Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kenn 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kenn liegt bei 267 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 345 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kenn entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 267 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 267 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Kenn wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Kenn werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 267 | 0.0 % | 120 | 345 |
| Gewerbe | 65 | 0.0 % | 65 | 65 |
| Landwirtschaft | 1,64 | 3.1 % | 1,2 | 1,9 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 14.3 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kenn (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Kenn liegt im Jahr 2024 bei 267 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 zeigt sich eine Steigerung um 11 €/m² oder 4,3 %, womit sich der Wert nach dem deutlichen Rückgang in den beiden Vorjahren wieder erholt.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 hat sich der Bodenrichtwert von 101 €/m² auf 267 €/m² mehr als verdoppelt. Besonders auffällig ist das Jahr 2003 mit einem sprunghaften Anstieg um 24,3 %, der die stärkste relative Veränderung im gesamten Zeitraum darstellt. Auch die Jahre 2017 und 2018 zeigen mit Zuwächsen von 12,0 % und 8,1 % eine deutlich beschleunigte Entwicklung, wobei der Wert von 234 €/m² auf 253 €/m² kletterte.
Die jüngere Entwicklung ist durch erhebliche Schwankungen gekennzeichnet. Nach einem kontinuierlichen Anstieg auf den Höchstwert von 284 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein massiver Einbruch um 27 €/m² oder 9,5 % auf 257 €/m². Das Jahr 2023 brachte mit einem weiteren Rückgang um 1 €/m² eine Stabilisierung auf niedrigerem Niveau, bevor der aktuelle Wert 2024 wieder anzieht. Der für 2026 ausgewiesene Wert bleibt unverändert bei 267 €/m².
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 284 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 257 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 256 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 267 €/m² | 4.3 % |
| 2026 | 267 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Longuich | 210 | 0.0 % | 2.2 |
| Mertesdorf | 182 | 0.0 % | 3.4 |
| Kasel | 148 | 0.0 % | 4.4 |
| Schweich | 369 | 0.0 % | 4.6 |
| Riol | 266 | 0.0 % | 5.6 |
| Fell | 151 | 0.0 % | 6.2 |
| Waldrach | 142 | 0.0 % | 6.5 |
| Trier | 430 | 0.0 % | 6.6 |
| Kordel | 105 | 0.0 % | 7.1 |
| Mehring (Mosel) | 205 | 0.0 % | 7.6 |
| Föhren | 183 | 0.0 % | 7.6 |
| Thomm | 135 | 0.0 % | 8.4 |
| Newel | 143 | 0.0 % | 8.8 |
| Aach (Trier) | 154 | 0.0 % | 9.3 |
| Zemmer | 87 | 0.0 % | 9.5 |
Sind die Grundstückspreise in Kenn mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Kenn sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kenn gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kenn kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kenn gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kenn?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kenn zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kenn
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kenn:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-wem@vermkv.rlp.de.Telefon:
06531 5017-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Kenn erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Kenn werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kenns. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Kenn sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Kenn werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Kenn wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Kenn wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kenn befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
