Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Saffig 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Saffig liegt bei 180 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Saffig entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 180 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 170 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,9%.
Die Bodenrichtwerte für Saffig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Saffig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 180 | 5.9 % | 130 | 190 |
| Gewerbe | 32 | 6.7 % | 25 | 40 |
| Landwirtschaft | 3,1 | 1.6 % | 2,7 | 3,8 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Saffig (2001-2026)
In Saffig liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 180 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 170 €/m² entspricht das einem Anstieg um 10 €/m² beziehungsweise 5,9 %. Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Wert von 64 €/m² auf 180 €/m² annähernd verdreifacht.
Die stärksten Zuwächse verzeichnete Saffig in den frühen 2000er-Jahren, als der Bodenrichtwert 2003 um 25,0 % von 68 €/m² auf 85 €/m² stieg. Bis 2007 erreichte er 114 €/m², bevor er in den Folgejahren leicht auf 103 €/m² im Jahr 2009 zurückging. Danach folgte bis 2012 eine Seitwärtsbewegung im Bereich von 109 bis 110 €/m². Ab 2013 setzte ein kontinuierlicher Anstieg ein, der 2017 mit einem Plus von 12,0 % auf 149 €/m² seinen Höhepunkt erreichte.
In den letzten fünf Jahren zeigte sich ein differenziertes Bild: Nach einem Anstieg auf 181 €/m² im Jahr 2021 sank der Bodenrichtwert 2022 um 9,4 % auf 164 €/m², den größten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Stagnation bei 163 €/m² im Jahr 2023 folgte eine Erholung auf 170 €/m² im Jahr 2024 und auf 180 €/m² im aktuellen Wert, der damit knapp unter dem Höchststand von 2021 liegt.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 181 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 164 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 163 €/m² | -0.6 % |
| 2024 | 170 €/m² | 4.3 % |
| 2026 | 180 €/m² | 5.9 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Plaidt | 170 | 0.0 % | 2.8 |
| Kettig | 288 | 0.0 % | 3.1 |
| Bassenheim | 360 | 0.0 % | 3.3 |
| Ochtendung | 210 | 0.0 % | 4.1 |
| Weißenthurm | 202 | 0.0 % | 4.9 |
| Mülheim-Kärlich | 355 | 0.0 % | 5.7 |
| Wolken | 278 | 0.0 % | 5.9 |
| Kruft | 180 | 0.0 % | 6.8 |
| Andernach | 242 | 0.0 % | 7.0 |
| Kobern-Gondorf | 141 | 0.0 % | 7.3 |
| Lonnig | 115 | 0.0 % | 7.3 |
| Nickenich | 172 | 0.0 % | 7.9 |
| Urmitz | 382 | 0.0 % | 8.0 |
| Winningen | 400 | 0.0 % | 9.0 |
| Thür | 135 | 0.0 % | 9.3 |
Sind die Grundstückspreise in Saffig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Saffig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Saffig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Saffig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Saffig gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Saffig?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Saffig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Saffig
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Saffig:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
Hüllstraße 7-9
55469 Simmern
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.oeh@vermkv.rlp.deTelefon:
02651 9582-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Saffig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Saffig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Saffigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Saffig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Saffig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Saffig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Saffig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Saffig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
