Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Artern 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Artern? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Artern finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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13.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Artern liegt bei 32 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 66 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Artern entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 32 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 31 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,2%.

Die Bodenrichtwerte für Artern wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Artern werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung323.2 %766
Gewerbe80.0 %316
Landwirtschaft1,16-0.9 %0,652,15
Forstwirtschaft0,40.0 %0,240,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Artern (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Artern liegt im Jahr 2026 bei 31 €/m² und zeigt gegenüber dem Vorjahr 2024 eine Veränderung von 2 €/m², was einem Anstieg von 6,9 % entspricht. Im Vergleich zum Ausgangswert von 11 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert über den Gesamtzeitraum von 26 Jahren nahezu verdreifacht.

Die Entwicklung der letzten fünf Jahre zeigt deutliche Schwankungen. Besonders auffällig ist der Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 12,1 % auf 29 €/m² fiel, nachdem im Jahr 2021 noch ein Höchststand von 33 €/m² mit einem Zuwachs von 10,0 % erreicht worden war. Nach einem Jahr Stagnation im Jahr 2023 setzte ab 2024 wieder eine positive Entwicklung ein.

Die stärksten Wertsteigerungen im gesamten Betrachtungszeitraum erfolgten in den Jahren 2003 mit 25,0 % und 2017 mit 12,5 %. Zwischen 2008 und 2011 durchlief der Markt eine instabile Phase mit mehrfachen Rückgängen von jeweils rund 5 %, bevor ab 2014 eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung bis zum Jahr 2021 einsetzte. Die Phase zwischen 2016 und 2021 erwies sich als besonders dynamisch mit durchgehend positiven Zuwachsraten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202133 €/m²10.0 %
202229 €/m²-12.1 %
202329 €/m²0.0 %
202431 €/m²6.9 %
202632 €/m²3.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Thüringen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Querfurt220.0 %2.0
Roßleben-Wiehe290.0 %7.0
Allstedt250.0 %9.0
An der Schmücke290.0 %13.1
Kaiserpfalz160.0 %13.3
Finne180.0 %14.7
Wallhausen (Helme)260.0 %15.1
Bad Frankenhausen420.0 %15.4
Kölleda440.0 %16.5
Nebra (Unstrut)230.0 %16.7
Blankenheim (Mansfeld-Südharz)190.0 %17.3
Farnstädt190.0 %17.5
Rastenberg310.0 %18.7
Finneland170.0 %19.1
Wimmelburg280.0 %19.6

Sind die Grundstückspreise in Artern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Artern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Artern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Artern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Artern gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Artern?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Artern zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Artern

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Artern:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kyffhäuserkreis

Alte Poststraße 10

06556 Artern

Website:

https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontakt

E-Mail:

gutachter.artern@tlvermgeo.thueringen.de

Telefon:

03466 31282

Fax:

03466 31284

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kyffhäuserkreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Artern erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kyffhäuserkreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Artern werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kyffhäuserkreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Arterns. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Artern sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kyffhäuserkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Artern werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Artern wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Artern wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Artern befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen