Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Pottum 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Pottum liegt bei 86 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 7,5% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Pottum entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 86 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 80 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,5%.
Die Bodenrichtwerte für Pottum wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Pottum werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 86 | 7.5 % | 70 | 110 |
| Gewerbe | 28 | 7.7 % | 28 | 28 |
| Landwirtschaft | 1,2 | 4.3 % | 0,9 | 1,4 |
| Forstwirtschaft | 0,45 | 12.5 % | 0,45 | 0,45 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Pottum (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Pottum liegt im Jahr 2024 bei 80 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 4 €/m², was einer Steigerung von 5,3 % entspricht. Damit setzt sich die Erholung nach dem deutlichen Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 fort.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von 30 €/m² auf 80 €/m², was einem Wertzuwachs von 167 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 62 €/m² auf 85 €/m² kletterte – ein Anstieg um 37 % innerhalb von nur fünf Jahren. Das stärkste Wachstum in diesem Zeitraum verzeichnete das Jahr 2017 mit einem Sprung um 12,9 %.
Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 9,4 % auf 77 €/m² fiel – der stärkste prozentuale Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach einem weiteren leichten Rückgang 2023 um 1,3 % deutet die Entwicklung in 2024 mit dem Anstieg auf 80 €/m² auf eine Stabilisierung des Marktes hin. Die Projektion für 2026 weist mit 86 €/m² einen weiteren Anstieg um 7,5 % aus, womit das bisherige Maximum von 2021 übertroffen würde.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 85 €/m² | 7.6 % |
| 2022 | 77 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 76 €/m² | -1.3 % |
| 2024 | 80 €/m² | 5.3 % |
| 2026 | 86 €/m² | 7.5 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Hellenhahn-Schellenberg | 58 | 0.0 % | 2.1 |
| Höhn | 59 | 0.0 % | 2.9 |
| Seck | 72 | 0.0 % | 3.3 |
| Westerburg | 83 | 0.0 % | 4.6 |
| Gemünden (Westerwald) | 54 | 0.0 % | 4.7 |
| Rennerod | 81 | 0.0 % | 5.3 |
| Langenhahn | 50 | 0.0 % | 6.2 |
| Kölbingen | 55 | 0.0 % | 6.8 |
| Bad Marienberg (Westerwald) | 95 | 0.0 % | 6.9 |
| Nistertal | 55 | 0.0 % | 8.0 |
| Hof (Westerwald) | 55 | 0.0 % | 8.5 |
| Unnau | 53 | 0.0 % | 9.4 |
| Dornburg | 84 | 0.0 % | 9.7 |
| Alpenrod | 52 | 0.0 % | 10.3 |
| Elbtal | 79 | 0.0 % | 11.2 |
Sind die Grundstückspreise in Pottum mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Pottum sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Pottum gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Pottum kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Pottum gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Pottum?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Pottum zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Pottum
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Pottum:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.wwt@vermkv.rlp.deTelefon:
02663 9165-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Pottum erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Pottum werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Pottums. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Pottum sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Pottum werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Pottum wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Pottum wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Pottum befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
