Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Hochdorf-Assenheim 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Hochdorf-Assenheim liegt bei 380 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 1,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 550 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Hochdorf-Assenheim entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 380 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 373 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,9%.
Die Bodenrichtwerte für Hochdorf-Assenheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Hochdorf-Assenheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 380 | 1.9 % | 100 | 550 |
| Gewerbe | 107 | 0.0 % | 85 | 110 |
| Landwirtschaft | 4,67 | 0.0 % | 3,6 | 5,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Hochdorf-Assenheim (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Hochdorf-Assenheim liegt im Jahr 2024 bei 373 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 15 €/m², was einer Steigerung von 4,2 % entspricht.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich ein deutlicher Aufwärtstrend von 141 €/m² auf 373 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 164,5 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte kontinuierlich von 292 €/m² auf 398 €/m² kletterten, wobei das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 12,0 % besonders heraussticht. Die stärkste Einzelveränderung des gesamten Zeitraums ereignete sich bereits 2003 mit einem Sprung um 24,0 % von 150 €/m² auf 186 €/m².
Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 39 €/m² auf 359 €/m² fiel – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum mit -9,8 %. Nach einer nahezu stagnierenden Entwicklung 2023 mit einem minimalen Rückgang von -0,3 % setzte 2024 eine Erholung ein, ohne jedoch das Vorkrisenniveau von 2021 zu erreichen. Die für 2026 angegebenen 380 €/m² würden eine Fortsetzung der moderaten Aufwärtsbewegung mit 1,9 % bedeuten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 398 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 359 €/m² | -9.8 % |
| 2023 | 358 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 373 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 380 €/m² | 1.9 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Rödersheim-Gronau | 341 | 0.0 % | 2.5 |
| Dannstadt-Schauernheim | 470 | 0.0 % | 2.6 |
| Meckenheim (Pfalz) | 375 | 0.0 % | 3.9 |
| Niederkirchen bei Deidesheim | 368 | 0.0 % | 4.5 |
| Gönnheim | 421 | 0.0 % | 4.6 |
| Fußgönheim | 420 | 0.0 % | 5.2 |
| Mutterstadt | 492 | 0.0 % | 5.4 |
| Friedelsheim | 419 | 0.0 % | 5.9 |
| Ellerstadt | 396 | 0.0 % | 6.0 |
| Böhl-Iggelheim | 413 | 0.0 % | 6.6 |
| Haßloch | 456 | 0.0 % | 7.4 |
| Schifferstadt | 470 | 0.0 % | 7.5 |
| Ruppertsberg | 355 | 0.0 % | 7.7 |
| Limburgerhof | 550 | 0.0 % | 7.9 |
| Maxdorf | 545 | 0.0 % | 8.0 |
Sind die Grundstückspreise in Hochdorf-Assenheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Hochdorf-Assenheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Hochdorf-Assenheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Hochdorf-Assenheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Hochdorf-Assenheim gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Hochdorf-Assenheim?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Hochdorf-Assenheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hochdorf-Assenheim
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Hochdorf-Assenheim:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau i.d. Pfalz
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-rpf@vermkv.rlp.deTelefon:
06341 149-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Die Bodenrichtwerte für Hochdorf-Assenheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Hochdorf-Assenheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Hochdorf-Assenheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Hochdorf-Assenheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Hochdorf-Assenheim werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Hochdorf-Assenheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Hochdorf-Assenheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Hochdorf-Assenheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de