Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Dieblich 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Dieblich? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Dieblich finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Dieblich liegt bei 259 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 360 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Dieblich entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 259 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 24 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 235 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,2%.

Die Bodenrichtwerte für Dieblich wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Dieblich werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung25910.2 %120360
Gewerbe450.0 %4545
Landwirtschaft1,7413.0 %0,252,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Dieblich (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Dieblich liegt im Jahr 2026 bei 259 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2024 entspricht dies einer Steigerung um 24 €/m² beziehungsweise 10,2 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 89 €/m² auf 259 €/m², was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 184 €/m² auf 250 €/m² anstieg – ein Zuwachs von 66 €/m² in nur fünf Jahren. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 23 €/m² beziehungsweise 24,5 %.

Die jüngere Vergangenheit war hingegen von Schwankungen geprägt. Nach dem Höchststand von 250 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 24 €/m² auf 226 €/m², was einem Minus von 9,6 % entspricht. In den Jahren 2022 und 2023 stagnierte der Wert bei 226 €/m², bevor 2024 mit 235 €/m² eine leichte Erholung einsetzte. Der aktuelle Wert von 259 €/m² für 2026 liegt nun erstmals wieder über dem bisherigen Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021250 €/m²6.8 %
2022226 €/m²-9.6 %
2023226 €/m²0.0 %
2024235 €/m²4.0 %
2026259 €/m²10.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Waldesch2860.0 %3.0
Winningen3360.0 %3.7
Oberfell1330.0 %4.5
Kobern-Gondorf1410.0 %5.0
Lehmen840.0 %5.2
Wolken2780.0 %5.6
Rhens2430.0 %5.8
Nörtershausen1200.0 %6.8
Löf1270.0 %7.2
Lonnig970.0 %7.4
Bassenheim3260.0 %8.2
Koblenz5300.0 %8.5
Brey2510.0 %8.7
Boppard1170.0 %9.6
Ochtendung1990.0 %10.5

Sind die Grundstückspreise in Dieblich mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Dieblich sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Dieblich gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Dieblich kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Dieblich gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Dieblich?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Dieblich zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Dieblich

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Dieblich:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Dieblich erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Dieblich werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Dieblichs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Dieblich sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Dieblich werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Dieblich wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Dieblich wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Dieblich befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen