Wohnung verkaufen 2026: Ablauf, Unterlagen, Kosten und Steuern verständlich erklärt

Wohnung verkaufen 2026: Kompletter Leitfaden mit Ablauf, Kosten & Steuern Der Verkauf einer Eigentumswohnung ist ein komplexer Vorgang, der rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte miteinander verbindet. Neben der Wahl eines geeigneten Verkaufspreises sind die Einhaltung gesetzlicher Fristen, die Zusammenstellung vollständiger Unterlagen und die Auswahl des passenden Vermarktungswegs entscheidend. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten – von der Wohnungsbewertung über Kaufvertrag und Notar bis zur Übergabe. Ergänzend werden die wichtigsten Kosten, die Spekulationssteuer und besondere Situationen wie vermietete oder geerbte Wohnungen erläutert.
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27.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der Wohnungsverkauf dauert von der Vorbereitung bis zum Geldeingang typischerweise 6–12 Monate und folgt einem Ablauf in 8 Schritten von Bewertung bis Übergabeprotokoll.
  • Für einen rechtssicheren Verkauf benötigen Sie u. a. einen Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), die Teilungserklärung sowie einen Energieausweis nach GEG.
  • Maklerprovisionen liegen insgesamt häufig bei 5,95–7,14 %; der Verkäuferanteil beträgt beim Doppelmakler meist bis zu 3,57 % (z. B. 10.710 € bei 300.000 € Kaufpreis).
  • Typische Verkäufer-Nebenkosten sind der Energieausweis ab 59 €, der Grundbuchauszug ca. 10–20 € und ggf. die Grundschuldlöschung (~0,2 % der Grundschuldsumme).
  • Die Spekulationssteuer nach § 23 EStG entfällt regelmäßig nach 10 Jahren oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den 2 vorangegangenen Kalenderjahren; zusätzlich gilt eine Freigrenze von 1.000 € Gewinn pro Jahr.
  • Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gelten § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) und ggf. § 577 BGB (Vorkaufsrecht); marktüblich ist ein Preisabschlag von etwa 20–30 % gegenüber leerstehenden Wohnungen.

Wohnung verkaufen: Der komplette Ablauf in 8 Schritten

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    Schritt 1: Vorbereitung und Entscheidung

    Am Anfang steht die grundlegende Entscheidung, ob Sie die Wohnung mit einem Immobilienmakler oder im Privatverkauf veräußern. Ein Makler übernimmt die Bewertung, erstellt ein Exposé, koordiniert Besichtigungen und führt Kaufpreisverhandlungen, verursacht jedoch Kosten in Form einer Maklerprovision nach den Vorgaben der §§ 656a–656d BGB. Beim privaten Wohnungsverkauf benötigen Sie ausreichend Zeit, fundierte Marktkenntnisse und Erfahrung in der Vertragsprüfung, damit Sie den Verkauf rechtssicher abwickeln. Für die gesamte Dauer, bis Sie die Wohnung verkaufen und der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingeht, sollten Sie insgesamt etwa sechs bis zwölf Monate einkalkulieren. Parallel zur strategischen Entscheidung sollten Sie einen realistischen Zeitplan aufstellen und frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen beginnen.

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    Schritt 2: Wohnungsbewertung und Verkehrswert ermitteln

    Bevor Sie Ihre Wohnung verkaufen, ermitteln Sie den Verkehrswert als Basis für einen marktgerechten Angebotspreis. Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielbar wäre, und wird nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt. Für Eigentumswohnungen wird überwiegend das Vergleichswertverfahren genutzt, bei dem tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Objekte herangezogen werden; bei vermieteten Wohnungen kommt ergänzend das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Ein erster Eindruck lässt sich kostenfrei durch Online-Rechner gewinnen, während ein Kurzgutachten eines Sachverständigen meist 300 bis 800 Euro kostet und ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten schnell 1.500 bis 6.000 Euro erreichen kann. Zur Orientierung können Sie zusätzlich den lokalen Bodenrichtwert und aktuelle Vergleichsdaten heranziehen.

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    Schritt 3: Notwendige Unterlagen zusammenstellen

    Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, ist ein vollständiges und aktuelles Unterlagenpaket Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf. Pflichtdokumente sind insbesondere ein aktueller Grundbuchauszug (höchstens drei Monate alt), die Teilungserklärung und ein gültiger Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit allen einzutragenden Kennwerten. Darüber hinaus brauchen Sie Grundrisse und eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, den aktuellen Wirtschaftsplan sowie Nachweise über die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung sind zusätzlich Mietvertrag, Mieterhöhungen und gegebenenfalls ein Mietspiegel sinnvoll. Die Beschaffung einzelner Unterlagen – insbesondere Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Energieausweis – kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weshalb dieser Schritt vor der aktiven Vermarktung abgeschlossen sein sollte.

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    Schritt 4: Wohnung vorbereiten und präsentieren

    Eine sorgfältige Vorbereitung steigert die Chancen, Ihre Wohnung zu einem guten Preis zu verkaufen. In der Praxis bewährt es sich, zunächst offensichtliche Mängel zu beseitigen, einen neutralen Anstrich zu wählen und die Räume gründlich zu reinigen und zu entrümpeln. Home Staging – also die gezielte Inszenierung der Wohnung mit Möbeln und Dekoration – kann die Verkaufschancen weiter verbessern; hierfür fallen je nach Umfang Kosten von mehreren hundert bis einigen tausend Euro an. Professionelle Immobilienfotografie ist für den Wohnungsverkauf ein wichtiger Faktor, da die Fotos den ersten Eindruck in Online-Exposés bestimmen. Die Investition in eine hochwertige Präsentation ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine hochpreisige Wohnung verkaufen und eine breite Zielgruppe ansprechen möchten.

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    Schritt 5: Exposé erstellen und Vermarktung starten

    Vor dem Start des Verkaufs stellen Sie ein vollständiges Exposé zusammen, das alle wesentlichen Informationen enthält, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen. Dazu gehören Lagebeschreibung, Baujahr, Wohnfläche, Grundrisse, Ausstattungsmerkmale, Angaben zu Modernisierungen und insbesondere die Pflichtdaten aus dem Energieausweis. Als Vermarktungskanäle kommen große Portale wie ImmoScout24, Immowelt und weitere Plattformen in Betracht, ergänzend können Makler ihr eigenes Netzwerk nutzen. Beim Angebotspreis empfiehlt sich ein moderater Puffer von etwa fünf bis zehn Prozent über dem Zielpreis, um Verhandlungen zu ermöglichen, ohne den Markt zu überfordern. Ein zu hoch angesetzter Preis verlängert erfahrungsgemäß die Vermarktungsdauer erheblich, was sich negativ auf die Wahrnehmung der Wohnung auswirken kann.

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    Schritt 6: Besichtigungen durchführen und Käufer auswählen

    In der aktiven Phase, in der Sie die Wohnung verkaufen, sind strukturierte Besichtigungstermine mit qualifizierten Interessenten entscheidend. Die Wohnung sollte für jede Besichtigung vorbereitet sein, damit ein einheitlicher, gepflegter Eindruck entsteht. Nach der Besichtigung ist eine Bonitätsprüfung des potenziellen Käufers unverzichtbar, wofür eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank als Standard gilt. Bei vermieteten Wohnungen müssen Sie das Besichtigungsrecht des Vermieters und die berechtigten Interessen des Mieters berücksichtigen; Ankündigungen sollten rechtzeitig und in nachvollziehbarer Form erfolgen. Unter den Interessenten wählen Sie schließlich nicht nur nach dem höchsten Preis, sondern auch nach der gesicherten Finanzierung und der verlässlichen Abwicklungsbereitschaft aus.

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    Schritt 7: Kaufvertrag, Notar und Grundbucheintrag

    Der Verkauf einer Wohnung bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung, da ein rein privatschriftlicher Vertrag rechtlich unwirksam wäre. Der Notar erstellt auf Basis der getroffenen Vereinbarungen einen Vertragsentwurf, in dem Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabetermin, etwaige Mängel und besondere Vereinbarungen geregelt sind. Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, meldet den Vorgang dem Finanzamt und überwacht die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit. Bei Eigentumswohnungen kann zusätzlich eine Verwalterzustimmung nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz erforderlich sein, wenn dies in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt ist. Erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises wird die Umschreibung im Grundbuch auf den Käufer durchgeführt.

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    Schritt 8: Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll

    Sobald der Kaufpreis vollständig gezahlt und der Zahlungseingang durch den Notar bestätigt ist, erfolgt die Wohnungsübergabe. In einem schriftlichen Übergabeprotokoll halten Sie alle Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung), sichtbaren Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie übergebene Unterlagen wie Bedienungsanleitungen und Wartungsnachweise fest. Bei einer vermieteten Wohnung übergeben Sie dem Käufer zusätzlich den Mietvertrag und relevante mietrechtliche Dokumente. Die Eigentümergemeinschaft und der Hausverwalter sind über den Eigentümerwechsel zu informieren, damit Hausgeldvorauszahlungen und Abrechnungen künftig korrekt zugeordnet werden. Mit der Schlüsselübergabe geht der Besitz an der Wohnung auf den Käufer über; das Eigentum wird endgültig mit der Eintragung im Grundbuch übertragen.

Kosten beim Wohnungsverkauf: Damit müssen Verkäufer rechnen

Maklerkosten

Wenn Sie Ihre Wohnung mit einem Makler verkaufen, fällt eine Maklerprovision an, deren Verteilung bei Wohnimmobilien durch die §§ 656a–656d BGB geregelt ist. In der Praxis liegt die Gesamtprovision je nach Bundesland meist zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, wobei Käufer und Verkäufer bei einem Doppelmakler in der Regel jeweils die Hälfte tragen. Der Verkäuferanteil beträgt damit häufig bis zu 3,57 Prozent, zum Beispiel 10.710 Euro bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro. Eine Vereinbarung, nach der der Käufer mehr zahlt als der Verkäufer, ist unzulässig, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde. Bei reiner Käuferprovision ist in der Regel eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.

Notwendige Nebenkosten

Unabhängig von der Frage, ob Sie die Wohnung mit oder ohne Makler verkaufen, fallen auf Verkäuferseite bestimmte Nebenkosten an. Hierzu gehören die Kosten für den Energieausweis, der je nach Art (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) ab etwa 59 Euro beginnt und bei aufwendigeren Bedarfsausweisen bis zu einigen hundert Euro erreichen kann. Für einen aktuellen Grundbuchauszug berechnen Amtsgerichte in der Regel etwa 10 bis 20 Euro. Ist die Wohnung noch mit einer Grundschuld belastet, kommen Kosten für die Grundschuldlöschung hinzu, die häufig bei etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme liegen. Bei Eigentumswohnungen kann eine vereinbarte Verwalterzustimmung nach § 12 WEG zusätzliche Gebühren für den Verwalter und die notarielle Beglaubigung auslösen.

Tipp: Unterlagen und Nebenkosten frühzeitig einplanen

Da die Beschaffung einzelner Dokumente (z. B. Energieausweis, Grundbuchauszug) Wochen dauern kann und zugleich Kosten auslösen kann, sollten Sie diese Punkte vor dem Vermarktungsstart terminlich und finanziell fest einplanen.

Optionale Kosten zur Wertsteigerung

Neben den zwingenden Nebenkosten können Sie vor dem Wohnungsverkauf gezielt investieren, um den Erlös zu optimieren. Ein Sachverständigengutachten schafft Transparenz über den Verkehrswert und erhöht das Vertrauen interessierter Käufer sowie deren Banken, insbesondere bei besonderen Konstellationen wie Erbschaften oder Scheidungen. Home Staging und professionelle Fotografie verbessern die Präsentation und führen häufig zu einer höheren Nachfrage und schnelleren Entscheidungen. Kleinere Modernisierungen – etwa ein frischer Anstrich, der Austausch sichtbarer Verschleißteile oder die Erneuerung von Sanitärarmaturen – sind vergleichsweise kostengünstig und können helfen, einen besseren Preis zu erzielen, wenn Sie die Wohnung verkaufen.

  1. Maklerprovision (Beispiel)

    Bei 300.000 Euro Verkaufspreis und 3,57 % Verkäuferanteil: 10.710 Euro.

  2. Energieausweis (Beispiel)

    Je nach Art ab ca. 59 Euro; im Beispiel ca. 100 Euro.

  3. Grundbuchauszug (Beispiel)

    Typisch ca. 10 bis 20 Euro; im Beispiel ca. 15 Euro.

  4. Grundschuldlöschung (Beispiel)

    Häufig grob ca. 0,2 % der Grundschuldsumme; bei 150.000 Euro Grundschuld im Beispiel ca. 300 Euro.

  5. Gesamtsumme unmittelbarer Verkäuferkosten (Beispiel)

    Im Beispiel ca. 11.125 Euro (ohne ggf. anfallende Spekulationssteuer).

Beispielrechnung: Kosten bei 300.000 Euro Verkaufspreis

Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro und einem Makler mit 3,57 Prozent Verkäuferprovision ergeben sich folgende beispielhafte Kosten: Die Maklerprovision beläuft sich auf 10.710 Euro. Für einen Energieausweis können Sie mit etwa 100 Euro rechnen, für den Grundbuchauszug mit etwa 15 Euro. Besteht noch eine Grundschuld von 150.000 Euro, fallen für die Löschung bei einem angenommenen Satz von 0,2 Prozent rund 300 Euro an. Unter diesen Annahmen liegt die Summe der unmittelbaren Verkäuferkosten bei etwa 11.125 Euro, ohne Berücksichtigung einer eventuell anfallenden Spekulationssteuer. Die Zahlen zeigen, dass die Maklerprovision den größten Einzelposten darstellt, wenn Sie eine Wohnung verkaufen.

Steuern beim Wohnungsverkauf: Spekulationssteuer vermeiden

Rechtsgrundlage Spekulationssteuer

Die steuerliche Behandlung des Gewinns beim Verkauf richtet sich nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die 10-Jahresfrist: Grundregel der Spekulationssteuer

Die steuerliche Behandlung des Gewinns, den Sie erzielen, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, richtet sich nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Grundsätzlich ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung (maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags) und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Der steuerpflichtige Gewinn ermittelt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis, Anschaffungsnebenkosten und abzugsfähiger Aufwendungen, etwa größeren Modernisierungen. Maßgeblich ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz, der je nach Einkommenssituation variieren kann. Seit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr: Liegt der Gewinn darunter, fällt keine Spekulationssteuer an; sobald die Grenze überschritten wird, ist der gesamte Gewinn und nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Ausnahmen: Wann die Spekulationssteuer entfällt

In mehreren Konstellationen ist der Gewinn aus dem Wohnungsverkauf steuerfrei, auch wenn die Zehnjahresfrist nicht eingehalten wird. Die wichtigste Ausnahme betrifft die Eigennutzung: Wird die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, fällt keine Spekulationssteuer an. In der Praxis genügt es häufig, wenn Sie zum Ende eines Kalenderjahres einziehen und bis in das übernächste Jahr hinein dort wohnen, da dann drei Kalenderjahre mit Eigennutzung erreicht werden. Wird die Wohnung unentgeltlich an eigene Kinder überlassen, die Anspruch auf Kindergeld haben, gilt dies steuerlich ebenfalls als Eigennutzung. Besteht durchgehende Fremdvermietung oder wurde die Wohnung zwischendurch auch vermietet, kann diese Befreiung nicht in Anspruch genommen werden.

Geerbte Wohnung verkaufen: Steuerliche Besonderheiten

Bei einer geerbten Wohnung ist für die Spekulationsfrist nicht das Todesdatum des Erblassers, sondern dessen ursprüngliches Kaufdatum maßgeblich. Die Frist nach § 23 EStG läuft für die Erben also weiter, als wäre die Immobilie nie übertragen worden. Hat der Erblasser die Wohnung mehr als zehn Jahre vor seinem Tod erworben, ist der spätere Verkauf durch den Erben unabhängig von dessen Besitzdauer spekulationssteuerfrei. Wurde die Wohnung vom Erblasser im Todesjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, kann die Eigennutzungsbefreiung auf den Erben übergehen. Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer sind getrennte Sachverhalte; es ist daher möglich, dass Erbschaftsteuer anfällt, der spätere Verkauf aber steuerfrei ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Formel

Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Anschaffungsnebenkosten
  1. Steuerpflichtiger Gewinn: Gewinn, der als Grundlage für die Besteuerung herangezogen wird.
  1. Verkaufspreis: Erlös aus dem Verkauf.
  1. Kaufpreis: Ursprünglicher Erwerbspreis.
  1. Anschaffungsnebenkosten: Zusätzliche Kosten beim damaligen Kauf, z. B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer.

Beispiel:

2018 Kauf 200.000 € inkl. 10.000 € Nebenkosten, Verkauf 2024 für 280.000 €
Gewinn = 280.000 € − 200.000 € − 10.000 € = 70.000 €
Beispiel Steuer: Einkommensteuersatz 35 %
Spekulationssteuer = 70.000 € × 0,35 = 24.500 €

Spekulationssteuer berechnen: Beispielrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung der Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf: Angenommen, Sie haben 2018 eine Wohnung für 200.000 Euro inklusive 10.000 Euro Anschaffungsnebenkosten erworben und verkaufen diese im Jahr 2024 für 280.000 Euro. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt 280.000 Euro minus 200.000 Euro minus 10.000 Euro, also 70.000 Euro. Bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von 35 Prozent ergäbe sich eine Spekulationssteuer von 24.500 Euro. Würde dieselbe Wohnung erst 2029 verkauft, wäre die Zehnjahresfrist überschritten und der Gewinn vollständig steuerfrei. Diese Beispiele zeigen, dass der Verkaufszeitpunkt aus steuerlicher Sicht erheblichen Einfluss auf den Nettoerlös hat, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen.

Wohnung verkaufen mit oder ohne Makler?

  • Marktkenntnis & Preisfindung

    Ein Makler verfügt in der Regel über aktuelle Marktkenntnisse und Verkaufsdaten, die bei der Festlegung eines realistischen Angebotspreises helfen.

  • Vermarktung & Organisation

    Er übernimmt Exposé, Portalplatzierung, Terminierung von Besichtigungen und Verhandlungsführung.

  • Rechtliche Prozessunterstützung

    Ein seriöser Makler wirkt als Filter, qualifiziert Interessenten vor und unterstützt bei der Abstimmung mit dem Notar.

  • Entlastung bei wenig Zeit

    Besonders, wenn Sie wenig Zeit haben oder bislang noch keine Wohnung verkauft haben, kann ein Makler den Ablauf effizienter machen.

Vorteile eines Maklers

Ein Makler bietet beim Wohnungsverkauf mehrere strukturelle Vorteile: Er verfügt in der Regel über aktuelle Marktkenntnisse und Verkaufsdaten, die bei der Festlegung eines realistischen Angebotspreises helfen. Zudem übernimmt er die Erstellung eines professionellen Exposés, die Platzierung der Anzeige in den relevanten Portalen, die Koordination der Besichtigungstermine und die Verhandlungsführung. In rechtlicher Hinsicht wirkt ein seriöser Makler als Filter, indem er Interessenten vorqualifiziert und bei der Abstimmung mit dem Notar unterstützt. Besonders, wenn Sie wenig Zeit haben oder bislang noch keine Wohnung verkauft haben, kann die Beauftragung eines Maklers zu einem effizienteren Ablauf führen.

Privatverkauf: VorteilePrivatverkauf: Nachteile
Einsparung der Maklerprovision (regional bis zu 3,57 % Verkäuferanteil)Deutlich höherer persönlicher Aufwand (Vermarktung, Kommunikation, Termine)
Mehr Kontrolle über Prozess und KommunikationRisiko, den Preis zu hoch oder zu niedrig anzusetzen
Direkter Kontakt mit InteressentenNotwendigkeit, selbst auf rechtssichere Vertragsgestaltung und Prüfung zu achten

Wohnung privat verkaufen: Wann es sich lohnt

Ein privater Wohnungsverkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie über ausreichende Zeit, gute Kenntnisse des lokalen Marktes und Sicherheit im Umgang mit Verträgen verfügen. Der wesentliche Vorteil liegt in der Einsparung der Maklerprovision, die je nach Region bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro sparen Sie so rechnerisch rund 10.710 Euro, wenn Sie die Wohnung ohne Makler verkaufen. Dem gegenüber stehen ein höherer persönlicher Aufwand, ein erhöhtes Risiko, den Preis zu hoch oder zu niedrig anzusetzen, und die Notwendigkeit, selbst für eine rechtssichere Vertragsgestaltung zu sorgen. Ob sich der Privatverkauf lohnt, hängt somit von Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Rahmenbedingungen des konkreten Objekts ab.

Vermietete Wohnung verkaufen: Besonderheiten und Strategie

„Kauf bricht nicht Miete“

Grundsatz beim Verkauf einer vermieteten Wohnung: Der Erwerber tritt in das bestehende Mietverhältnis ein; der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen (geregelt in § 566 BGB).

Rechtslage: § 566 BGB – „Kauf bricht nicht Miete“

Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen, gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein, sodass der Mietvertrag durch den Eigentümerwechsel unverändert fortbesteht. Der Käufer kann das Mietverhältnis nicht allein wegen des Eigentümerwechsels beenden, sondern nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, etwa wegen Eigenbedarfs, nach § 573 BGB. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und können bis zu neun Monate betragen. Für den Wohnungsverkauf bedeutet dies, dass die Wohnung häufig nur für Kapitalanleger und Käufer mit langfristiger Planung als attraktiv gilt.

Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB)

In bestimmten Fällen haben Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer eine vermietete Wohnung verkaufen möchte. Nach § 577 BGB entsteht ein solches Recht, wenn die Immobilie nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und erstmalig an einen Dritten verkauft wird. Besteht die Wohnung bereits seit Beginn des Mietverhältnisses als Eigentumswohnung, greift das Vorkaufsrecht nicht. Der Mieter kann das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben, indem er zu dessen Bedingungen eintritt. Verkäufe an bestimmte nahe Angehörige des Vermieters sind von dieser Regelung ausgenommen.

Formel

Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete
  1. Kaufpreisfaktor: Kennzahl zur Bewertung vermieteter Wohnungen (je niedriger, desto renditestärker – vereinfacht betrachtet).
  1. Kaufpreis: Preis, zu dem die Immobilie gekauft wird.
  1. Jahresnettokaltmiete: Jährliche Nettomiete ohne Betriebskosten.

Beispiel:

240.000 € Kaufpreis, 9.600 € Jahresnettokaltmiete
Kaufpreisfaktor = 240.000 € ÷ 9.600 € = 25

Preisfindung bei vermieteter Wohnung

Beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung ist ein Preisabschlag im Vergleich zu einer freien Wohnung üblich, da die Nutzungsmöglichkeiten für Eigennutzer eingeschränkt sind. In vielen Fällen bewegt sich dieser Abschlag zwischen etwa 20 und 30 Prozent, je nach Restlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Mietverhältnisses. Für Kapitalanleger ist der Kaufpreisfaktor – das Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettokaltmiete – eine zentrale Kennzahl. Ein Kaufpreis von 240.000 Euro bei einer Jahresnettomiete von 9.600 Euro entspricht einem Faktor von 25; dies entspricht einer Bruttorendite von etwa vier Prozent. Je niedriger der Kaufpreisfaktor, desto wirtschaftlicher erscheint die Anlage aus Renditesicht, wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen.

Wichtiger Hinweis zu Besichtigungen mit Mieter

Bei vermieteten Wohnungen müssen Sie das Besichtigungsrecht mit den Schutzinteressen des Mieters in Einklang bringen. Schriftliche Terminabsprachen und transparente Kommunikation reduzieren Konflikte.

Besichtigungen organisieren (mit Mieter)

Sind Sie Vermieter und wollen die Wohnung verkaufen, müssen Sie das Besichtigungsrecht mit den berechtigten Schutzinteressen des Mieters in Einklang bringen. Üblich ist eine Ankündigungsfrist von mindestens 24 bis 48 Stunden, für Kaufinteressenten ist aus Praktikabilitätsgründen ein längerer Vorlauf von einigen Tagen empfehlenswert. Die Terminabsprachen sollten schriftlich erfolgen und Zweck, voraussichtliche Dauer sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen enthalten. Die Rechtsprechung hält in der Regel eine begrenzte Anzahl von Besichtigungen pro Monat für zumutbar, sofern sie auf werktägliche Zeiten gelegt werden. Eine transparente, rechtzeitige Kommunikation mit dem Mieter erleichtert den Prozess und reduziert Konfliktpotenzial.

  • Private Kapitalanleger

  • Institutionelle Kapitalanleger

  • Käufer, die langfristig selbst einziehen möchten (mit Wartezeit auf Kündigungsfristen)

  • Der Mieter selbst (ggf. mit besonderem Kaufinteresse)

An wen eine vermietete Wohnung verkaufen?

Als typische Käufer einer vermieteten Wohnung kommen private oder institutionelle Kapitalanleger in Betracht, die auf langfristige Mieterträge und Wertstabilität achten. Daneben interessieren sich Käufer, die langfristig selbst einziehen möchten und bereit sind, die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Eine besondere Rolle spielt der Mieter selbst, der ein Interesse daran haben kann, seine bisherige Wohnung zu einem marktgerechten Preis zu erwerben. Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen, sollte die Vermarktung daher gezielt auf die entsprechende Zielgruppe ausgerichtet werden, etwa durch die Hervorhebung der Renditekennzahlen und der Bonität des aktuellen Mieters.

Optimaler Zeitpunkt: Wann sollte man eine Wohnung verkaufen?

Marktlage und Immobilienpreise 2025/2026

Die Wahl des richtigen Zeitpunkts, zu dem Sie eine Wohnung verkaufen, hängt stark von der Marktlage ab. Nach mehreren Jahren mit inflationsbereinigten Preisrückgängen zeigen verschiedene Auswertungen für 2025 wieder einen leichten realen Preisanstieg im Bereich der Eigentumswohnungen. Analysen wie der Postbank Wohnatlas weisen insbesondere in Mittel- und Großstädten auf eine Stabilisierung oder moderate Zuwächse hin. Gleichzeitig bleibt das Angebot aufgrund geringer Neubautätigkeit knapp, während die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin hoch ist. Die Zinsentwicklung bewegt sich auf einem erhöhten, aber stabilen Niveau, was die Finanzierung erschwert, die strukturelle Nachfrage aber nicht aufhebt.

  • Frühjahr

    Hohe Nachfrage, bessere Lichtverhältnisse für attraktive Fotos.

  • Herbst

    Viele Interessenten möchten vor Wintereinbruch abschließen.

  • Sommer

    Ferien-/Urlaubszeit: häufig ruhigere Nachfrage.

  • Jahresende

    Nachfrage insgesamt eher zurückhaltend.

Saisonalität: Die beste Jahreszeit

Der Wohnungsmarkt weist im Jahresverlauf typische Nachfragespitzen auf, die Sie bei der Planung berücksichtigen können, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen. Besonders Frühjahr und Herbst gelten als günstige Zeiträume: Im Frühjahr ist die Nachfrage traditionell hoch, und die Tageslichtverhältnisse begünstigen die Erstellung attraktiver Fotos. Im Herbst möchten viele Interessenten noch vor Wintereinbruch einen Abschluss erreichen. Die Sommermonate sind durch Ferien und Urlaubszeiten häufig ruhiger, während die Nachfrage zum Jahresende insgesamt eher zurückhaltend ist. Unabhängig davon empfiehlt es sich, die Vorbereitung – insbesondere Unterlagen und Bewertung – einige Monate vor dem geplanten Vermarktungsstart abzuschließen.

Persönliche Faktoren als Verkaufsauslöser

Neben der allgemeinen Marktlage spielen persönliche Umstände eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Wohnung verkaufen. Dazu gehören etwa Familienzuwachs, Scheidung, berufliche Veränderungen oder der Übergang in den Ruhestand. Ein besonders wichtiger Faktor ist der Ablauf der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG, da der Verkauf nach Ablauf dieser Frist in der Regel steuerfrei möglich ist. In komplexen Konstellationen – insbesondere bei Erbschaften, Mischformen aus Eigennutzung und Vermietung oder bei Gewerbeanteilen – ist es sinnvoll, vorab steuerlichen Rat einzuholen, um den optimalen Zeitpunkt rechtssicher zu bestimmen.

  1. Marktgerechten Angebotspreis festlegen

    Eng am ermittelten Verkehrswert orientieren – das ist die wichtigste Voraussetzung für Schnelligkeit.

  2. Präsentation optimieren

    Professionelle Fotos, gründliche Vorbereitung und ein einheitlich gepflegter Eindruck.

  3. Vollständiges Exposé bereitstellen

    Alle Pflichtangaben (insb. aus dem Energieausweis) und relevante Unterlagen direkt verfügbar machen.

  4. Hohe Erreichbarkeit sicherstellen

    Schnelle Rückmeldungen und flexible Besichtigungstermine erhöhen Abschlusschancen.

  5. Optional: Makler einbeziehen

    Kann beschleunigen, z. B. durch Interessentendatenbanken und Prozessroutine.

Wohnung schnell verkaufen

Wenn Sie eine Wohnung möglichst schnell verkaufen müssen, erhöhen einige Maßnahmen die Erfolgsaussichten deutlich. Ein marktgerechter Angebotspreis, der sich eng am ermittelten Verkehrswert orientiert, ist hierfür die wichtigste Voraussetzung. Ergänzend wirkt eine sehr gute Präsentation mit professionellen Fotos, ein vollständiges Exposé und eine hohe Erreichbarkeit für Rückfragen und Besichtigungen positiv. In vielen Fällen kann die Beauftragung eines erfahrenen Maklers den Verkaufsprozess beschleunigen, da dieser auf bestehende Interessentendatenbanken zurückgreifen und den Ablauf effizient strukturieren kann.

Spezialfälle beim Wohnungsverkauf

Geerbte Wohnung verkaufen

Beim Verkauf einer geerbten Wohnung ist zunächst zu klären, ob Sie alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Im Grundbuch muss der Eigentumsübergang nachvollziehbar eingetragen werden, wofür ein Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament erforderlich ist. Wollen mehrere Miterben die Wohnung verkaufen, müssen alle dem Verkauf zustimmen; andernfalls kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen, bei der das Objekt gerichtlich veräußert wird. Steuerlich ist entscheidend, wann der Erblasser die Immobilie erworben und wie er sie genutzt hat, da hiervon die Spekulationsfrist und eine mögliche Eigennutzungsbefreiung abhängen. Eine klare Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft erleichtert den Vermarktungsprozess erheblich.

WEG-Unterlagen als Bank- und Käuferstandard

Bei Verkäufen in der Wohnungseigentümergemeinschaft erwarten Käufer und Banken typischerweise Wirtschaftsplan, Abrechnungen, Versammlungsprotokolle und Informationen zur Instandhaltungsrücklage.

Wohnung in der Eigentümergemeinschaft verkaufen

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft verkaufen, ist die wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft Teil der Kaufentscheidung. Interessenten und deren Banken erwarten Einblick in den Wirtschaftsplan, vergangene Hausgeldabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Höhe der Instandhaltungsrücklage. In manchen Teilungserklärungen ist zusätzlich eine Verwalterzustimmung nach § 12 WEG vorgesehen; ohne diese Zustimmung kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung verweigern. Der Verwalter darf die Zustimmung nicht willkürlich verweigern, kann aber ernsthafte Gründe, etwa Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, berücksichtigen. Die Kosten für die Zustimmung und eine erforderliche notarielle Beglaubigung sind in vielen Gemeinschaften vom Verkäufer zu tragen.

Wohnung mit laufender Grundschuld verkaufen

In der Praxis sind viele Wohnungen beim Verkauf noch mit einer Grundschuld belastet, die die Finanzierung des ursprünglichen Kaufs oder weiterer Darlehen absichert. Käufer verlangen in der Regel eine lastenfreie Übergabe, weshalb die Grundschuld vor oder im Zuge der Eigentumsumschreibung gelöscht werden muss. Die Löschung löst Gebühren beim Notar und beim Grundbuchamt aus, die sich grob auf etwa 0,2 Prozent der Grundschuld belaufen können. Besteht ein Darlehen mit laufender Zinsbindung, kann bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen; ab einer Zinsbindungsdauer von mehr als zehn Jahren gewährt § 489 BGB ein Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist ohne solche Entschädigung. Vor der Entscheidung, die Wohnung zu verkaufen, sollte daher die Situation der bestehenden Finanzierung detailliert geprüft werden.

Regional: Wohnung verkaufen in deutschen Metropolen

Aktuelle Quadratmeterpreise (Bestandswohnungen 2025)

Für die Einschätzung, ob der Zeitpunkt günstig ist, um Ihre Wohnung zu verkaufen, sind regionale Marktwerte entscheidend. In vielen deutschen Großstädten bewegen sich die durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Bestandswohnungen auf hohem Niveau. In München liegen sie im Bereich von rund 9.000 Euro pro Quadratmeter und damit an der Spitze des deutschen Marktes. Städte wie Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, Berlin und Stuttgart folgen mit teilweise deutlich niedrigeren, aber dennoch hohen Werten. Demgegenüber stehen ländliche Regionen und kleinere Städte, in denen Quadratmeterpreise teils unterhalb von 1.000 Euro liegen. Für die konkrete Bewertung Ihrer Wohnung sollten Sie neben Marktreports insbesondere Bodenrichtwerte und aktuelle Kaufpreise des örtlichen Gutachterausschusses heranziehen.

Regionale Besonderheiten

Die Dynamik der Immobilienpreise ist regional sehr unterschiedlich, was den optimalen Zeitpunkt beeinflusst, wenn Sie eine Wohnung verkaufen. In einigen Metropolen wie München und Hamburg sind die Preise trotz zwischenzeitlicher Korrekturen in den vergangenen Jahren auf einem hohen Plateau. In Berlin kommt es je nach Stadtteil zu differenzierten Entwicklungen, während manche mittleren Städte und Speckgürtelregionen deutlich zulegen. In ostdeutschen Flächenländern oder strukturschwächeren Regionen verläuft die Preisentwicklung häufig verhaltener oder rückläufig. Deshalb empfiehlt sich neben der allgemeinen Marktbeobachtung eine lokale Analyse, um den individuellen Marktwert Ihrer Wohnung fundiert zu bestimmen.

Häufige Fehler beim Wohnungsverkauf

  1. Fehler 1: Unrealistischer Verkaufspreis

    Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis gehört zu den häufigsten und folgenschwersten Fehlern, wenn Eigentümer ihre Wohnung verkaufen. Das Objekt bleibt lange in den Portalen sichtbar, was bei Interessenten Misstrauen weckt; Preisreduzierungen werden dann oft als Zeichen von Verzweiflung interpretiert. Am Ende wird häufig ein niedrigerer Preis erzielt, als bei einem von Anfang an marktgerechten Angebot möglich gewesen wäre. Eine objektive Bewertung auf Basis von Vergleichswerten und fachlicher Unterstützung ist daher unerlässlich.

  2. Fehler 2: Fehlende oder unvollständige Unterlagen

    Unvollständige Unterlagen verzögern nicht nur den Ablauf, sondern können den Verkauf gefährden, wenn Finanzierungsentscheidungen oder die notarielle Beurkundung aufgeschoben werden müssen. Besonders kritisch sind fehlende Teilungserklärungen, Protokolle der Eigentümerversammlung oder ein abgelaufener Energieausweis. Eigentümer sollten daher vor dem Start der Vermarktung eine systematische Unterlagenprüfung durchführen.

  3. Fehler 3: Unprofessionelle Präsentation

    Eine nachlässige Präsentation der Wohnung mindert die Nachfrage und erschwert es, einen angemessenen Preis zu realisieren. Unscharfe Fotos, unaufgeräumte Räume und ein unvollständig ausgefülltes Exposé wirken abschreckend auf qualifizierte Interessenten. Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Fotografie können dagegen die Zahl ernsthafter Anfragen deutlich erhöhen.

  4. Fehler 4: Keine Bonitätsprüfung des Käufers

    Wenn Eigentümer auf eine fundierte Prüfung der Bonität des Käufers verzichten, riskieren sie, dass der Kaufvertrag geschlossen wird, die Finanzierung aber später scheitert. In diesem Fall müssen Kaufinteressenten erneut gesucht und ein weiterer Notartermin organisiert werden, was zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet. Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung sollte daher vor der Beurkundung vorliegen.

  5. Fehler 5: Spekulationssteuer nicht eingeplant

    Die Nichtberücksichtigung der Spekulationssteuer kann dazu führen, dass der tatsächliche Nettoerlös erheblich geringer ausfällt als erwartet. Besonders bei noch nicht abgelaufener Zehnjahresfrist und fehlender Eigennutzung ist der steuerliche Effekt oft erheblich. Es empfiehlt sich, vor dem Wohnungsverkauf die steuerlichen Rahmenbedingungen zu klären und den Zeitpunkt gegebenenfalls anzupassen.

Häufig gestellte Fragen

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Quellen

Häufige Fragen zum Thema Wohnung verkaufen

Sie benötigen eine vollständige Unterlagensammlung (unter anderem Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis und WEG-Protokolle), eine nachvollziehbare Bewertung des **Verkehrswerts** sowie einen notariellen Kaufvertrag nach § 311b BGB; zusätzlich sollten Sie die Spekulationsfrist und eine mögliche Verwalterzustimmung prüfen.

In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, die zusammen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen, während der Verkäufer nur die Kosten für die Löschung einer bestehenden Grundschuld übernimmt.

Keine Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Eine vermietete Wohnung können Sie jederzeit verkaufen; der Mietvertrag bleibt nach § 566 BGB bestehen und geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, wobei häufig ein Preisabschlag gegenüber einer freien Wohnung einzuplanen ist.

Von der Entscheidungsfindung bis zum Geldeingang sollten Sie im Durchschnitt sechs bis zwölf Monate einplanen, wobei die aktive Vermarktungsphase meist einige Wochen bis wenige Monate und die Abwicklung nach dem Notartermin drei bis sechs Wochen umfasst.