Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fulda Oberrode 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fulda-Oberrode? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fulda-Oberrode finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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19.10.2026
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4.7 (263)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fulda-Oberrode liegt bei 105 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 14,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Fulda-Oberrode 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 105 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 13 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 92 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 14,1%.

Die Bodenrichtwerte für Fulda-Oberrode wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung10514.1 %32105
Landwirtschaft2,612.6 %1,22,6
Forstwirtschaft0,58.7 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fulda-Oberrode (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Fulda-Oberrode liegt aktuell bei 105 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 92 €/m² entspricht das einem Anstieg von 13 €/m² beziehungsweise 14,1 %. Es ist die stärkste prozentuale Zunahme innerhalb des gesamten Betrachtungszeitraums seit 2003.

Über den Gesamtzeitraum hat sich der Bodenrichtwert von 35 €/m² im Jahr 2000 auf 105 €/m² verdreifacht. Nach einem leichten Rückgang auf 34 €/m² im Jahr 2001 stieg er bis 2007 auf 61 €/m². Dem folgte eine Phase der Stagnation und leichter Rückgänge: 2008 und 2009 sank der Wert auf 58 beziehungsweise 56 €/m², von 2010 bis 2012 verharrte er bei 59 €/m². Ab 2013 setzte ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ein, der im Jahr 2018 mit 87 €/m² einen ersten Höhepunkt erreichte.

In den letzten fünf Jahren zeigte sich ein volatileres Bild. Nach 98 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 der einzige deutliche Rückgang der jüngeren Zeit auf 88 €/m², ein Minus von 10,2 %. Dieser Wert blieb 2023 unverändert und stieg 2024 auf 92 €/m². Der aktuelle Wert von 105 €/m² liegt damit 7,1 % über dem bisherigen Höchststand von 98 €/m² aus dem Jahr 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202198 €/m²7.7 %
202288 €/m²-10.2 %
202388 €/m²0.0 %
202492 €/m²4.5 %
2026105 €/m²14.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Fulda

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Fulda.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Besges11512.7 %1.3
Mittelrode9515.9 %1.4
Malkes11512.7 %2.0
Rodges11512.7 %2.5
Niederrode9514.5 %2.5
Istergiesel9515.9 %2.7
Haimbach19223.9 %2.7
Zell1158.5 %3.8
Sickels18113.8 %3.8
Fulda-Galerie19018.0 %4.1

Sind die Grundstückspreise in Fulda-Oberrode mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fulda-Oberrode sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fulda-Oberrode gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fulda-Oberrode kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fulda-Oberrode gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda-Oberrode

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fulda

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda:

Adresse:

Gutachterausschuss Stadt Fulda

Schlossstraße 1

36037 Fulda

Website:

https://www.fulda.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen-wohnen/gutachten-preise/

E-Mail:

gutachterausschuss@fulda.de

Telefon:

0661 102-1665

Fax:

0661 102-2651

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Stadt Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Fulda Oberrode

Die Bodenrichtwerte für Fulda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Fuldas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Fulda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Fulda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Fulda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Fulda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Fulda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen