Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Schifferstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Schifferstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Schifferstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Schifferstadt liegt bei 470 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 670 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Schifferstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 470 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 460 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,2%.

Die Bodenrichtwerte für Schifferstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Schifferstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4702.2 %70670
Gewerbe1080.0 %100125
Landwirtschaft3,820.0 %1,35,5
Forstwirtschaft0,525.0 %0,50,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Schifferstadt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Schifferstadt liegt im Jahr 2024 bei 460 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 18 €/m² oder 4,1 %, nachdem der Wert 2023 nahezu stagniert hatte.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 175 €/m² auf 460 €/m², was einem Zuwachs von 163 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Phase zwischen 2016 und 2021, in der der Bodenrichtwert von 361 €/m² auf 490 €/m² anstieg. Den stärksten Jahresanstieg verzeichnete die Stadt im Jahr 2017 mit einem Plus von 42 €/m² oder 11,6 %.

Eine markante Trendumkehr ereignete sich im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert erstmals seit 2009 deutlich zurückging und um 47 €/m² oder 9,6 % auf 443 €/m² fiel. Diese Korrektur führte dazu, dass der zuvor erreichte Höchststand von 490 €/m² aus dem Jahr 2021 unterschritten wurde. Nach der weiteren minimalen Abschwächung 2023 hat sich mit dem Anstieg 2024 eine Stabilisierung auf mittlerem Niveau eingestellt, wobei das Preisniveau weiterhin unterhalb des Peaks von 2021 verbleibt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021490 €/m²7.0 %
2022443 €/m²-9.6 %
2023442 €/m²-0.2 %
2024460 €/m²4.1 %
2026470 €/m²2.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Limburgerhof5500.0 %4.0
Böhl-Iggelheim4130.0 %4.3
Waldsee4550.0 %5.8
Dannstadt-Schauernheim4700.0 %5.8
Neuhofen5010.0 %6.0
Dudenhofen5400.0 %6.7
Otterstadt4960.0 %6.8
Mutterstadt4920.0 %7.0
Hanhofen3650.0 %7.2
Speyer5580.0 %7.3
Hochdorf-Assenheim3800.0 %7.5
Haßloch4560.0 %8.4
Harthausen4450.0 %9.4
Altrip5190.0 %9.5
Meckenheim (Pfalz)3750.0 %9.9

Sind die Grundstückspreise in Schifferstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Schifferstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Schifferstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Schifferstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Schifferstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Schifferstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schifferstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Schifferstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Schifferstadt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Schifferstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Schifferstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Schifferstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Schifferstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Schifferstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Schifferstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Schifferstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Schifferstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen