Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Weibern 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Weibern? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Weibern finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Weibern liegt bei 77 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 18,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Weibern entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 77 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 12 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 65 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 18,5%.

Die Bodenrichtwerte für Weibern wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Weibern werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung7718.5 %40100
Gewerbe250.0 %2525
Landwirtschaft0,950.0 %0,61,6
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Weibern (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Weibern liegt bei 65 €/m² im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 3 €/m² oder 4,8 %, nachdem die Werte 2022 und 2023 noch bei 62 €/m² stagnierten.

Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt insgesamt einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 24 €/m² auf aktuell 65 €/m². Besonders markant verlief die Wertsteigerung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 46 €/m² auf 69 €/m² kletterten – dem bisherigen Höchststand. In dieser Phase verzeichnete Weibern die stärksten jährlichen Zuwächse mit 11,8 % im Jahr 2017 und 10,9 % im Jahr 2016.

Auffällig ist der Einbruch im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 7 €/m² oder 10,1 % auf 62 €/m² zurückgingen – der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Phase der Stagnation in den Jahren 2022 und 2023 deutet die Entwicklung 2024 auf eine erneute Stabilisierung mit leichtem Aufwärtstrend hin. Zuvor waren lediglich in den Jahren 2008 und 2009 sowie 2011 moderate Rückgänge zu verzeichnen gewesen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202169 €/m²7.8 %
202262 €/m²-10.1 %
202362 €/m²0.0 %
202465 €/m²4.8 %
202677 €/m²18.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kempenich720.0 %2.3
Rieden (Eifel)780.0 %2.9
Wehr (Eifel)870.0 %5.0
Bell (Mendig)1170.0 %5.8
Oberzissen970.0 %6.3
Ettringen (Eifel)1070.0 %6.7
Niederzissen1120.0 %7.7
Mendig1710.0 %9.4
Mayen1690.0 %9.7
Wassenach1100.0 %9.8
Kottenheim1220.0 %10.2
Burgbrohl840.0 %10.5
Thür1100.0 %12.4
Nickenich1560.0 %12.8
Kruft1580.0 %13.2

Sind die Grundstückspreise in Weibern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Weibern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Weibern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Weibern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Weibern gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Weibern?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Weibern zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Weibern

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Weibern:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Weibern erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Weibern werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Weiberns. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Weibern sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Weibern werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Weibern wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Weibern wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Weibern befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen