Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Simmertal 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Simmertal? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Simmertal finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Simmertal liegt bei 73 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 85 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 48 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Simmertal entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 73 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 67 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9%.

Die Bodenrichtwerte für Simmertal wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Simmertal werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung739.0 %4885
Gewerbe349.7 %3434
Landwirtschaft0,7718.5 %0,51,9
Forstwirtschaft0,3516.7 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Simmertal (2001-2026)

In Simmertal liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 73 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 67 €/m² entspricht das einem Anstieg um 6 €/m² beziehungsweise 9,0 %.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 25 €/m² auf 73 €/m² erhöht und damit nahezu verdreifacht. Der stärkste Anstieg binnen eines Jahres war 2003 mit 22,2 % zu verzeichnen, als der Wert von 27 auf 33 €/m² stieg. Rückgänge gab es nur selten: 2008 sank der Wert um 6,7 % auf 42 €/m², 2009 um weitere 4,8 % auf 40 €/m², bevor er sich ab 2010 wieder erholte. Zwischen 2010 und 2015 verharrte der Bodenrichtwert weitgehend auf einem Niveau zwischen 43 und 48 €/m².

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein überwiegend steigender Verlauf mit einer markanten Ausnahme. Nach dem Höchststand von 71 €/m² im Jahr 2021 ging der Wert 2022 um 9,9 % auf 64 €/m² zurück, der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einem unveränderten Wert im Jahr 2023 stieg der Bodenrichtwert 2024 um 4,7 % auf 67 €/m² und erreichte zuletzt mit 73 €/m² einen neuen Höchststand.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202171 €/m²7.6 %
202264 €/m²-9.9 %
202364 €/m²0.0 %
202467 €/m²4.7 %
202673 €/m²9.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hochstetten-Dhaun470.0 %3.0
Merxheim630.0 %4.9
Monzingen740.0 %5.1
Hennweiler330.0 %6.2
Kirn590.0 %6.9
Meddersheim830.0 %8.0
Gemünden (Hunsrück)560.0 %9.0
Bad Sobernheim1050.0 %9.5
Bockenau770.0 %10.8
Staudernheim700.0 %12.5
Waldböckelheim1150.0 %12.7
Rhaunen440.0 %14.3
Odernheim am Glan850.0 %15.2
Spabrücken830.0 %15.8
Meisenheim1050.0 %16.2

Sind die Grundstückspreise in Simmertal mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Simmertal sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Simmertal gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Simmertal kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Simmertal gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Simmertal?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Simmertal zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Simmertal

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Simmertal:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe

Ostdeutsche Straße 28

55232 Alzey

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rhn@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06731 494-1000

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Simmertal erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Kreuznach anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Simmertal werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Kreuznach festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Simmertals. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Simmertal sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Kreuznach hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Simmertal werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Simmertal wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Simmertal wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Simmertal befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen