Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Trebendorf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Trebendorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Trebendorf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Trebendorf liegt bei 27 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 12,9% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 36 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².

Hinweis: Aggregierte statistische Auswertungen, keine zonenscharfe amtliche Auskunft. Rechtsverbindlich nur über den zuständigen Gutachterausschuss oder BORIS Sachsen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Trebendorf entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 27 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 31 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 12,9%.

Die Bodenrichtwerte für Trebendorf wurden zum Stichtag am 01.01.2023 ermittelt und am 08.03.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Nutzart⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung251236
Gewerbe666
Landwirtschaft0,480,190,5
Forstwirtschaft0,10,10,1

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Trebendorf (2001-2026)

Während des Zeitraums von 2000 bis 2024 hat sich der durchschnittliche Bodenrichtwert in Trebendorf von 11 €/m² im Jahr 2000 auf 27 €/m² im Jahr 2024 erhöht. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von circa 128%.

Das Jahr mit dem stärksten Wachstum war 2003, in dem der Bodenrichtwert um 24,2% auf 15 €/m² stieg. Das Jahr mit dem geringsten Wachstum bzw. größten Rückgang war 2023, in dem der Bodenrichtwert um 13,0% auf 27 €/m² sank.

In den letzten drei Jahren, von 2021 bis 2023, hat sich der Bodenrichtwert von 32 €/m² auf 27 €/m² verringert. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 15,7% und stellt den ersten signifikanten Rückgang seit 2008 dar.

JahrBodenrichtwertVeränderung
201929 €/m²0.0 %
202031 €/m²6.9 %
202132 €/m²3.2 %
202231 €/m²-3.1 %
202327 €/m²-12.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen.
Stadt⌀ (€/m2)Min (€/m2)Max (€/m2)Distanz (km)
Schleife266394.3
Groß Düben204287.0
Weißwasser (Oberlausitz)3813548.5
Spreetal158218.8
Gablenz204339.0
Bad Muskau2643811.3
Boxberg (Oberlausitz)13112112.8
Weißkeißel21132313.5
Lohsa2433816.1
Rietschen16112520.2
Kreba-Neudorf15121820.5
Krauschwitz21123321.2
Elsterheide2755622.4
Hoyerswerda3838823.4
Wittichenau26127524.4
Mücka15132224.4

Sind die Grundstückspreise in Trebendorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Trebendorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Trebendorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Trebendorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Trebendorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Trebendorf?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trebendorf zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen können Sie über BORIS Sachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Trebendorf

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachtausschusses der Stadt Trebendorf:

Adresse:

Gutachterausschuss des Landkreises Görlitz

Georgewitzer Straße 42

02708 Löbau

Website:

http://www.kreis-goerlitz.de/

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-gr.de

Telefon:

+49 3581 663 3518

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Trebendorf erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss des Landkreises Görlitz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Trebendorf werden vom „Gutachterausschuss des Landkreises Görlitz“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Trebendorfs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.03.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 steht aktuell noch nicht fest.

Der Gutachterausschuss des Landkreises Görlitz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2024 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2024 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte in Trebendorf sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Die Bodenrichtwerte für Trebendorf werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Trebendorf wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Trebendorf wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Trebendorf befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

Infoicon
Quellen
  • Datengrundlage: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Sachsen / Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN). Aufbereitung: HLRE GmbH. Amtliche Auskunft: BORIS Sachsen.

Hinweis: Die hier dargestellten Werte sind aggregierte statistische Auswertungen auf Gemeindeebene und ersetzen keine zonenscharfe amtliche Auskunft. bodenrichtwerte-deutschland.de ist ein privates Informationsangebot der HLRE GmbH und steht in keiner organisatorischen Verbindung zum GeoSN oder zu den Gutachterausschüssen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss oder das amtliche Portal BORIS Sachsen.