Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gusterath 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gusterath? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gusterath finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gusterath liegt bei 131 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 7,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Gusterath entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 131 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 122 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,4%.

Die Bodenrichtwerte für Gusterath wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gusterath werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1317.4 %12170
Gewerbe166.7 %1616
Landwirtschaft0,856.2 %0,71
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gusterath (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Gusterath liegt im Jahr 2024 bei 122 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 5 €/m² beziehungsweise 4,3 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 46 €/m² auf 122 €/m², was einer Wertsteigerung von mehr als 165 % entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Werte zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert von 88 €/m² auf 130 €/m² kletterte. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 24,5 %, während das Jahr 2017 mit einem absoluten Plus von 11 €/m² hervorsticht.

Auffällig ist der deutliche Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 13 €/m² auf 117 €/m² fiel – dies entspricht einem Rückgang von 10,0 % und markiert die stärkste negative Veränderung im gesamten Zeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte 2024 wieder eine moderate Erholung ein. Die Daten für 2026 deuten mit 131 €/m² und einem Anstieg von 7,4 % auf eine Fortsetzung des positiven Trends hin.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021130 €/m²7.4 %
2022117 €/m²-10.0 %
2023117 €/m²0.0 %
2024122 €/m²4.3 %
2026131 €/m²7.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Pluwig1360.0 %2.0
Pellingen1540.0 %4.9
Waldrach1420.0 %5.6
Kasel1480.0 %6.4
Mertesdorf1820.0 %7.2
Osburg1690.0 %7.4
Trier4300.0 %7.5
Thomm1350.0 %7.6
Konz2090.0 %8.1
Schillingen710.0 %8.8
Fell1510.0 %9.2
Wiltingen1510.0 %10.1
Kenn2670.0 %10.6
Longuich2100.0 %10.7
Riol2660.0 %11.0

Sind die Grundstückspreise in Gusterath mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gusterath sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gusterath gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gusterath kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gusterath gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gusterath?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gusterath zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gusterath

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gusterath:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Gusterath erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Gusterath werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Gusteraths. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Gusterath sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Gusterath werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Gusterath wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Gusterath wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Gusterath befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen