Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Krems II 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Krems II liegt bei 80 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 13,0% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
Hinweis: Aggregierte statistische Auswertungen, keine zonenscharfe amtliche Auskunft. Rechtsverbindlich nur über den zuständigen Gutachterausschuss oder BORIS-SH (DANord).
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Krems II entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 80 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 12 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 92 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 13,0%.
Die Bodenrichtwerte für Krems II wurden zum Stichtag am 01.01.2023 ermittelt und am 16.02.2022 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 80 | 80 | 80 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Krems II (2001-2026)
Während des Zeitraums von 2000 bis 2024 hat sich der durchschnittliche Bodenrichtwert in Krems II von 35 €/m² im Jahr 2000 auf 80 €/m² im Jahr 2024 erhöht. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von circa 128%.
Das Jahr mit dem stärksten Wachstum war 2003, in dem der Bodenrichtwert um 24,2% auf 46 €/m² stieg. Das Jahr mit dem geringsten Wachstum bzw. größten Rückgang war 2023, in dem der Bodenrichtwert um 13,0% auf 80 €/m² sank.
In den letzten drei Jahren, von 2021 bis 2023, hat sich der Bodenrichtwert von 94 €/m² auf 80 €/m² verringert. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 15,7% und stellt den ersten signifikanten Rückgang seit 2008 dar.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2019 | 87 €/m² | 0.0 % |
| 2020 | 91 €/m² | 4.6 % |
| 2021 | 94 €/m² | 3.3 % |
| 2022 | 92 €/m² | -2.1 % |
| 2023 | 80 €/m² | -13.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Schleswig-Holstein.| Stadt | ⌀ (€/m2) | Min (€/m2) | Max (€/m2) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|---|
| Groß Rönnau | 115 | 115 | 115 | 3.1 |
| Nehms | 70 | 70 | 70 | 3.4 |
| Blunk | 85 | 85 | 85 | 3.8 |
| Klein Rönnau | 240 | 240 | 240 | 3.9 |
| Wensin | 55 | 55 | 55 | 3.9 |
| Rohlstorf | 101 | 85 | 120 | 4.3 |
| Stipsdorf | 120 | 120 | 120 | 5.4 |
| Travenhorst | 87 | 55 | 120 | 6.3 |
| Tensfeld | 70 | 70 | 70 | 6.4 |
| Schieren | 65 | 65 | 65 | 6.4 |
| Bad Segeberg | 208 | 90 | 310 | 6.5 |
| Schackendorf | 100 | 90 | 110 | 6.9 |
| Daldorf | 50 | 50 | 50 | 7.2 |
| Negernbötel | 123 | 100 | 160 | 7.2 |
| Seedorf (Segeberg) | 60 | 50 | 100 | 7.3 |
| Tarbek | 40 | 40 | 40 | 8.3 |
Sind die Grundstückspreise in Krems II mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Krems II sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Krems II gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Krems II kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Krems II gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Krems II?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Krems II zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Schleswig-Holstein können Sie über BORIS Schleswig-Holstein, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Schleswig-Holstein.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Krems II
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachtausschusses der Stadt Krems II:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Website:
https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Umwelt-Planen-Bauen/Planen-und-Bauen/E-Mail:
Gutachterausschuss@Segeberg.deTelefon:
+49 4551 951 9526Fax:
+49 4551 951 998193. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Krems II erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Schleswig-Holstein nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Krems II werden vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Krems IIs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.02.2022 für den Stichtag 01.01.2022 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 steht aktuell noch nicht fest.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2024 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2024 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte in Krems II sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Die Bodenrichtwerte für Krems II werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Krems II wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Krems II wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Krems II befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- Datengrundlage: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein / LVermGeo SH. Aufbereitung: HLRE GmbH. Amtliche Auskunft: BORIS-SH.
Hinweis: Die hier dargestellten Werte sind aggregierte statistische Auswertungen auf Gemeindeebene und ersetzen keine zonenscharfe amtliche Auskunft. bodenrichtwerte-deutschland.de ist ein privates Informationsangebot der HLRE GmbH und steht in keiner organisatorischen Verbindung zum LVermGeo SH oder zu den Gutachterausschüssen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss oder BORIS-SH (DANord).
