Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Brey 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Brey? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Brey finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Brey liegt bei 285 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 340 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Brey entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 285 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 25 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 260 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,6%.

Die Bodenrichtwerte für Brey wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Brey werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2859.6 %120340
Landwirtschaft1,40.0 %1,12,3
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Brey (2001-2026)

In Brey liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 285 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 260 €/m² entspricht das einem Anstieg um 25 €/m² beziehungsweise 9,6 %. Damit liegt der Wert auf dem höchsten Stand des gesamten Beobachtungszeitraums.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 98 €/m² auf 285 €/m² knapp verdreifacht. Der stärkste Einzelanstieg fällt mit 25,0 % auf das Jahr 2003, als der Wert von 104 €/m² auf 130 €/m² stieg. Nach einem Höchststand von 175 €/m² im Jahr 2007 gaben die Werte bis 2009 auf 158 €/m² nach, danach folgte bis 2012 eine Seitwärtsbewegung zwischen 167 €/m² und 168 €/m². Ab 2013 setzte ein stetiger Aufwärtstrend ein, der sich 2016 bis 2018 mit Zuwächsen von 9,1 %, 11,8 % und 7,9 % beschleunigte.

In den letzten fünf Jahren stieg der Bodenrichtwert zunächst von 259 €/m² im Jahr 2020 auf 277 €/m² im Jahr 2021. Im Jahr 2022 folgte mit -9,7 % beziehungsweise -27 €/m² der stärkste Rückgang seit 2008, der Wert sank auf 250 €/m² und blieb 2023 unverändert. Seit 2024 steigen die Werte wieder: Auf 260 €/m² im Jahr 2024 folgte der aktuelle Wert von 285 €/m², der den bisherigen Höchststand von 277 €/m² aus dem Jahr 2021 um 8 €/m² übertrifft.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021277 €/m²6.9 %
2022250 €/m²-9.7 %
2023250 €/m²0.0 %
2024260 €/m²4.0 %
2026285 €/m²9.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Spay2000.0 %1.9
Rhens2430.0 %2.9
Osterspai1370.0 %4.5
Waldesch3250.0 %5.7
Boppard1600.0 %6.6
Braubach1060.0 %7.4
Kamp-Bornhofen1050.0 %7.6
Dieblich2590.0 %8.7
Nievern1080.0 %8.9
Fachbach1210.0 %9.5
Koblenz5300.0 %9.8
Winningen4000.0 %9.8
Nörtershausen1200.0 %9.9
Halsenbach720.0 %10.4
Oberfell1330.0 %10.6

Sind die Grundstückspreise in Brey mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Brey sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Brey gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Brey kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Brey gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Brey?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Brey zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Brey

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Brey:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Brey erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Brey werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Breys. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Brey sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Brey werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Brey wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Brey wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Brey befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen