Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ochtendung 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ochtendung? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ochtendung finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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06.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ochtendung liegt bei 199 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 15,7% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 230 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 150 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ochtendung entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 199 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 27 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 172 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 15,7%.

Die Bodenrichtwerte für Ochtendung wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ochtendung werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung19915.7 %150230
Gewerbe3826.7 %3045
Landwirtschaft3,512.9 %1,45
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ochtendung (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Ochtendung liegt im Jahr 2024 bei 172 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 7 €/m², was einer Zunahme von 4,2 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 65 €/m² auf 172 €/m², was einem Anstieg von 164,6 % entspricht. Besonders markant verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 124 €/m² auf 183 €/m² kletterten. Die stärkste jährliche Zunahme innerhalb dieses Zeitraums erfolgte 2017 mit einem Plus von 15 €/m² oder 11,1 %.

Eine außergewöhnliche Entwicklung zeigt sich in den Jahren 2022 und 2023: Nach dem Höchststand von 183 €/m² im Jahr 2021 fiel der Bodenrichtwert 2022 auf 165 €/m², was einem Rückgang von 9,8 % entspricht. Im Jahr 2023 stagnierten die Werte bei unverändertem Niveau, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte. Bemerkenswert ist auch die frühe Wachstumsphase im Jahr 2003, als der Bodenrichtwert mit 24,6 % den stärksten prozentualen Anstieg des gesamten Zeitraums verzeichnete.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021183 €/m²7.0 %
2022165 €/m²-9.8 %
2023165 €/m²0.0 %
2024172 €/m²4.2 %
2026199 €/m²15.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Saffig1530.0 %4.1
Lonnig970.0 %4.2
Plaidt1700.0 %4.2
Bassenheim3260.0 %5.0
Kobern-Gondorf1410.0 %5.6
Kruft1580.0 %5.7
Thür1100.0 %6.4
Wolken2780.0 %6.4
Kettig2570.0 %7.1
Polch1760.0 %7.2
Nickenich1560.0 %8.4
Mendig1710.0 %9.0
Weißenthurm2020.0 %9.0
Lehmen840.0 %9.2
Mülheim-Kärlich3390.0 %9.3

Sind die Grundstückspreise in Ochtendung mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ochtendung sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ochtendung gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ochtendung kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ochtendung gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ochtendung?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ochtendung zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ochtendung

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ochtendung:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Ochtendung erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Ochtendung werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Ochtendungs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Ochtendung sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Ochtendung werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Ochtendung wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Ochtendung wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Ochtendung befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen