Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Nottertal-Heilinger Höhen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Nottertal-Heilinger Höhen liegt bei 23 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,5% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Nottertal-Heilinger Höhen entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 23 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 21 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,5%.
Die Bodenrichtwerte für Nottertal-Heilinger Höhen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Nottertal-Heilinger Höhen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 23 | 9.5 % | 7 | 50 |
| Gewerbe | 13 | 0.0 % | 6 | 16 |
| Landwirtschaft | 1,52 | 7.8 % | 0,93 | 2,04 |
| Forstwirtschaft | 0,41 | 0.0 % | 0,25 | 0,51 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Nottertal-Heilinger Höhen (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Nottertal-Heilinger Höhen liegt im Jahr 2024 bei 21 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 1 €/m² oder 5,0 %. Für 2026 wird ein weiterer Anstieg auf 23 €/m² ausgewiesen, was einer Zunahme um 9,5 % entspricht.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Entwicklung von 7 €/m² auf 21 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 200 % gleichkommt. Besonders auffällig sind die Jahre 2003 und 2007, in denen jeweils deutliche Sprünge um 2 €/m² zu verzeichnen waren. Eine markante Ausnahme bildet der Zeitraum von 2008 bis 2009, in dem die Bodenrichtwerte zwei Jahre in Folge sanken und sich von 14 €/m² auf 12 €/m² reduzierten.
In den letzten fünf Jahren verlief die Entwicklung uneinheitlich. Nach einem kontinuierlichen Anstieg von 19 €/m² im Jahr 2019 auf 22 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein unerwarteter Rückgang um -9,1 % auf 20 €/m². Das Jahr 2023 verzeichnete keine Veränderung, bevor 2024 wieder eine positive Entwicklung einsetzte. Die jährlichen Steigerungsraten bewegten sich im Zeitraum 2020 bis 2021 zwischen 5,3 % und 10,0 %, wobei 2021 den höchsten Zuwachs in diesem Zeitfenster markierte.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 22 €/m² | 10.0 % |
| 2022 | 20 €/m² | -9.1 % |
| 2023 | 20 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 21 €/m² | 5.0 % |
| 2026 | 23 €/m² | 9.5 % |

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl
| PLZ | ⌀ (€/m2) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|
| 99994 | 29 | 7 | 50 |
| 99996 | 18 | 15 | 19 |
| 99947 | 13 | 10 | 14 |
Die Bodenrichtwerte in Nottertal-Heilinger Höhen zeigen durchweg eine positive Entwicklung mit Steigerungen zwischen 5,9 % und 18,2 %. Besonders auffällig ist die Entwicklung im Postleitzahlgebiet 99947, wo der durchschnittliche Bodenrichtwert von 11 €/m² auf 13 €/m² gestiegen ist – dies entspricht der höchsten prozentualen Veränderung in der Gemeinde. Das PLZ-Gebiet 99994 weist mit durchschnittlich 29 €/m² das höchste Preisniveau auf und verzeichnete eine Steigerung von 7,4 %.
Die Preisspanne innerhalb der einzelnen Postleitzahlgebiete variiert erheblich. Während in 99996 die Werte relativ homogen zwischen 15 €/m² und 19 €/m² liegen, zeigt sich in 99994 eine deutlich größere Bandbreite von 7 €/m² bis 50 €/m², was auf unterschiedliche Nutzungsarten oder Lagen innerhalb dieses Gebiets hindeutet. Der Maximalwert von 50 €/m² in diesem Bereich stellt gleichzeitig den höchsten erfassten Bodenrichtwert in der gesamten Gemeinde dar, während das Minimum von 7 €/m² ebenfalls in diesem Gebiet zu finden ist.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Thüringen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Körner | 21 | 0.0 % | 3.5 |
| Ebeleben | 23 | 0.0 % | 7.3 |
| Mühlhausen (Thüringen) | 49 | 0.0 % | 12.2 |
| Helbedündorf | 18 | 0.0 % | 12.4 |
| Unstruttal | 25 | 0.0 % | 13.4 |
| Unstrut-Hainich | 24 | 0.0 % | 14.8 |
| Bad Tennstedt | 32 | 0.0 % | 15.9 |
| Sondershausen | 45 | 0.0 % | 17.9 |
| Bad Langensalza | 35 | 0.0 % | 18.2 |
| Tonna | 37 | 0.0 % | 18.4 |
| Vogtei | 34 | 0.0 % | 19.0 |
| Herbsleben | 38 | 0.0 % | 19.0 |
| Clingen | 30 | 0.0 % | 19.3 |
| Niederorschel | 25 | 0.0 % | 20.5 |
| Döllstädt | 53 | 0.0 % | 20.5 |
Sind die Grundstückspreise in Nottertal-Heilinger Höhen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Nottertal-Heilinger Höhen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Nottertal-Heilinger Höhen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Nottertal-Heilinger Höhen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Nottertal-Heilinger Höhen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Nottertal-Heilinger Höhen?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Nottertal-Heilinger Höhen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Nottertal-Heilinger Höhen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Unstrut-Hainich-Kreis
Bahnhofstraße 18
37339 Leinefelde-Worbis
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.leinefelde-worbis@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
036074 204203Fax:
036074 204201Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Unstrut-Hainich-Kreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Die Bodenrichtwerte für Nottertal-Heilinger Höhen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Unstrut-Hainich-Kreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Nottertal-Heilinger Höhen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Unstrut-Hainich-Kreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Nottertal-Heilinger Höhens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Nottertal-Heilinger Höhen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Unstrut-Hainich-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Nottertal-Heilinger Höhen werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Nottertal-Heilinger Höhen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Nottertal-Heilinger Höhen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Nottertal-Heilinger Höhen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de