Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Romrod 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Romrod? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Romrod finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Romrod liegt bei 39 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 24 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Romrod entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 39 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 39 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Romrod wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Romrod werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung390.0 %2470
Gewerbe340.0 %3040
Landwirtschaft1,275.8 %0,61,8
Forstwirtschaft0,4512.5 %0,450,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Romrod (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Romrod liegt im Jahr 2024 bei 39 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 2 €/m², was einer relativen Veränderung von 5,4 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 14 €/m² auf 39 €/m², was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2002 und 2007, als die Bodenrichtwerte von 15 €/m² auf 26 €/m² anstiegen. Eine Besonderheit stellt der Rückgang in den Jahren 2008 und 2009 dar, als die Werte um insgesamt 3 €/m² sanken.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein uneinheitliches Bild mit bemerkenswerten Schwankungen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg bis 2021 auf 41 €/m² folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um -9,8 % auf 37 €/m², der ausgeprägteste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Die Jahre 2023 und 2024 stabilisierten sich zunächst, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte, die den Wert knapp unter das Niveau von 2021 brachte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202141 €/m²7.9 %
202237 €/m²-9.8 %
202337 €/m²0.0 %
202439 €/m²5.4 %
202639 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Hessen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Feldatal280.0 %6.9
Schwalmtal (Hessen)260.0 %7.3
Gemünden (Felda)310.0 %8.1
Alsfeld580.0 %9.8
Kirtorf340.0 %10.6
Antrifttal300.0 %10.6
Lautertal (Vogelsberg)240.0 %13.5
Mücke500.0 %13.5
Lauterbach (Hessen)570.0 %13.8
Ulrichstein290.0 %13.9
Homberg (Ohm)500.0 %13.9
Schrecksbach360.0 %16.3
Grebenau230.0 %16.8
Willingshausen350.0 %18.3
Ottrau240.0 %18.3

Sind die Grundstückspreise in Romrod mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Romrod sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Romrod gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Romrod kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Romrod gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Romrod?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Romrod zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Romrod

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Romrod:

Adresse:

Amt für Bodenmanagement Fulda

Washingtonallee 1

36041 Fulda

Website:

https://hvbg.hessen.de/ueber-uns/dienststellen/amt-fuer-bodenmanagement-fulda

E-Mail:

GS-GAA-AfB-FD@hvbg.hessen.de

Telefon:

0611 535 - 1201

Fax:

0611 32760-5204

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Amt für Bodenmanagement Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Romrod

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Romrod variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Romrod für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Romrod erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogelsbergkreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Romrod werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogelsbergkreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Romrods. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Romrod sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogelsbergkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Romrod werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Romrod wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Romrod wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Romrod befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen