Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kirchheim an der Weinstraße 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Kirchheim an der Weinstraße? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Kirchheim an der Weinstraße finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kirchheim an der Weinstraße liegt bei 350 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 4,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 280 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kirchheim an der Weinstraße entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 350 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 336 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,2%.

Die Bodenrichtwerte für Kirchheim an der Weinstraße wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Kirchheim an der Weinstraße werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3504.2 %280400
Gewerbe1590.0 %150170
Landwirtschaft5,18-13.4 %1,17,5
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kirchheim an der Weinstraße (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Kirchheim an der Weinstraße liegt im Jahr 2024 bei 336 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 13 €/m² oder 4,0 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 127 €/m² auf 336 €/m², was einem Zuwachs von 164,6 % entspricht. Besonders auffällig ist die Entwicklung im Jahr 2003 mit einem sprunghaften Anstieg um 24,4 %, dem stärksten Wachstum im gesamten Zeitraum. Nach einer Phase moderaten Wachstums zwischen 2010 und 2015 beschleunigte sich die Aufwärtsentwicklung ab 2016 deutlich, mit kontinuierlichen Steigerungen bis zum Höchstwert von 358 €/m² im Jahr 2021.

Die jüngste Entwicklung weist eine markante Unterbrechung des langjährigen Aufwärtstrends auf. Im Jahr 2022 verzeichnete Kirchheim an der Weinstraße einen erheblichen Rückgang um -34 €/m² oder -9,5 %, den stärksten Wertverlust seit Beginn der Aufzeichnungen. Nach einem weiteren leichten Rückgang 2023 um -0,3 % deutet der Anstieg 2024 auf eine Stabilisierung des Marktes hin. Die Prognose für 2026 zeigt mit 350 €/m² eine Fortsetzung der Erholung, bleibt jedoch unter dem Spitzenwert von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021358 €/m²7.2 %
2022324 €/m²-9.5 %
2023323 €/m²-0.3 %
2024336 €/m²4.0 %
2026350 €/m²4.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Großkarlbach3040.0 %2.7
Grünstadt3560.0 %3.2
Obrigheim (Pfalz)2340.0 %5.0
Weisenheim am Berg4270.0 %5.1
Gerolsheim2690.0 %5.9
Dirmstein3270.0 %5.9
Kallstadt3320.0 %5.9
Erpolzheim3690.0 %6.3
Ebertsheim1780.0 %6.3
Bockenheim an der Weinstraße2520.0 %7.4
Weisenheim am Sand3680.0 %7.8
Offstein2210.0 %7.8
Lambsheim3610.0 %7.9
Kindenheim1490.0 %8.0
Heßheim3590.0 %8.1

Sind die Grundstückspreise in Kirchheim an der Weinstraße mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Kirchheim an der Weinstraße sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kirchheim an der Weinstraße gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kirchheim an der Weinstraße kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kirchheim an der Weinstraße gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kirchheim an der Weinstraße?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kirchheim an der Weinstraße zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kirchheim an der Weinstraße

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kirchheim an der Weinstraße:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Kirchheim an der Weinstraße erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Kirchheim an der Weinstraße werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kirchheim an der Weinstraßes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Kirchheim an der Weinstraße sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Kirchheim an der Weinstraße werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Kirchheim an der Weinstraße wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Kirchheim an der Weinstraße wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kirchheim an der Weinstraße befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen