Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kehrig 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Kehrig? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Kehrig finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kehrig liegt bei 69 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kehrig entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 69 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 69 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Kehrig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Kehrig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung690.0 %60110
Gewerbe300.0 %3030
Landwirtschaft3,2722.0 %0,553,4
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kehrig (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Kehrig liegt im Jahr 2024 bei 69 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 3 €/m² bzw. 4,5 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 26 €/m² auf 69 €/m², was einem Zuwachs von 165,4 % entspricht. Besonders auffällig ist die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2018, in denen der Bodenrichtwert kontinuierlich anstieg und mit Zuwächsen von 10,2 %, 11,1 % und 8,3 % die dynamischste Phase des gesamten Zeitraums markierte. Der absolute Höchstwert wurde 2021 mit 73 €/m² erreicht.

Die jüngere Entwicklung zeigt eine ungewöhnliche Volatilität: Nach dem Spitzenwert 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 7 €/m² bzw. 9,6 % auf 66 €/m², der stärkste absolute Wertverlust im gesamten Beobachtungszeitraum. In den Jahren 2023 und 2024 stabilisierte sich das Niveau zunächst, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte. Die für 2026 ausgewiesenen Daten zeigen eine Stagnation auf dem Niveau von 2024.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202173 €/m²7.4 %
202266 €/m²-9.6 %
202366 €/m²0.0 %
202469 €/m²4.5 %
202669 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Düngenheim430.0 %3.5
Mayen1690.0 %5.9
Mertloch950.0 %6.3
Kaisersesch890.0 %6.9
Polch1760.0 %7.7
Kottenheim1220.0 %8.6
Masburg310.0 %8.7
Ettringen (Eifel)1070.0 %9.9
Thür1100.0 %10.4
Münstermaifeld960.0 %11.4
Klotten710.0 %11.6
Mendig1710.0 %11.9
Rieden (Eifel)780.0 %13.4
Bell (Mendig)1170.0 %13.7
Treis-Karden990.0 %13.9

Sind die Grundstückspreise in Kehrig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Kehrig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kehrig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kehrig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kehrig gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kehrig?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kehrig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kehrig

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kehrig:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Kehrig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Kehrig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kehrigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Kehrig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Kehrig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Kehrig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Kehrig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kehrig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen