Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kaltenkirchen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kaltenkirchen liegt bei 451 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,7% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 550 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kaltenkirchen entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 451 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 22 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 473 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -4,7%.
Die Bodenrichtwerte für Kaltenkirchen wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 16.02.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Kaltenkirchen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 451 | 400 | 550 |
| Gewerbe | 73 | 70 | 130 |
| Landwirtschaft | 3,1 | 2,5 | 3,7 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kaltenkirchen (2001-2026)
Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Kaltenkirchen weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.
Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 182 €/m² auf 494 €/m² in 2021 gestiegen und fiel dann auf 451 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 269 €/m² oder 147,8% über den gesamten Zeitraum.
Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 24,4% (von 193 €/m² auf 240 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -5,9% (von 323 €/m² auf 304 €/m²).
Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 494 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 451 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -8,7% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2020 | 478 €/m² | 4.6 % |
| 2021 | 494 €/m² | 3.3 % |
| 2022 | 479 €/m² | -3.0 % |
| 2023 | 473 €/m² | -1.3 % |
| 2024 | 451 €/m² | -4.7 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Schleswig-Holstein.| Stadt | ⌀ (€/m2) | Min (€/m2) | Max (€/m2) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|---|
| Nützen | 160 | 125 | 165 | 3.2 |
| Oersdorf | 250 | 250 | 500 | 4.2 |
| Alveslohe | 230 | 230 | 230 | 4.6 |
| Winsen (Holstein) | 125 | 125 | 125 | 5.0 |
| Langeln | 140 | 140 | 140 | 6.2 |
| Schmalfeld | 220 | 220 | 220 | 6.4 |
| Lentföhrden | 210 | 210 | 210 | 6.5 |
| Henstedt-Ulzburg | 509 | 85 | 750 | 6.8 |
| Kattendorf | 150 | 150 | 150 | 6.8 |
| Kisdorf | 349 | 200 | 700 | 7.3 |
| Heidmoor | 125 | 125 | 125 | 7.3 |
| Ellerau | 300 | 300 | 500 | 7.7 |
| Barmstedt | 299 | 150 | 300 | 7.7 |
| Bilsen | 140 | 140 | 140 | 7.9 |
| Hüttblek | 155 | 155 | 155 | 8.7 |
Sind die Grundstückspreise in Kaltenkirchen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Kaltenkirchen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kaltenkirchen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kaltenkirchen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kaltenkirchen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kaltenkirchen?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kaltenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Schleswig-Holstein können Sie über BORIS Schleswig-Holstein, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Schleswig-Holstein.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kaltenkirchen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kaltenkirchen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Website:
https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Umwelt-Planen-Bauen/Planen-und-Bauen/E-Mail:
gutachterausschuss@segeberg.deTelefon:
04551 951-9526Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Kaltenkirchen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Schleswig-Holstein nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Kaltenkirchen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kaltenkirchens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.02.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Kaltenkirchen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Kaltenkirchen werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Kaltenkirchen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Kaltenkirchen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kaltenkirchen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
