Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Herforst 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Herforst? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Herforst finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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28.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Herforst liegt bei 75 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 17,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 90 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 24 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Herforst entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 75 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 11 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 64 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 17,2%.

Die Bodenrichtwerte für Herforst wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Herforst werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung7517.2 %2490
Gewerbe176.3 %1717
Landwirtschaft1,258.7 %11,5
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Herforst (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Herforst liegt im Jahr 2026 bei 75 €/m². Gegenüber dem letzten erfassten Wert von 2024 entspricht dies einer Steigerung um 11 €/m² beziehungsweise 17,2 %.

Über den gesamten Erfassungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 24 €/m² auf 75 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 212,5 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 50 €/m² auf 68 €/m² anstiegen. Den stärksten Zuwachs innerhalb eines Jahres verzeichnete Herforst im Jahr 2003 mit einem Anstieg um 28,0 % auf 32 €/m².

Eine markante Unterbrechung dieser Aufwärtsbewegung erfolgte im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 7 €/m² auf 61 €/m² zurückging – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum mit -10,3 %. Nach einer Stagnation in 2023 setzte sich die Erholung ab 2024 fort, wobei der sprunghafte Anstieg auf 75 €/m² in 2026 den bislang höchsten erfassten Wert darstellt. Bereits 2008 und 2009 hatte es mit Rückgängen auf 40 €/m² beziehungsweise 39 €/m² eine Phase rückläufiger Werte gegeben, gefolgt von mehreren Jahren der Stagnation zwischen 2010 und 2012.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202168 €/m²7.9 %
202261 €/m²-10.3 %
202361 €/m²0.0 %
202464 €/m²4.9 %
202675 €/m²17.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Binsfeld700.0 %2.6
Speicher870.0 %3.0
Orenhofen700.0 %4.7
Dudeldorf580.0 %4.8
Spangdahlem440.0 %5.2
Zemmer870.0 %6.7
Landscheid600.0 %7.5
Badem830.0 %9.3
Dreis950.0 %9.4
Föhren1830.0 %10.3
Hetzerath1520.0 %10.5
Sehlem940.0 %10.6
Salmtal1220.0 %10.9
Schweich3690.0 %11.8
Großlittgen550.0 %11.8

Sind die Grundstückspreise in Herforst mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Herforst sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Herforst gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Herforst kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Herforst gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Herforst?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Herforst zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Herforst

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Herforst:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Herforst erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Eifelkreis Bitburg-Prüm anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Herforst werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Eifelkreis Bitburg-Prüm festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Herforsts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Herforst sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Eifelkreis Bitburg-Prüm hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Herforst werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Herforst wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Herforst wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Herforst befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen