Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Seck 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Seck liegt bei 72 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,8% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Seck entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 72 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 65 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,8%.
Die Bodenrichtwerte für Seck wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Seck werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 72 | 10.8 % | 50 | 100 |
| Gewerbe | 32 | 6.7 % | 32 | 32 |
| Landwirtschaft | 1,25 | 16.8 % | 0,95 | 1,4 |
| Forstwirtschaft | 0,45 | 12.5 % | 0,45 | 0,6 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Seck (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Seck liegt im Jahr 2024 bei 65 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 3 €/m², was einem Zuwachs von 4,8 % entspricht. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Steigerung von 24 €/m² auf 65 €/m², was mehr als einer Verdopplung des Ausgangswerts entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2018, als die Bodenrichtwerte von 46 €/m² auf 61 €/m² anstiegen, wobei allein 2017 ein Sprung um 11,8 % zu verzeichnen war. Nach einer Phase der Stagnation 2019 setzte sich das Wachstum bis 2021 fort, als mit 69 €/m² der bisherige Höchstwert erreicht wurde.
Der markanteste Einbruch erfolgte im Jahr 2022 mit einem Rückgang um 7 €/m² beziehungsweise -10,1 % auf 62 €/m². Nach einer Stagnation im Jahr 2023 deutet die erneute Steigerung 2024 auf eine Stabilisierung des Marktes hin. Auffällig sind zudem die Rückgänge in den Jahren 2008 und 2009, die mit einem Verlust von insgesamt 4 €/m² eine frühere Phase der Marktkorrektur markieren.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 69 €/m² | 7.8 % |
| 2022 | 62 €/m² | -10.1 % |
| 2023 | 62 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 65 €/m² | 4.8 % |
| 2026 | 72 €/m² | 10.8 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Gemünden (Westerwald) | 54 | 0.0 % | 2.8 |
| Pottum | 86 | 0.0 % | 3.3 |
| Hellenhahn-Schellenberg | 58 | 0.0 % | 3.6 |
| Rennerod | 81 | 0.0 % | 4.8 |
| Westerburg | 83 | 0.0 % | 5.3 |
| Höhn | 59 | 0.0 % | 6.1 |
| Dornburg | 84 | 0.0 % | 7.5 |
| Kölbingen | 55 | 0.0 % | 7.7 |
| Elbtal | 79 | 0.0 % | 8.4 |
| Langenhahn | 50 | 0.0 % | 8.6 |
| Waldbrunn (Westerwald) | 75 | 0.0 % | 9.2 |
| Mengerskirchen | 66 | 0.0 % | 10.0 |
| Bad Marienberg (Westerwald) | 95 | 0.0 % | 10.1 |
| Hof (Westerwald) | 55 | 0.0 % | 10.8 |
| Nistertal | 55 | 0.0 % | 11.2 |
Sind die Grundstückspreise in Seck mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Seck sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Seck gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Seck kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Seck gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Seck?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Seck zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Seck
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Seck:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.wwt@vermkv.rlp.deTelefon:
02663 9165-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Seck erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Seck werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Secks. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Seck sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Seck werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Seck wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Seck wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Seck befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
