Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Saffig 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Saffig? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Saffig finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Saffig liegt bei 153 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 7% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Saffig entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 153 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 143 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7%.

Die Bodenrichtwerte für Saffig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Saffig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1537.0 %130190
Gewerbe250.0 %2540
Landwirtschaft3,13.3 %2,73,8
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Saffig (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Saffig liegt im Jahr 2024 bei 143 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 6 €/m² bzw. 4,4 %. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 54 €/m² auf 143 €/m² im Jahr 2024, was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 112 €/m² kontinuierlich auf 152 €/m² anstiegen. Der stärkste jährliche Zuwachs in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit einem Plus von 11,6 %.

Auffallend ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 15 €/m² bzw. 9,9 % auf 137 €/m² fiel und damit das Niveau von 2019 erreichte. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzt sich seit 2024 wieder ein moderates Wachstum durch. In der frühen Phase des Betrachtungszeitraums stechen die Jahre 2003 und 2005 mit Zuwächsen von 24,6 % bzw. 10,8 % hervor, während die Jahre 2008 und 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise leichte Rückgänge verzeichneten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021152 €/m²7.0 %
2022137 €/m²-9.9 %
2023137 €/m²0.0 %
2024143 €/m²4.4 %
2026153 €/m²7.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Plaidt1700.0 %2.8
Kettig2570.0 %3.1
Bassenheim3260.0 %3.3
Ochtendung1990.0 %4.1
Weißenthurm2020.0 %4.9
Mülheim-Kärlich3390.0 %5.7
Wolken2780.0 %5.9
Kruft1580.0 %6.8
Andernach2420.0 %7.0
Kobern-Gondorf1410.0 %7.3
Lonnig970.0 %7.3
Nickenich1560.0 %7.9
Urmitz3810.0 %8.0
Winningen3360.0 %9.0
Thür1100.0 %9.3

Sind die Grundstückspreise in Saffig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Saffig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Saffig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Saffig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Saffig gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Saffig?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Saffig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Saffig

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Saffig:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Saffig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Saffig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Saffigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Saffig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Saffig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Saffig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Saffig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Saffig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen