Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Apenburg-Winterfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Apenburg-Winterfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Apenburg-Winterfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Apenburg-Winterfeld liegt bei 12 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Apenburg-Winterfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 12 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 11 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,1%.

Die Bodenrichtwerte für Apenburg-Winterfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Apenburg-Winterfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung129.1 %725
Gewerbe620.0 %58
Landwirtschaft1,3712.3 %1,11,6
Forstwirtschaft0,30.0 %0,30,3

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Apenburg-Winterfeld (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Apenburg-Winterfeld liegt im Jahr 2026 bei 12 €/m². Gegenüber dem Jahr 2024 bedeutet dies eine Steigerung um 1 €/m², was einer Zunahme von 9,1 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine moderate, aber kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von 4 €/m² auf 12 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 200 % gleichkommt. Bemerkenswert ist dabei die längere Stagnationsphase zwischen 2011 und 2015, in der der Wert konstant bei 7 €/m² verharrte. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2008, in dem der Bodenrichtwert als einziges Mal im frühen Betrachtungszeitraum von 7 €/m² auf 6 €/m² zurückging, bevor er 2010 wieder das vorherige Niveau erreichte.

In den letzten fünf Jahren beschleunigte sich die Wertentwicklung merklich. Zwischen 2016 und 2018 stieg der Bodenrichtwert in drei aufeinanderfolgenden Jahren von 8 €/m² auf 10 €/m² an. Nach einer erneuten Stagnation bis 2020 und einem zwischenzeitlichen Rückgang im Jahr 2022 auf 10 €/m² setzte sich der Aufwärtstrend ab 2024 fort und erreichte mit 12 €/m² im Jahr 2026 den höchsten Wert im gesamten Betrachtungszeitraum.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202111 €/m²10.0 %
202210 €/m²-9.1 %
202310 €/m²0.0 %
202411 €/m²10.0 %
202612 €/m²9.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kuhfelde100.0 %8.5
Beetzendorf120.0 %10.1
Salzwedel240.0 %12.2
Kalbe (Milde)110.0 %12.4
Klötze170.0 %17.2
Arendsee (Altmark)140.0 %20.7
Lemgow129.1 %21.0
Wustrow (Wendland)147.7 %21.8
Diesdorf130.0 %22.3
Bergen an der Dumme138.3 %24.1
Dähre110.0 %25.0
Brome1614.3 %25.1
Lüchow (Wendland)157.1 %27.6
Gardelegen210.0 %27.6
Jübar120.0 %27.8

Sind die Grundstückspreise in Apenburg-Winterfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Apenburg-Winterfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Apenburg-Winterfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Apenburg-Winterfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Apenburg-Winterfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Apenburg-Winterfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Apenburg-Winterfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Apenburg-Winterfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Apenburg-Winterfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Altmarkkreis Salzwedel

Scharnhorststraße 89

39576 Stendal

Website:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.html

E-Mail:

gaa.stendal.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

Telefon:

03931 252-106

Fax:

03931 252-499

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Altmarkkreis Salzwedel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Apenburg-Winterfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Altmarkkreis Salzwedel anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Apenburg-Winterfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Altmarkkreis Salzwedel festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Apenburg-Winterfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Apenburg-Winterfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Altmarkkreis Salzwedel hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Apenburg-Winterfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Apenburg-Winterfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Apenburg-Winterfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Apenburg-Winterfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen