Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bergkirchen 2026
Zusammenfassung
- Aktuelle Bodenrichtwerte für Bayern können zentral online über das offizielle Portal bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.
- Die Werte unterscheiden sich stark: von eher niedrigen Beträgen im ländlichen Raum bis hin zu deutlich höheren, teils vierstelligen Werten in gefragten Stadtlagen.
- Die Gutachterausschüsse aktualisieren die Bodenrichtwerte zweijährlich zum Stichtag 1. Januar.
- Die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte erfolgt erfahrungsgemäß zwischen April und Juni desselben Jahres.
Aktuelle Bodenrichtwerte für Bergkirchen
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche.
In der Stadt Bergkirchen werden sie üblicherweise zweijährlich aktualisiert.
Die aktuellsten Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024 und wurden am 14.06.2024 veröffentlicht. Die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2026 werden voraussichtlich zwischen März und Juni 2026 herausgegeben.
Die Bodenrichtwerte für Bergkirchen können über den Bayern-Atlas eingesehen werden.
Einen Überblick über die Entwicklung der Immobilienpreise und Bodenrichtwerte in Bayern bietet der Immobilienmarktbericht Bayern 2024.
Sind die Grundstückspreise in Bergkirchen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bergkirchen sind nicht gleichzusetzen mit den aktuellen Bodenrichtwerten von 2026. Während Grundstückspreise die tatsächlichen Verkaufspreise auf dem Immobilienmarkt in Bergkirchen widerspiegeln, dienen Bodenrichtwerte als Orientierungswerte.
Grundstückspreise (Aktuelle Marktdynamik)
- Basieren auf realen Transaktionen im Immobilienmarkt in Bergkirchen
- Werden durch Angebot, Nachfrage und individuelle Verhandlungen bestimmt
- Variieren stark je nach Lage, Größe und Zustand des Grundstücks in Bergkirchen
- Reflektieren aktuelle Marktbedingungen in verschiedenen Stadtteilen von Bergkirchen
Bodenrichtwerte (Durchschnittliche Orientierungswerte)
- Werden von lokalen Gutachterausschüssen in Bergkirchen berechnet
- Basieren auf historischen Kaufpreisen von Grundstücken, die im zweijährigen Turnus aus der Kaufpreissammlung abgeleitet werden
- Dienen als Richtwerte für die Wertermittlung in Bergkirchen und Umgebung
- Sind weniger volatil als aktuelle Grundstückspreise in Bergkirchen
Die Bodenrichtwerte für Bergkirchen werden im zweijährigen Turnus aus den tatsächlichen Grundstücksverkäufen der vergangenen Jahre abgeleitet und beruhen daher stets auf historischen Transaktionsdaten.
Für eine präzise Wertermittlung Ihres Grundstücks in Bergkirchen empfiehlt sich die Konsultation eines lokalen Immobilienexperten. Dieser kann die spezifischen Gegebenheiten des Immobilienmarktes und die Besonderheiten Ihres Grundstücks fachkundig einschätzen.
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bergkirchen?
Es gibt verschiedene Wege, den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bergkirchen zu erhalten:
1. Online über den Bayern-Atlas
Das bayerische Auskunftsportal für Bodenrichtwerte ist der Bayern-Atlas. Dort können Sie Bodenrichtwerte verschiedener bayerischer Gutachterausschüsse abrufen. Weiterführende Informationen sowie den direkten Zugang zum Portal finden Sie unter bodenrichtwerte.bayern.de.
Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss Landkreis Dachau
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bergkirchen:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Dachau
Weiherweg 16
85221 Dachau
Website:
https://www.landratsamt-dachau.de/bauen-wohnen-gewerbe/bauen/gutachterausschuss/E-Mail:
gutachterausschuss@lra-dah.bayern.deTelefon:
08131 74-383Fax:
08131 74-12177Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Dachau.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Bayern.| Stadt | Distanz (in km) |
|---|---|
| Olching | 5.2 |
| Schwabhausen | 5.9 |
| Dachau | 6.1 |
| Gröbenzell | 7.0 |
| Karlsfeld | 8.1 |
| Maisach | 8.3 |
| Sulzemoos | 8.4 |
| Emmering (Fürstenfeldbruck) | 9.5 |
| Hebertshausen | 10.0 |
| Erdweg | 10.3 |
| Puchheim | 10.6 |
| Eichenau | 10.6 |
| Röhrmoos | 11.2 |
| Markt Indersdorf | 12.7 |
| Egenhofen | 13.0 |
Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bergkirchen
Die Bodenrichtwerte für Bergkirchen erhalten Sie u.a. über das bayerische Auskunftsportal BayernAtlas. Alternativ können Sie bei Ihrem lokalen Gutachterausschuss anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bergkirchen werden von den lokalen Gutachterausschüssen festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das jeweilige Stadt- oder Landkreisgebiet.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 17.06.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bergkirchen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen. Während Grundstückspreise die tatsächlichen Verkaufspreise auf dem Immobilienmarkt widerspiegeln, dienen Bodenrichtwerte als durchschnittliche Orientierungswerte, die von lokalen Gutachterausschüssen im zweijährigen Turnus aus historischen Kaufpreisen abgeleitet werden.
Die Gutachterausschüsse in Bayern haben bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bergkirchen werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres, wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Bodenrichtwerte in Bergkirchen werden von selbständigen, unabhängigen Gutachterausschüssen auf Basis der Kaufpreissammlung real erzielter Grundstückskaufpreise ermittelt, meist zum Stichtag 1. Januar jedes geraden Jahres.
Die Bodenrichtwertkarte für Bergkirchen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die mögliche Bebauung geben.
Für die Grundsteuer in Bergkirchen ist kein Bodenrichtwert erforderlich. Bayern nutzt als einziges Bundesland ein reines Flächenmodell, das Grundstücksfläche und Gebäudefläche (sowie Nutzung) zur Berechnung heranzieht. Weder Bodenrichtwerte noch der Verkehrswert der Immobilie fließen ein. Bei Wohngebäuden wird die Fläche zudem mit einem Abschlag von 30 % bewertet. Diese Regelung gilt für die Berechnung ab 2025.
