Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Klein-Winternheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Klein-Winternheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Klein-Winternheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Klein-Winternheim liegt bei 525 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 620 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Klein-Winternheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 525 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 45 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 480 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,4%.

Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung5259.4 %105620
Gewerbe2359.3 %185240
Landwirtschaft4,5-6.2 %36
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Klein-Winternheim liegt bei 525 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 480 €/m² entspricht dies einem Anstieg von 45 €/m² beziehungsweise 9,4 %. Damit wurde der bisherige Höchststand von 512 €/m² aus dem Jahr 2021 überschritten.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 182 €/m² auf 525 €/m² erhöht, was einem Zuwachs von rund 188,5 % entspricht. Die kräftigste Phase lag zu Beginn der 2000er-Jahre: Von 2002 auf 2003 stieg der Wert um 24,4 % von 193 auf 240 €/m², bis 2007 folgte ein weiterer Anstieg auf 323 €/m². Nach leichten Rückgängen in den Jahren 2008 und 2009 auf 293 €/m² stagnierte der Wert zwischen 2010 und 2012 bei rund 310 €/m², bevor ab 2013 ein anhaltender Aufwärtstrend einsetzte.

In den letzten fünf Jahren zeigte sich ein zweigeteiltes Bild. Von 2019 bis 2021 stieg der Bodenrichtwert von 456 auf 512 €/m², bevor 2022 mit -9,6 % (-49 €/m²) der stärkste Rückgang des gesamten Betrachtungszeitraums auf 463 €/m² verzeichnet wurde. Nach einer Seitwärtsbewegung im Jahr 2023 (461 €/m², -0,4 %) erholte sich der Wert 2024 um 4,1 % auf 480 €/m² und legte zuletzt mit 9,4 % den zweitstärksten Zuwachs seit 2017 hin. Für das Jahr 2025 liegt in der Zeitreihe kein Wert vor.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021512 €/m²7.1 %
2022463 €/m²-9.6 %
2023461 €/m²-0.4 %
2024480 €/m²4.1 %
2026525 €/m²9.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ober-Olm4910.0 %2.4
Mainz1.2700.0 %3.8
Nieder-Olm5020.0 %4.5
Harxheim5600.0 %4.9
Essenheim5440.0 %4.9
Gau-Bischofsheim5470.0 %5.2
Zornheim4600.0 %6.1
Bodenheim6110.0 %6.2
Stadecken-Elsheim5100.0 %6.8
Sörgenloch3500.0 %7.3
Mommenheim4600.0 %7.3
Lörzweiler4600.0 %7.5
Schwabenheim an der Selz3580.0 %8.1
Nackenheim5190.0 %8.6
Selzen3380.0 %8.7

Sind die Grundstückspreise in Klein-Winternheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Klein-Winternheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Klein-Winternheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Klein-Winternheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Klein-Winternheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Klein-Winternheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Klein-Winternheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Klein-Winternheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Klein-Winternheim:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe

Ostdeutsche Straße 28

55232 Alzey

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rhn@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06731 494-1000

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Klein-Winternheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Klein-Winternheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Klein-Winternheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Klein-Winternheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen