BORIS Niedersachsen - Bodenrichtwerte in Niedersachsen

BORIS Niedersachsen: Bodenrichtwerte zuverlässig online abrufen BORIS Niedersachsen ist das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Niedersachsen und bildet eine zentrale Grundlage für Grundstückskauf, Verkauf, Beleihung und steuerliche Bewertungen. Über das Portal rufen Sie aktuelle und historische Bodenrichtwerte für Bauland sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen ab. Eigentümer, Kaufinteressenten, Makler und Gutachter erhalten damit einen belastbaren Überblick über das lokale Bodenpreisniveau. Für rechtliche Bewertungen und die Grundsteuer ist wichtig, die Funktionsweise, die Datenbasis und die Grenzen dieses Systems genau zu kennen.
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FolderDSGVO-konform
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27.01.2026
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Zusammenfassung

  • BORIS Niedersachsen stellt amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zentral über Immobilienmarkt.NI bereit und ist kostenfrei sowie ohne Registrierung nutzbar.
  • Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je innerhalb einer Bodenrichtwertzone und ersetzt nicht den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks.
  • Die Werte werden in der Regel jährlich zum Stichtag 1. Januar festgestellt, und historische Jahrgänge sind im Portal abrufbar.
  • Für die Recherche stehen Adresssuche, Flurstückssuche, Kartenklick, PDF-Export (amtlicher Auszug) und WMS-Dienste für GIS-Anwendungen zur Verfügung.
  • In Niedersachsen ermitteln rund 40 Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte auf Basis beurkundeter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung.
  • Für die Grundsteuer im Flächen-Lage-Modell sind die maßgeblichen Werte insbesondere über den Grundsteuer-Viewer Niedersachsen relevant (Lagefaktor nach § 5 NGrStG).

Grundlagen: Was BORIS Niedersachsen leistet

Bedeutung und Aufgabe von BORIS Niedersachsen

Das Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen stellt die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte zentral und kartographisch aufbereitet zur Verfügung. Über das Portal Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte greifen Sie ohne Registrierung auf die Daten zu, die für Niedersachsen sowie das Land Bremen bereitgestellt werden. Die Bodenrichtwerte basieren auf der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse und werden in sogenannten Bodenrichtwertzonen als durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter veröffentlicht. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Baugesetzbuch, die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie landesrechtliche Regelungen wie das Niedersächsische Grundstücksmarktgesetz und das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG). immobilienmarkt.niedersachsen

Was ein Bodenrichtwert ist – und was nicht

Bodenrichtwert

Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen innerhalb einer Bodenrichtwertzone und wird in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Er spiegelt das marktübliche Preisniveau auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufpreise zum jeweiligen Stichtag wider, ist jedoch kein individueller Verkehrswert eines konkreten Grundstücks.

Abweichungen ergeben sich beispielsweise durch Grundstücksgröße, -zuschnitt, Erschließungszustand, Altlasten oder besondere Lagevorteile, die im Bodenrichtwert nur pauschal enthalten sind. Für eine präzise Verkehrswertermittlung sind daher weitere Verfahren wie das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV erforderlich. gag.niedersachsen

Formel

Bodenwert (Orientierung) = Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²)
  1. Bodenwert (Orientierung): Grobe Orientierungsgröße des Bodenwerts
  1. Bodenrichtwert (€/m²): Richtwert je Quadratmeter in der Zone
  1. Grundstücksfläche (m²): Fläche des (unbebauten) Grundstücks in Quadratmetern

Beispiel:

Bodenrichtwert 250 €/m² und Grundstücksfläche 500 m²:
Bodenwert = 250 × 500 = 125.000 Euro

Zuständigkeit und Rolle der Gutachterausschüsse

In Niedersachsen ermitteln rund 40 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte auf Grundlage der ihnen gemeldeten Kaufverträge. Die Ausschüsse führen die Kaufpreissammlung, werten die Daten nach Art, Lage und Nutzung der Grundstücke aus und legen die Bodenrichtwerte mindestens einmal jährlich zum gesetzlich festgelegten Stichtag fest. Die Ergebnisse werden dem Land zur Veröffentlichung im System BORIS Niedersachsen übermittelt, sodass alle Marktteilnehmer einen einheitlichen Zugang zu diesen amtlichen Geodaten erhalten. Für weitergehende Informationen, etwa individuelle Verkehrswertgutachten oder Grundstücksmarktberichte, können die jeweils örtlich zuständigen Ausschüsse direkt kontaktiert werden, die auf den Seiten des Landes und der Gutachterausschüsse aufgelistet sind. lgln.niedersachsen

Bodenrichtwerte verstehen und anwenden

Stichtage, Aktualisierung und historische Jahrgänge

Die Bodenrichtwerte in BORIS Niedersachsen werden in der Regel jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt und anschließend veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt meist einige Wochen bis Monate nach dem Stichtag, sodass beispielsweise Werte mit Stichtag 01.01.2024 im Laufe des Jahres 2024 online zur Verfügung standen. Über die Auswahlfunktion im Portal können Sie frühere Stichtage abrufen und so die Wertentwicklung eines Standorts über mehrere Jahre hinweg nachvollziehen. Externe Fachportale wie Bodenrichtwerte Deutschland – Niedersachsen bereiten diese Daten zusätzlich statistisch auf, etwa als durchschnittliche Bodenrichtwerte und prozentuale Veränderungen für einzelne Städte und Landkreise. advmis.geodatenzentrum

Formel

Prozentuale Veränderung = (Neuer Wert − Alter Wert) ÷ Alter Wert
  1. Prozentuale Veränderung: Relative Veränderung zwischen zwei Zeitpunkten, ausgedrückt als Anteil am alten Wert (für Prozentangabe anschließend × 100).
  1. Alter Wert: Bodenrichtwert zum früheren Stichtag.
  1. Neuer Wert: Bodenrichtwert zum späteren Stichtag.

Beispiel:

Von 220 €/m² (2022) auf 250 €/m² (2024):
Veränderung = (250 − 220) ÷ 220 = 30 ÷ 220 ≈ 0,136
In Prozent = 0,136 × 100 ≈ 13,6 %

Unterschied: Bodenrichtwert und individueller Verkehrswert

Für Kaufentscheidungen, Beleihungen oder steuerliche Bewertungen ist die Unterscheidung zwischen Bodenrichtwert und individuellem Verkehrswert zentral. Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Wert innerhalb einer Zone und eignet sich daher als Orientierungsgröße und Ausgangspunkt für Berechnungen. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks berücksichtigt dagegen die besonderen Eigenschaften des Einzelfalls, zum Beispiel überdurchschnittliche Lage innerhalb der Zone, außergewöhnlichen Zuschnitt, Erschließungszustand oder bauliche Einschränkungen, und wird nach den Regelungen der ImmoWertV ermittelt. gesetze-im-internet

Praxis-Hinweis: Anpassungsfaktoren

In der Praxis wird der Bodenrichtwert häufig mit Anpassungsfaktoren modifiziert, um wesentliche Abweichungen vom typisierten Richtwertgrundstück zu berücksichtigen. Solche Faktoren werden teils in Grundstücksmarktberichten oder ergänzenden Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse beschrieben und sind insbesondere für Gutachter und Sachverständige im Rahmen der Immobilienbewertung relevant. gag.niedersachsen

BORIS Niedersachsen praktisch nutzen

Zugang zum Portal und Suchmöglichkeiten

Der Zugang zum Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen erfolgt zentral über die Seite Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte, auf die ältere Adressen wie „boris.niedersachsen.de“ weiterleiten.

  • Adresssuche nach Gemeinde, Straße und Hausnummer

  • Flurstückssuche über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer

  • Interaktive Kartenansicht (direkt auf die Karte klicken)

  • WMS‑Dienste für Fachanwender/GIS zur Einbindung in eigene Geoinformationssysteme (Metadaten im Geodatenkatalog)

Für Fachanwender und GIS‑Nutzer stehen ergänzend WMS‑Dienste zur Einbindung der Bodenrichtwertdaten in eigene Geoinformationssysteme zur Verfügung, deren Metadaten im gemeinsamen Geodatenkatalog dokumentiert sind. metaver

Für die tägliche Praxis genügt in der Regel die Browseransicht, da das Portal ohne zusätzliche Software und ohne Nutzerkonto nutzbar ist. immobilienmarkt.niedersachsen

Bodenrichtwertkarte lesen und Informationen auswerten

Die Bodenrichtwertkarte zeigt das Gebiet in Bodenrichtwertzonen mit einer farblichen Differenzierung nach Wertniveau und Nutzungsart. Durch Anklicken einer Fläche erhalten Sie den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter, die Art der Nutzung (z. B. Wohnbaufläche, Mischgebiet, Gewerbegebiet, landwirtschaftliche Fläche) sowie ggf. ergänzende Angaben wie Geschossflächenzahl (GFZ) oder Grundflächenzahl (GRZ). Diese Angaben dienen dazu, das sogenannte Richtwertgrundstück zu beschreiben, auf das sich der ausgewiesene Richtwert bezieht, und sind bei der Übertragung auf ein konkretes Grundstück zwingend zu berücksichtigen. gag.niedersachsen

PDF-Export als amtlicher Auszug

Das Portal stellt zudem Funktionen für den PDF‑Export der Karte mit Legende bereit, wodurch ein amtlicher Auszug mit Bodenrichtwert, Stichtag und Zonenbeschreibung erstellt werden kann. Dieser Auszug wird vielfach bei Finanzierungen, bei der internen Dokumentation oder als Unterlage für Gespräche mit der finanzierenden Bank verwendet. immobilienmarkt.niedersachsen

Flurstückssuche und Bezug zur Liegenschaftskarte

Für viele Bewertungs- und Steuerverfahren spielt das Flurstück als kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster eine zentrale Rolle. In BORIS Niedersachsen können Sie über die Flurstückssuche Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eingeben und so ein bestimmtes Flurstück in der Bodenrichtwertkarte lokalisieren. Die Darstellung zeigt, in welcher Bodenrichtwertzone das Flurstück liegt und welcher Bodenrichtwert für die betreffende Nutzung gilt; bei Flurstücken, die mehrere Zonen berühren, sind gegebenenfalls mehrere Teilflächen zu beachten. voris.wolterskluwer-online

Tipp: Flurstücksdaten schnell finden

Die für die Eingabe benötigten Flurstücksdaten entnehmen Sie typischerweise einem Grundbuchauszug oder einem amtlichen Katasterauszug, die Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder Katasteramt anfordern können. Einige Kommunen bieten ergänzend eigene Flurstücksviewer an, die mit den Daten aus dem Landeskataster verbunden sind. gutachterausschuss.bremen

BORIS Niedersachsen und Grundsteuer

Flächen-Lage-Modell und Rolle der Bodenrichtwerte

Mit der Grundsteuerreform nutzt Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell, bei dem der Bodenrichtwert über einen Lagefaktor in die Grundsteuerberechnung einfließt. Der Lagefaktor ergibt sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts des konkreten Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert in der jeweiligen Gemeinde; die Berechnungslogik ist in § 5 NGrStG beschrieben. Für die steuerliche Bewertung ist nicht der in der Wertermittlung allgemein verwendete Bodenrichtwert maßgeblich, sondern der speziell für die Grundsteuer festgelegte Wert, der eng an die Daten der Gutachterausschüsse angelehnt ist. mf.niedersachsen

Grundsteuer-Anwendung

Die technische Bereitstellung dieser steuerlich relevanten Bodenrichtwerte erfolgt über den Grundsteuer‑Viewer Niedersachsen, der auf den gleichen Datenaufbereitungen wie das Bodenrichtwertinformationssystem basiert. bodenrichtwerte-boris

Grundsteuer-Viewer Niedersachsen und Datenbereitstellung

Der Grundsteuer‑Viewer Niedersachsen stellt in einer gesonderten Online‑Anwendung die grundsteuerlich maßgeblichen Bodenrichtwerte für den Grundsteuerwert bereit und ermöglicht eine Suche analog zum BORIS‑Portal über Adresse, Flurstück oder Karte. Neben dem Bodenrichtwert zeigt das System häufig zusätzliche Informationen wie den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde und stellt damit die für die Lagefaktorberechnung erforderlichen Kennzahlen bereit. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung werden diese Werte in der Regel automatisiert in die elektronische Steuererklärung (z. B. ELSTER oder Fachsoftware) übernommen, sodass Eigentümer den Bodenrichtwert nicht selbst in eurogenauer Höhe angeben müssen. hilfe.grundsteuer-digital

BORIS Niedersachsen bleibt dennoch ein wichtiges Werkzeug, um Bodenwerte und Zonen im Detail nachzuvollziehen und etwaige Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen.

Fragen und Antworten zu BORIS Niedersachsen

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Quellen