Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bockenheim an der Weinstraße 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bockenheim an der Weinstraße liegt bei 280 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,7% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 310 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bockenheim an der Weinstraße entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 280 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 270 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,7%.
Die Bodenrichtwerte für Bockenheim an der Weinstraße wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bockenheim an der Weinstraße werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 280 | 3.7 % | 40 | 310 |
| Gewerbe | 65 | 0.0 % | 6 | 90 |
| Landwirtschaft | 3,6 | 9.1 % | 1,1 | 5,9 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bockenheim an der Weinstraße (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Bockenheim an der Weinstraße liegt aktuell bei 280 €/m². Gegenüber dem vorherigen Stand von 270 €/m² entspricht dies einem Anstieg von 10 €/m² beziehungsweise 3,7 %. Seit dem Jahr 2000, als der Wert bei 102 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit nahezu verdreifacht.
Die stärkste Aufwärtsbewegung im Gesamtzeitraum verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Plus von 25,0 % von 108 €/m² auf 135 €/m². Zwischen 2008 und 2014 verlief die Entwicklung dagegen weitgehend seitwärts: Nach einem Rückgang auf 164 €/m² im Jahr 2009 bewegten sich die Werte bis 2012 im Bereich von 171 bis 175 €/m² und erreichten erst 2014 mit 187 €/m² wieder ein höheres Niveau. Ab 2016 setzte ein deutlicher Aufwärtstrend ein, der den Bodenrichtwert von 212 €/m² auf 255 €/m² im Jahr 2018 führte.
In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 288 €/m² seinen Höchststand, nachdem er seit 2019 (256 €/m²) um 12,5 % gestiegen war. Im Folgejahr 2022 sank der Wert um 28 €/m² beziehungsweise 9,7 % auf 260 €/m² und markierte damit den stärksten Rückgang seit 2008. Nach einer Stabilisierung bei 259 €/m² im Jahr 2023 stieg der Bodenrichtwert wieder an, liegt mit 280 €/m² jedoch weiterhin leicht unter dem Höchststand von 2021. Für das Jahr 2025 liegt kein Wert vor.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 288 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 260 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 259 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 270 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 280 €/m² | 3.7 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Obrigheim (Pfalz) | 250 | 0.0 % | 2.5 |
| Kindenheim | 180 | 0.0 % | 2.8 |
| Monsheim | 265 | 0.0 % | 3.5 |
| Offstein | 245 | 0.0 % | 3.8 |
| Zellertal | 126 | 0.0 % | 4.9 |
| Grünstadt | 356 | 0.0 % | 5.0 |
| Flörsheim-Dalsheim | 194 | 0.0 % | 5.9 |
| Dirmstein | 360 | 0.0 % | 6.1 |
| Ebertsheim | 178 | 0.0 % | 7.3 |
| Kirchheim an der Weinstraße | 380 | 0.0 % | 7.4 |
| Mörstadt | 217 | 0.0 % | 7.5 |
| Ober-Flörsheim | 165 | 0.0 % | 8.1 |
| Großkarlbach | 330 | 0.0 % | 8.2 |
| Albisheim (Pfrimm) | 160 | 0.0 % | 8.5 |
| Gerolsheim | 280 | 0.0 % | 8.8 |
Sind die Grundstückspreise in Bockenheim an der Weinstraße mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bockenheim an der Weinstraße sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bockenheim an der Weinstraße gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bockenheim an der Weinstraße kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bockenheim an der Weinstraße gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bockenheim an der Weinstraße?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bockenheim an der Weinstraße zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bockenheim an der Weinstraße
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bockenheim an der Weinstraße:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau i.d. Pfalz
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-rpf@vermkv.rlp.deTelefon:
06341 149-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bockenheim an der Weinstraße erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bockenheim an der Weinstraße werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bockenheim an der Weinstraßes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bockenheim an der Weinstraße sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bockenheim an der Weinstraße werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bockenheim an der Weinstraße wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bockenheim an der Weinstraße wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bockenheim an der Weinstraße befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de