Geschäftsstelle beim LGL. Nach fachlicher und schematischer Validierung erfolgt die automatische Übernahme fehlerfreier Datensätze in das Portal – bei Fehlern erhalten die Ausschüsse ein Fehlerprotokoll zur Korrektur. Die Daten umfassen Bodenrichtwerte, Zonengrenzen, Umrechnungskoeffizienten für abweichende Grundstücksmerkmale sowie örtliche Fachinformationen. Ein geplantes Upload-Portal soll künftig die E-Mail-basierte Datenübermittlung ablösen. Diese technischen Spezifikationen richten sich primär an Gutachterausschüsse und Dienstleister im Bereich Grundstückswertermittlung.

  • Entwicklungsgeschichte von BORIS-BW

    Im Jahr 2019 startete BORIS-BW als kostenfreies Online-Portal für alle Grundstücke in Baden-Württemberg. Oktober 2021 markierte einen Meilenstein mit der "Next Generation"-Version: komplett neues Erscheinungsbild, erweiterte Basisfunktionalitäten und das Historisierungsmodul für Bodenrichtwerte ab 2018. Am 01.07.2022 erfolgte die Integration des Grundsteuer-B-Viewers, für den alle Gutachterausschüsse verpflichtend Daten zum Stichtag 01.01.2022 bereitstellen müssen. Die Konzeption erfolgte in enger Abstimmung mit den kommunalen Gutachterausschüssen, technisch umgesetzt durch IT.NRW auf Basis der nordrhein-westfälischen BORIS-Infrastruktur. Angekündigt, aber noch nicht realisiert sind dedizierte Apps für mobile Endgeräte – aktuell erfolgt die mobile Nutzung über die responsive Website.

BORIS-BW vs. andere Bundesländer

BORIS-D fungiert als bundesweites Gemeinschaftsprojekt mehrerer Länder und bietet länderübergreifend einheitliche Informationen. Das Portal liefert erste Übersichten und verlinkt zu den amtlichen Landesportalen. Bayern erhebt Gebühren für Bodenrichtwertauskünfte über BORIS-Bayern, wobei über 70 Prozent der bayerischen Gutachterausschüsse verschiedene Online-Plattformen nutzen. Nordrhein-Westfalen bietet mit BORIS-NRW kostenfreien Zugang und fungiert als Technologiepartner von Baden-Württemberg – IT.NRW entwickelt die Software für beide Systeme. Eine Besonderheit Baden-Württembergs: Die 900 ursprünglichen Gutachterausschüsse wurden nach der Novellierung der Gutachterausschussverordnung 2017 auf 210 zusammengeführt, um leistungsfähigere Einheiten mit mindestens 1.000 Kaufverträgen pro Jahr zu schaffen.

Mobile Nutzung und Alternativen zu BORIS-BW

BORIS-BW auf Smartphone und Tablet nutzen

BORIS-BW funktioniert über responsives Webdesign auf allen gängigen Smartphones und Tablets. Eine Installation ist nicht erforderlich – der Zugriff erfolgt direkt über den Browser unter gutachterausschuesse-bw.de/borisbw. Touch-Gesten für Zoom und Navigation sind implementiert. Obwohl das Ministerium im Oktober 2021 die Entwicklung dedizierter Apps für mobile Endgeräte ankündigte, existiert Stand Januar 2026 nur die browserbasierte Version. Diese erfordert für optimale Darstellung eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Browser mit WebGL-Unterstützung für die 3D-gerenderte Karte. In ASP-Umgebungen kann die 3D-Funktion standardmäßig deaktiviert sein – hier empfiehlt sich die Nutzung eines lokalen Browsers.

Geoportal Baden-Württemberg

Das Geoportal Baden-Württemberg bündelt umfassende Geodaten des Landes, darunter Luftbilder, Liegenschaftskataster und topografische Karten. BORIS-BW ist als Teilsystem integriert, wobei die Bodenrichtwertkarten mit weiteren Geobasisdaten kombiniert werden. Über das Geoportal können Sie Flurstücksnummern recherchieren, wenn diese für die BORIS-BW-Suche benötigt werden. Die Hintergrundkarten in BORIS-BW nutzen Web Map Tile Services (WMTS) mit festen Maßstabsstufen. Die Integration ermöglicht Fachnutzern die Kombination von Bodenrichtwertinformationen mit Planungsgrundlagen, etwa für städtebauliche Gutachten oder Infrastrukturprojekte.

Weitere Auskunftsmöglichkeiten

Für individuelle Bodenrichtwertauskünfte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Gutachterausschuss. Schriftliche, beglaubigte Auskünfte sind gebührenpflichtig – etwa 40 Euro pro Flurstück bei einzelnen Ausschüssen. Das Verzeichnis aller 210 Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg mit Kontaktdaten finden Sie bei der Zentralen Geschäftsstelle. Kostenpflichtige Verkehrswertgutachten erstellen die Gutachterausschüsse auf Antrag nach Gebührenordnung. Private Bodenrichtwert-Portale aggregieren teils amtliche Daten, ersetzen jedoch nicht die offiziellen Quellen – prüfen Sie die Aktualität und Vollständigkeit solcher Angebote kritisch.

Fragen und Antworten zu BORIS BW

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Quellen