Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eiterfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Eiterfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Eiterfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eiterfeld liegt bei 32 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,9% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eiterfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 32 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 34 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 5,9%.

Die Bodenrichtwerte für Eiterfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Eiterfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung32-5.9 %2570
Gewerbe220.0 %2222
Landwirtschaft1,34.0 %0,552,1
Forstwirtschaft0,50.0 %0,380,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eiterfeld (2001-2026)

In Eiterfeld liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 32 €/m². Gegenüber dem Stand von 2024 (34 €/m²) bedeutet das einen Rückgang um 2 €/m² beziehungsweise 5,9 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert damit von 12 €/m² auf 32 €/m² mehr als verdoppelt, was einem Anstieg um rund 167 % entspricht.

Die Entwicklung verlief über lange Zeit stetig, mit einem deutlichen Sprung im Jahr 2003, als der Wert um 30,8 % von 13 auf 17 €/m² zulegte. Zwischen 2008 und 2012 bewegte sich der Bodenrichtwert seitwärts, mit leichten Rückgängen auf 20 bis 22 €/m². Ab 2013 setzte ein kontinuierlicher Anstieg ein, der 2017 mit 11,5 % und 2018 mit 10,3 % seine stärksten Zuwächse erreichte und den Wert auf 32 €/m² hob.

In den vergangenen fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 36 €/m² seinen bisherigen Höchststand, nach einem Plus von 9,1 % gegenüber dem Vorjahr. 2022 folgte mit -11,1 % der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum, der den Wert auf 32 €/m² zurückführte. Nach einer Stagnation 2023 stieg der Wert 2024 um 6,2 % auf 34 €/m², bevor er zuletzt wieder auf 32 €/m² sank und damit dem Niveau von 2018 und 2019 entspricht.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202136 €/m²9.1 %
202232 €/m²-11.1 %
202332 €/m²0.0 %
202434 €/m²6.3 %
202632 €/m²-5.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Hessen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Schenklengsfeld310.0 %6.9
Rasdorf390.0 %7.8
Hauneck390.0 %9.0
Hohenroda270.0 %9.3
Haunetal280.0 %10.1
Burghaun500.0 %10.7
Buttlar280.0 %11.1
Friedewald (Hessen)460.0 %11.2
Hünfeld550.0 %11.9
Unterbreizbach320.0 %12.6
Geisa330.0 %12.7
Nüsttal400.0 %13.3
Bad Hersfeld720.0 %13.8
Philippsthal (Werra)340.0 %14.7
Schleid (Rhön)310.0 %15.0

Sind die Grundstückspreise in Eiterfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Eiterfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eiterfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eiterfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eiterfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eiterfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eiterfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eiterfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eiterfeld:

Adresse:

Amt für Bodenmanagement Fulda

Washingtonallee 1

36041 Fulda

Website:

https://hvbg.hessen.de/ueber-uns/dienststellen/amt-fuer-bodenmanagement-fulda

E-Mail:

GS-GAA-AfB-FD@hvbg.hessen.de

Telefon:

0611 535 - 1201

Fax:

0611 32760-5204

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Amt für Bodenmanagement Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Eiterfeld

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Eiterfeld variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Eiterfeld für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Eiterfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Fulda anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Eiterfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Fulda festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Eiterfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Eiterfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Fulda hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Eiterfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Eiterfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Eiterfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Eiterfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen