Bodenrichtwerte Bayern 2026
Zusammenfassung
- Aktuelle Bodenrichtwerte für Bayern können zentral online über das offizielle Portal bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.
- Die Werte unterscheiden sich stark: von eher niedrigen Beträgen im ländlichen Raum bis hin zu deutlich höheren, teils vierstelligen Werten in gefragten Stadtlagen.
- Die Gutachterausschüsse aktualisieren die Bodenrichtwerte zweijährlich zum Stichtag 1. Januar.
- Die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte erfolgt erfahrungsgemäß zwischen April und Juni desselben Jahres.
Aktuelle Bodenrichtwerte für Bayern 2026
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche.
Im Bundesland Bayern werden sie üblicherweise zweijährlich aktualisiert.
Die aktuellsten Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024 und wurden am 14.06.2024 veröffentlicht. Die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2026 werden voraussichtlich zwischen März und Juni 2026 herausgegeben.
Sind die Grundstückspreise in Bayern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bayern sind nicht gleichzusetzen mit den aktuellen Bodenrichtwerten von 2026. Während Grundstückspreise die tatsächlichen Verkaufspreise auf dem bayerischen Immobilienmarkt widerspiegeln, dienen Bodenrichtwerte als Orientierungswerte.
Grundstückspreise (Aktuelle Marktdynamik)
- Basieren auf realen Transaktionen im bayerischen Immobilienmarkt
- Werden durch Angebot, Nachfrage und individuelle Verhandlungen bestimmt
- Variieren stark je nach Lage, Größe und Zustand des Grundstücks in Bayern
- Reflektieren aktuelle Marktbedingungen in verschiedenen bayerischen Regionen
Bodenrichtwerte (Durchschnittliche Orientierungswerte)
- Werden von lokalen Gutachterausschüssen in Bayern berechnet
- Basieren auf historischen Kaufpreisen bayerischer Grundstücke, die im zweijährigen Turnus aus der Kaufpreissammlung abgeleitet werden
- Dienen als Richtwerte für die Wertermittlung in bayerischen Städten und Gemeinden
- Sind weniger volatil als aktuelle Grundstückspreise in Bayern
Die Bodenrichtwerte für Bayern werden im zweijährigen Turnus aus den tatsächlichen Grundstücksverkäufen der vergangenen Jahre abgeleitet und beruhen daher stets auf historischen Transaktionsdaten.
Für eine präzise Wertermittlung Ihres Grundstücks in Bayern empfiehlt sich die Konsultation eines lokalen Immobilienexperten. Dieser kann die spezifischen Gegebenheiten des bayerischen Immobilienmarktes und die Besonderheiten Ihres Grundstücks fachkundig einschätzen.
Bodenrichtwert Auskunft Bayern
In Bayern gibt es für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einzelner kreisangehöriger Städte insgesamt 96 Gutachterausschüsse für Immobilienwerte. Sie sind selbständige und unabhängige Einrichtungen des Landes Bayern.
Gemäß § 193 BauGB erfüllen sie folgende Aufgaben:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten.
- Erstattung von Verkehrswertgutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, Berechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.
- Erstellung von Gutachten über Entschädigungen für Vermögensnachteile.
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Ermittlung von Liegenschaftszinssätzen, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke.
- Übersendung einer Abschrift des Gutachtens an den Eigentümer.
Die Gutachten der Gutachterausschüsse sind nicht bindend, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Um den für eine Stadt zugehörigen Gutachterausschuss zu finden, klicken Sie bitte auf den Link zu Ihrer Stadtseite.
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bayern?
1. Online-Auskunft über den BayernAtlas
Das bayerische Auskunftsportal für Bodenrichtwerte ist der BayernAtlas. Dort können Sie Bodenrichtwerte verschiedener bayerischer Gutachterausschüsse abrufen. Weiterführende Informationen sowie den direkten Zugang zum Portal finden Sie unter bodenrichtwerte.bayern.de.
Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können.
2. Bodenrichtwertanfrage beim lokalen Gutachterausschuss
Im Freistaat Bayern gibt es insgesamt 97 Gutachterausschüsse, die als unabhängige, neutrale und selbstständige Sachverständigen-Gremien fungieren. Diese setzen sich aus 25 Ausschüssen bei kreisfreien Städten und 72 bei Landratsämtern zusammen und sind im Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) festgelegt. Diese Gremien sind beauftragt, die darin formulierten Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, um eine objektive Bewertung von Immobilien und Grundstücken in Bayern sicherzustellen.
Eine Übersicht über alle Gutachterausschüsse in Bayern inkl. Zuständigkeiten und Kontaktdaten finden Sie unter www.gutachterausschuesse-bayern.de.
Bodenrichtwerte aller Städte Bayerns
Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte Bayern
Die Bodenrichtwerte in Bayern erhalten Sie u.a. über das bayerische Auskunftsportal BayernAtlas. Alternativ können Sie bei Ihrem lokalen Gutachterausschuss anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bayern werden von den lokalen Gutachterausschüssen festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das jeweilige Stadt- oder Landkreisgebiet.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 17.06.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bayern sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen. Während Grundstückspreise die tatsächlichen Verkaufspreise auf dem bayerischen Immobilienmarkt widerspiegeln, dienen Bodenrichtwerte als durchschnittliche Orientierungswerte, die von lokalen Gutachterausschüssen im zweijährigen Turnus aus historischen Kaufpreisen abgeleitet werden.
Die Gutachterausschüsse in Bayern haben bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bayern werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Bodenrichtwerte in Bayern werden von selbständigen, unabhängigen Gutachterausschüssen auf Basis der Kaufpreissammlung real erzielter Grundstückskaufpreise ermittelt, meist zum Stichtag 1. Januar jedes geraden Jahres.
Die Bodenrichtwertkarte in Bayern wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die mögliche Bebauung geben.
Für die Grundsteuer in Bayern ist kein Bodenrichtwert erforderlich. Bayern nutzt als einziges Bundesland ein reines Flächenmodell, das Grundstücksfläche und Gebäudefläche (sowie Nutzung) zur Berechnung heranzieht. Weder Bodenrichtwerte noch der Verkehrswert der Immobilie fließen ein. Bei Wohngebäuden wird die Fläche zudem mit einem Abschlag von 30 % bewertet. Diese Regelung gilt für die Berechnung ab 2025.