Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Klein-Winternheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Klein-Winternheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Klein-Winternheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Klein-Winternheim liegt bei 495 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 620 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Klein-Winternheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 495 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 45 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 450 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10%.

Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung49510.0 %105620
Gewerbe22714.6 %185240
Landwirtschaft4,65-3.1 %36
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim (2001-2026)

Der aktuelle durchschnittliche Bodenrichtwert in Klein-Winternheim liegt im Jahr 2024 bei 450 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung von 18 €/m² beziehungsweise 4,2 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 171 €/m² auf 450 €/m², was einer Wertsteigerung von 163 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2018, als die Bodenrichtwerte innerhalb von nur zwei Jahren um 101 €/m² von 353 €/m² auf 426 €/m² anstiegen. Der stärkste Einzeljahresanstieg erfolgte im Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 24,3 % auf 225 €/m².

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild mit einem markanten Einschnitt im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 46 €/m² oder 9,6 % auf 434 €/m² zurückgingen. Nach einem weiteren leichten Rückgang um 0,5 % im Jahr 2023 hat sich der Markt 2024 stabilisiert und weist wieder eine positive Entwicklung auf. Die für 2026 prognostizierten 495 €/m² würden einen Anstieg von 10,0 % gegenüber 2024 bedeuten und ein neues Höchstniveau markieren.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021480 €/m²7.1 %
2022434 €/m²-9.6 %
2023432 €/m²-0.5 %
2024450 €/m²4.2 %
2026495 €/m²10.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ober-Olm4910.0 %2.4
Mainz1.2320.0 %3.8
Nieder-Olm5020.0 %4.5
Harxheim5100.0 %4.9
Essenheim5440.0 %4.9
Gau-Bischofsheim5470.0 %5.2
Zornheim4170.0 %6.1
Bodenheim6110.0 %6.2
Stadecken-Elsheim4460.0 %6.8
Sörgenloch3230.0 %7.3
Mommenheim4240.0 %7.3
Lörzweiler4250.0 %7.5
Schwabenheim an der Selz3580.0 %8.1
Nackenheim5190.0 %8.6
Selzen3040.0 %8.7

Sind die Grundstückspreise in Klein-Winternheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Klein-Winternheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Klein-Winternheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Klein-Winternheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Klein-Winternheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Klein-Winternheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Klein-Winternheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Klein-Winternheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Klein-Winternheim:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe

Ostdeutsche Straße 28

55232 Alzey

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rhn@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06731 494-1000

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Klein-Winternheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Klein-Winternheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mainz-Bingen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Klein-Winternheim werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Klein-Winternheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Klein-Winternheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Klein-Winternheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen