Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Grünstadt 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Grünstadt liegt bei 356 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,5% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Grünstadt entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 356 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 12 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 344 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,5%.
Die Bodenrichtwerte für Grünstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Grünstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 356 | 3.5 % | 30 | 500 |
| Gewerbe | 150 | 0.0 % | 8 | 170 |
| Landwirtschaft | 3,16 | -12.0 % | 1,1 | 7,5 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,35 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Grünstadt (2001-2026)
In Grünstadt liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert zuletzt bei 356 €/m². Gegenüber dem letzten ausgewiesenen Vorjahreswert von 344 €/m² entspricht das einem Anstieg um 12 €/m² bzw. 3,5 %. Über den gesamten Zeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 130 €/m² auf 356 €/m² erhöht, also um das 2,7-Fache.
Die Entwicklung verlief über die Jahre in mehreren Phasen. Nach einer Stagnation zu Beginn der 2000er stieg der Bodenrichtwert 2003 mit 24,6 % (von 138 auf 172 €/m²) so stark wie in keinem anderen Jahr des Betrachtungszeitraums. Bis 2007 setzte sich der Aufwärtstrend auf 231 €/m² fort, bevor 2008 und 2009 zwei Rückgänge auf zuletzt 210 €/m² folgten. Zwischen 2010 und 2015 bewegten sich die Werte mit Jahresveränderungen von meist unter 5 % nur moderat zwischen 221 und 248 €/m².
In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich ein weitgehend aufwärtsgerichteter Verlauf mit einer markanten Ausnahme. Von 2015 bis 2021 stieg der Bodenrichtwert von 248 auf 367 €/m², wobei 2017 mit 11,5 % der kräftigste Zuwachs dieser Phase verzeichnet wurde. 2022 folgte mit -9,8 % (von 367 auf 331 €/m²) der stärkste Rückgang des gesamten Zeitraums. Nach einer Seitwärtsbewegung 2023 (330 €/m²) legten die Werte 2024 auf 344 €/m² und zuletzt auf 356 €/m² zu, liegen damit aber weiterhin unter dem Höchststand von 2021. Für das Jahr 2025 liegt kein Wert vor.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 367 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 331 €/m² | -9.8 % |
| 2023 | 330 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 344 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 356 €/m² | 3.5 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Kirchheim an der Weinstraße | 380 | 0.0 % | 3.2 |
| Obrigheim (Pfalz) | 250 | 0.0 % | 3.4 |
| Ebertsheim | 178 | 0.0 % | 3.9 |
| Kindenheim | 180 | 0.0 % | 4.9 |
| Bockenheim an der Weinstraße | 280 | 0.0 % | 5.0 |
| Großkarlbach | 330 | 0.0 % | 5.5 |
| Dirmstein | 360 | 0.0 % | 6.5 |
| Weisenheim am Berg | 470 | 0.0 % | 6.7 |
| Offstein | 245 | 0.0 % | 6.9 |
| Hettenleidelheim | 220 | 0.0 % | 7.2 |
| Gerolsheim | 280 | 0.0 % | 7.8 |
| Zellertal | 126 | 0.0 % | 8.4 |
| Monsheim | 265 | 0.0 % | 8.5 |
| Kallstadt | 420 | 0.0 % | 8.5 |
| Eisenberg (Pfalz) | 224 | 0.0 % | 8.6 |
Sind die Grundstückspreise in Grünstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Grünstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Grünstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Grünstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Grünstadt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Grünstadt?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Grünstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Grünstadt
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Grünstadt:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau i.d. Pfalz
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-rpf@vermkv.rlp.deTelefon:
06341 149-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Grünstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Grünstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Grünstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Grünstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Grünstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Grünstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Grünstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Grünstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
