Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Reinsfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Reinsfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Reinsfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Reinsfeld liegt bei 85 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 6,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Reinsfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 85 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 80 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 6,2%.

Die Bodenrichtwerte für Reinsfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Reinsfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung856.3 %60110
Gewerbe157.1 %1515
Landwirtschaft1,0510.5 %0,61,3
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Reinsfeld (2001-2026)

In Reinsfeld liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 85 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 80 €/m² entspricht das einem Anstieg um 5 €/m² beziehungsweise 6,2 %. Seit dem Jahr 2000, als der Wert noch bei 30 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit annähernd verdreifacht.

Die Entwicklung verlief über den Gesamtzeitraum überwiegend aufwärtsgerichtet. Den stärksten prozentualen Zuwachs verzeichnete das Jahr 2003 mit 25,0 %, als der Wert von 32 €/m² auf 40 €/m² stieg. Rückgänge blieben die Ausnahme: In den Jahren 2008 und 2009 sank der Wert zunächst um 5,7 % und 4,0 % auf 48 €/m², danach folgten bis 2012 mehrere Jahre mit Stagnation bei 51 €/m².

In den letzten Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild. Nach einem Anstieg auf 85 €/m² im Jahr 2021 (+7,6 %) fiel der Wert im Jahr 2022 um 9,4 % auf 77 €/m², den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer weiteren leichten Abnahme auf 76 €/m² im Jahr 2023 erholte sich der Wert 2024 auf 80 €/m² und erreichte zuletzt mit 85 €/m² wieder das Niveau von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202185 €/m²7.6 %
202277 €/m²-9.4 %
202376 €/m²-1.3 %
202480 €/m²5.3 %
202685 €/m²6.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Gusenburg680.0 %4.8
Kell am See750.0 %5.3
Hermeskeil850.0 %5.3
Osburg1800.0 %5.3
Thomm1350.0 %9.6
Malborn500.0 %9.8
Schillingen710.0 %9.9
Waldrach1420.0 %11.9
Pluwig1500.0 %12.0
Fell1650.0 %12.2
Gusterath1400.0 %12.5
Mehring (Mosel)2050.0 %13.2
Thalfang500.0 %13.3
Riol2900.0 %13.8
Kasel1700.0 %14.3

Sind die Grundstückspreise in Reinsfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Reinsfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Reinsfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Reinsfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Reinsfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Reinsfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Reinsfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Reinsfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Reinsfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Reinsfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Reinsfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Reinsfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Reinsfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Reinsfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Reinsfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Reinsfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Reinsfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen