Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fell 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fell? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fell finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fell liegt bei 151 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 195 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Fell entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 151 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 137 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,2%.

Die Bodenrichtwerte für Fell wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fell werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung15110.2 %110195
Gewerbe350.0 %3535
Landwirtschaft0,9610.3 %0,82,5
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fell (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Fell liegt im Jahr 2024 bei 137 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 6 €/m², was einer Steigerung von 4,6 % entspricht. Nach dem Rückgang in den beiden Vorjahren markiert dies eine Rückkehr zum Wachstumskurs.

Über den gesamten Erfassungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgehend von 52 €/m² hat sich der Bodenrichtwert auf mehr als das Zweieinhalbfache erhöht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 107 €/m² auf 146 €/m² kletterte – ein Zuwachs von 36,4 % innerhalb von nur fünf Jahren. Der größte Einzelanstieg in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit einem Plus von 13 €/m² oder 12,1 %.

Auffällig ist der deutliche Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 14 €/m² auf 132 €/m² fiel – der stärkste absolute Rückgang seit Beginn der Aufzeichnung und mit -9,6 % auch die höchste negative Veränderungsrate. Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren leichten Minus von 0,8 % fort, bevor 2024 die Erholung einsetzte. Für 2026 wird ein Wert von 151 €/m² ausgewiesen, was einem Anstieg von 10,2 % gegenüber 2024 entsprechen würde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021146 €/m²7.4 %
2022132 €/m²-9.6 %
2023131 €/m²-0.8 %
2024137 €/m²4.6 %
2026151 €/m²10.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Riol2660.0 %2.0
Thomm1350.0 %2.8
Mehring (Mosel)2050.0 %3.3
Waldrach1420.0 %3.7
Longuich2100.0 %4.3
Kasel1480.0 %4.4
Mertesdorf1820.0 %5.1
Kenn2670.0 %6.2
Leiwen1700.0 %7.6
Osburg1690.0 %8.1
Schweich3690.0 %8.9
Gusterath1310.0 %9.2
Trier4300.0 %10.1
Trittenheim1160.0 %10.3
Klüsserath1060.0 %10.5

Sind die Grundstückspreise in Fell mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fell sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fell gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fell kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fell gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Fell?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fell zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fell

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fell:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Fell erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Fell werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Fells. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Fell sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Fell werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Fell wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Fell wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Fell befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen