Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Finne 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Finne liegt bei 18 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 22 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
KI-Zusammenfassung anfordern
Lassen Sie diese Seite von ChatGPT zusammenfassen und erhalten Sie eine übersichtliche Analyse der Bodenrichtwerte für Finne.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Finne entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 18 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 17 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,9%.
Die Bodenrichtwerte für Finne wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Finne werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 18 | 5.9 % | 12 | 22 |
| Landwirtschaft | 1,72 | 3.0 % | 0,65 | 2,25 |
| Forstwirtschaft | 0,24 | 0.0 % | 0,24 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Finne (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Finne liegt bei 17 €/m² im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnet die Gemeinde damit eine Steigerung um 1 €/m² beziehungsweise 6,2 %, nachdem die Werte 2022 und 2023 bei 16 €/m² stagnierten.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Entwicklung von 6 €/m² auf 17 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 183,3 % entspricht. Besonders auffällig sind die Schwankungen im mittleren Zeitraum: Nach einem Rückgang von 11 €/m² auf 10 €/m² im Jahr 2008 folgte 2011 erneut ein Rücksetzer auf denselben Wert. Die Phase zwischen 2015 und 2021 brachte hingegen eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung von 12 €/m² auf 18 €/m², wobei 2018 mit 14,3 % und 2021 mit 12,5 % die stärksten prozentualen Zuwächse verzeichnet wurden.
Der deutliche Einbruch im Jahr 2022 um 11,1 % auf 16 €/m² markiert einen Wendepunkt in der jüngeren Entwicklung. Nach dieser Korrektur und der anschließenden Stagnation im Jahr 2023 deutet der moderate Anstieg 2024 auf eine vorsichtige Stabilisierung des Preisniveaus hin.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 18 €/m² | 12.5 % |
| 2022 | 16 €/m² | -11.1 % |
| 2023 | 16 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 17 €/m² | 6.3 % |
| 2026 | 18 €/m² | 5.9 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Rastenberg | 31 | 0.0 % | 4.2 |
| Kaiserpfalz | 16 | 0.0 % | 5.9 |
| Finneland | 17 | 0.0 % | 7.2 |
| Roßleben-Wiehe | 29 | 0.0 % | 7.8 |
| Kölleda | 44 | 0.0 % | 9.4 |
| Buttstädt | 36 | 0.0 % | 10.4 |
| Bad Bibra | 20 | 0.0 % | 11.9 |
| An der Poststraße | 17 | 0.0 % | 12.8 |
| Nebra (Unstrut) | 23 | 0.0 % | 13.5 |
| Eckartsberga | 21 | 0.0 % | 13.9 |
| Querfurt | 22 | 0.0 % | 14.6 |
| Artern | 32 | 0.0 % | 14.7 |
| Karsdorf | 17 | 0.0 % | 16.7 |
| An der Schmücke | 29 | 0.0 % | 17.0 |
| Laucha an der Unstrut | 26 | 0.0 % | 17.4 |
Sind die Grundstückspreise in Finne mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Finne sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Finne gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Finne kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Finne gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Finne?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Finne zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Finne
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Finne:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis
Neustädter Passage 15
06122 Halle (Saale)
Website:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.htmlE-Mail:
gaa.halle.lvermgeo@sachsen-anhalt.deTelefon:
0345 6912-481Fax:
0345 6912-133Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Finne erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Finne werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Finnes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Finne sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Finne werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Finne wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Finne wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Finne befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
