Verkehrswert Erbschaftsteuer: Bewertung durch das Finanzamt prüfen und zu hohe Grundbesitzwerte senken
Zusammenfassung
- Für die Erbschaftsteuer ist meist der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert entscheidend, der den Verkehrswert (gemeinen Wert) typisiert abbilden soll.
- Das Finanzamt bewertet Immobilien standardisiert mit Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, wobei neue Parameter seit 2023 häufig zu höheren Werten führen.
- Ein notarieller Verkauf innerhalb von 1 Jahr vor oder nach dem Stichtag kann nach § 198 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden.
- Ein Verkehrswertgutachten zur Korrektur überhöhter Ansätze kostet typischerweise 2.500 bis 4.000 Euro und kann als Nachlassverbindlichkeit die Bemessungsgrundlage zusätzlich senken.
- Persönliche Freibeträge liegen z. B. bei 500.000 Euro (Ehegatten) und 400.000 Euro (Kinder), aber nur bei 20.000 Euro (Geschwister/Nichten/Neffen).
- Gegen den Grundbesitzwertbescheid gilt regelmäßig eine Einspruchsfrist von 1 Monat (bei fehlerhafter Belehrung bis zu 1 Jahr), wobei die Begründung oft nachgereicht werden kann.
Was ist der Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer?
- Verkehrswert / Grundbesitzwert / Steuerwert
Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre; gesetzlich definiert ist er in § 194 BauGB.[cite:1]
Für die Erbschaftsteuer wird regelmäßig nicht direkt der Marktpreis angesetzt, sondern der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz, der den gemeinen Wert typisiert abbilden soll.[cite:14][cite:56]
Der Begriff Steuerwert wird in der Praxis häufig als Sammelbegriff verwendet; bei Immobilien ist damit meist der Grundbesitzwert gemeint, der anschließend in die Steuerberechnung einfließt.[cite:11]
Definition: Verkehrswert vs. Grundbesitzwert vs. Steuerwert
Für die Einordnung des Verkehrswerts bei der Erbschaftsteuer ist deshalb wichtig, zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem steuerlich festgestellten Wert sauber zu unterscheiden.
Warum der Verkehrswert für die Erbschaftsteuer entscheidend ist
Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach dem Wert des erworbenen Vermögens am Stichtag des Erbfalls, also regelmäßig am Todestag.[cite:56] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006 klargestellt, dass Vermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer grundsätzlich am gemeinen Wert auszurichten ist, damit eine gleichmäßige Besteuerung gewährleistet bleibt.[cite:60][cite:63] In der Praxis bedeutet das: Je höher der angesetzte Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer, desto geringer wirkt der Freibetrag und desto höher fällt die tatsächliche Steuerlast aus. Gerade bei Immobilien in nachgefragten Regionen kann deshalb bereits eine moderate Abweichung bei der Bewertung zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen.[cite:3][cite:56]
Die 3 Bewertungsverfahren des Finanzamts im Detail
1. Vergleichswertverfahren (§§ 182 ff. BewG)
Das Vergleichswertverfahren kommt insbesondere bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern zur Anwendung, wenn ausreichend Vergleichsdaten aus realen Kaufverträgen vorhanden sind.[cite:11] Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Objekte aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, aus denen Vergleichsfaktoren für Lage, Baujahr, Ausstattung und Fläche abgeleitet werden.[cite:11][cite:74] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist dieses Verfahren grundsätzlich marktnahe, weil echte Transaktionsdaten verwendet werden. In Regionen mit wenigen Verkäufen oder bei atypischen Objekten fehlen jedoch häufig geeignete Vergleichswerte, sodass das Finanzamt auf ein anderes Verfahren ausweicht.[cite:56]
2. Ertragswertverfahren (§§ 184 ff. BewG)
Das Ertragswertverfahren wird in der Regel für vermietete Wohn- und Geschäftsimmobilien angewendet, bei denen die nachhaltig erzielbaren Erträge im Vordergrund stehen.[cite:11] Ausgangspunkt ist der jährliche Rohertrag, von dem pauschale Bewirtschaftungskosten und die Verzinsung des Bodenwerts abgezogen werden; der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert.[cite:56] Seit 2023 gelten bei der steuerlichen Bewertung geänderte Liegenschaftszinssätze, etwa 3,5 Prozent für Mietwohngrundstücke statt zuvor 5,0 Prozent, was regelmäßig zu höheren Werten führt.[cite:6][cite:54] Wenn Sie den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer einer vermieteten Immobilie prüfen, sollten Sie deshalb insbesondere die angesetzten Mieten, Bewirtschaftungskosten und Zinssätze kontrollieren.
Formel
- Gebäudeertragswert: Wert des Gebäudes auf Basis des jährlichen Reinertrags und eines Vervielfältigers.
- Gebäudereinertrag: Jährlicher Reinertrag des Gebäudes (Ertrag nach Abzug der Bewirtschaftungskosten).
- Vervielfältiger: Faktor zur Kapitalisierung des Gebäudereinertrags (abhängig z. B. von Restnutzungsdauer und Zinssatz).
- Steuerlicher Ertragswert: Summe aus Gebäudeertragswert und Bodenwert.
- Bodenwert: Wert des Grundstücks (Boden) unabhängig vom Gebäude.
Beispiel:
Beträgt der Gebäudereinertrag 21.200 € und der anzuwendende Vervielfältiger 18, ergibt sich:
Gebäudeertragswert = 21.200 € × 18 = 381.600 €
Bei einem Bodenwert von 500.000 € gilt:
Steuerlicher Ertragswert = 381.600 € + 500.000 € = 881.600 €
3. Sachwertverfahren (§§ 189 ff. BewG)
Das Sachwertverfahren greift ein, wenn keine ausreichenden Vergleichspreise oder verlässlichen Erträge vorliegen, etwa bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern in datenarmen Lagen oder bei besonderen Immobilienarten.[cite:11][cite:47] Hier wird zunächst der Gebäudesachwert über Regelherstellungskosten, Baupreisindex, Alterswertminderung und gegebenenfalls Regionalfaktor berechnet; anschließend wird der Bodenwert addiert und mit einer Wertzahl an das Marktniveau angepasst.[cite:56] Seit 2023 wurde die Gesamtnutzungsdauer von Wohngebäuden von 70 auf 80 Jahre erhöht, zugleich stieg die Bandbreite der Sachwertfaktoren auf 0,8 bis 1,8, was den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer vielfach anhebt.[cite:3][cite:6][cite:54] Besonders in Ballungsräumen können diese neuen Parameter zu deutlich höheren Grundbesitzwerten führen, obwohl sich am realen Objektzustand nichts geändert hat.[cite:78]
Formel
- Steuerlicher Grundbesitzwert (Sachwert): Steuerlicher Wert einer Immobilie, berechnet nach dem Sachwertverfahren.
- Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks (Grund und Boden).
- Gebäudesachwert: Sachwert des Gebäudes (z. B. auf Basis von Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung).
- Wertzahl: Multiplikator/Faktor zur Anpassung des vorläufigen Sachwerts an das Marktniveau.
Beispiel:
Bei einem Bodenwert von 840.000 €, einem Gebäudesachwert von 225.951 € und einer Wertzahl von 1,4:
Steuerlicher Grundbesitzwert (Sachwert) = (840.000 € + 225.951 €) × 1,4
Steuerlicher Grundbesitzwert (Sachwert) = 1.065.951 € × 1,4 = 1.492.331 €
Quelle: [cite:56]
Die Finanzverwaltung bewertet Immobilien für die Erbschaftsteuer regelmäßig ohne Ortsbesichtigung, sondern anhand standardisierter Daten aus Bodenrichtwertkarten, Mietansätzen, Baualtersklassen und typisierten Kostenansätzen. Dieses Verfahren ist verwaltungspraktisch sinnvoll, blendet aber individuelle Mängel wie Sanierungsstau, Schäden, besondere Belastungen oder Leerstand häufig aus. Genau daraus ergibt sich in vielen Fällen ein zu hoher Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer, obwohl der tatsächlich erzielbare Marktpreis niedriger liegt. Wenn ein Objekt erkennbar vom Standard abweicht, sollte die Bewertung deshalb besonders sorgfältig geprüft werden.
Änderungen 2023: Warum Erbschaftsteuer auf Immobilien steigt
Jahressteuergesetz 2022 – die wichtigsten Anpassungen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsregeln für Grundbesitz zum 1. Januar 2023 an die aktuelle Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.[cite:83] Betroffen sind insbesondere die Sachwertfaktoren, die Gesamtnutzungsdauer, die Bewirtschaftungskosten und die Liegenschaftszinssätze, die nun stärker an den Bewertungsregeln der ImmoWertV ausgerichtet sind.[cite:3][cite:6] Da die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG unverändert geblieben sind, steigt der Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer in vielen Fällen schneller als die steuerfreie Quote.[cite:19][cite:83] Für Erben bedeutet das: Selbst bei unveränderter Immobilie kann seit 2023 eine höhere Steuer anfallen als bei einem vergleichbaren Erbfall vor 2023.[cite:54]
Konkrete Auswirkungen in Zahlen
Die neuen Parameter wirken sich je nach Objektart unterschiedlich aus, erhöhen aber typischerweise den steuerlichen Wert. Eine längere Nutzungsdauer reduziert die Alterswertminderung, niedrigere Liegenschaftszinssätze steigern den kapitalisierten Ertragswert und höhere Sachwertfaktoren heben den marktabgeleiteten Endwert an.[cite:3][cite:6][cite:54] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer bedeutet dies insbesondere bei Einfamilienhäusern und vermieteten Wohnobjekten in guten Lagen eine spürbare Mehrbelastung. In Regionen mit zusätzlichem Regionalfaktor kann dieser Effekt nochmals verstärkt werden, weil der Gebäudesachwert dann bereits vor der Wertzahl erhöht wird.[cite:6][cite:56]
Formel
- Neuer Sachwert: Sachwert nach Anwendung des Sachwertfaktors auf den vorläufigen Sachwert.
- Vorläufiger Sachwert: Ausgangswert (vor Anpassung), der mit dem Sachwertfaktor multipliziert wird.
- Sachwertfaktor: Multiplikationsfaktor zur Anpassung des vorläufigen Sachwerts (z. B. 1,0 oder 1,4).
Beispiel:
Wird ein Objekt statt mit einem Sachwertfaktor von 1,0 nun mit 1,4 bewertet, steigt ein vorläufiger Sachwert von 900.000 € dadurch auf 1.260.000 €.
Neuer Sachwert = 900.000 € × 1,4 = 1.260.000 €
Differenz = 1.260.000 € − 900.000 € = 360.000 €
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nutzen
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Die persönliche Steuerbelastung hängt nicht nur vom Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer, sondern auch vom jeweiligen Freibetrag nach § 16 ErbStG ab.[cite:19]
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder: 400.000 Euro
Enkel: je nach Konstellation 200.000 oder 400.000 Euro
Geschwister sowie Nichten und Neffen: 20.000 Euro[cite:19][cite:28][cite:56]
Gerade bei Immobilien in Steuerklasse II oder III fällt deshalb schon bei mittleren Verkehrswerten eine erhebliche Erbschaftsteuer an. Wer die Wertfeststellung prüft, sollte den Freibetrag immer zusammen mit dem festgestellten Grundbesitzwert betrachten.
Steuersätze nach Steuerklassen
Nach Abzug des persönlichen Freibetrags wird der verbleibende Erwerb mit den Steuersätzen des § 19 ErbStG besteuert.[cite:77]
Steuerklasse I: 7 bis 30 Prozent
Steuerklasse II: 15 bis 43 Prozent
Steuerklasse III: 30 bis 50 Prozent[cite:75][cite:80]
Der Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist damit besonders in den ungünstigeren Steuerklassen ein zentraler Hebel, weil schon eine Wertkorrektur von einigen Zehntausend Euro einen deutlichen Unterschied bei der Steuerlast auslösen kann. Für Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht verwandte Erwerber ist die genaue Prüfung des Immobilienwerts daher regelmäßig besonders relevant.[cite:56]
Sonderregelung: 10-%-Abschlag für vermietete Immobilien
Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien sieht § 13d ErbStG einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent vor.[cite:71] Das bedeutet: Der festgestellte Grundbesitzwert wird nur zu 90 Prozent für die Erbschaftsteuer angesetzt, sofern die Immobilie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.[cite:59][cite:68] Dieser Abschlag mindert den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer nicht tatsächlich am Markt, wohl aber den steuerlichen Ansatz und damit die Bemessungsgrundlage. Gerade bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen kann diese Regelung einen spürbaren steuerlichen Vorteil schaffen.[cite:62]
Verkehrswert vs. Verkaufswert: Was gilt bei Erbschaft?
Unterschied zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis
Der Verkehrswert ist ein objektivierter Marktwert zum Bewertungsstichtag, während der Verkaufspreis den konkreten Preis eines tatsächlich abgeschlossenen Geschäfts bezeichnet.[cite:1][cite:56] Beide Werte können identisch sein, müssen es aber nicht, etwa wenn eine Immobilie schnell verkauft werden muss oder besondere Mängel den Marktpreis senken. Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der Wert am Todestag maßgeblich, nicht automatisch der Preis eines späteren Verkaufs.[cite:56] Ein tatsächlich erzielter Kaufpreis kann jedoch als starkes Beweismittel dienen, wenn er zeitnah und unter marktüblichen Bedingungen zustande kommt.
Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall
Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossen wurde, kann nach § 198 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden.[cite:23][cite:49] Maßgeblich ist das Datum des notariellen Vertrags, nicht der spätere Eigentumsübergang.[cite:29][cite:56] Wenn also der tatsächliche Verkaufspreis unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegt, kann dieser Preis den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer wirksam korrigieren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt ist und keine besonderen persönlichen oder sachlichen Zwänge den Preis verzerrt haben.[cite:49]
So senken Sie die Erbschaftsteuer mit einem Verkehrswertgutachten
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)
Wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert über dem realistischen Marktwert liegt, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.[cite:23][cite:26] Anerkannt werden insbesondere Gutachten des Gutachterausschusses, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.[cite:17][cite:26] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist diese Vorschrift die zentrale Korrekturmöglichkeit gegen typisierte Überbewertungen. Entscheidend ist, dass das Gutachten methodisch sauber erstellt wurde und die konkreten Objektmerkmale nachvollziehbar dokumentiert.[cite:56]
Wann lohnt sich ein Sachverständigengutachten?
Ein Gutachten lohnt sich wirtschaftlich vor allem dann, wenn der angesetzte Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer deutlich über dem vermuteten Marktwert liegt und die Steuerklasse eine relevante Steuerbelastung erwarten lässt.[cite:32][cite:38] Besonders prüfenswert sind Fälle mit Immobilienwerten oberhalb von 400.000 Euro, mit Steuerklasse II oder III sowie mit erkennbaren Mängeln wie Leerstand, Sanierungsbedarf oder schwieriger Lage.[cite:32] Liegt die Differenz zwischen Finanzamtwert und realistischer Markteinschätzung nur sehr niedrig, kann das Gutachten wirtschaftlich weniger attraktiv sein. In vielen Praxisfällen übersteigt die Steuerersparnis die Gutachtenkosten jedoch deutlich, wenn eine substanzielle Wertkorrektur erreicht wird.[cite:44]
Kosten und Ablauf eines Verkehrswertgutachtens
Für ein qualifiziertes Vollgutachten fallen je nach Objektart, Lage und Immobilienwert typischerweise 2.500 bis 4.000 Euro an.[cite:35][cite:41] Der Ablauf umfasst die Beauftragung des Sachverständigen, die Vor-Ort-Besichtigung, die Prüfung von Unterlagen wie Grundbuch, Bauplänen und Mietverträgen sowie die schriftliche Dokumentation nach den Vorgaben der Wertermittlung.[cite:32][cite:41] Diese Kosten können als Nachlassverbindlichkeit die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern und damit zusätzlich entlastend wirken.[cite:32][cite:34] Wenn Sie den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer anfechten wollen, sollte das Gutachten frühzeitig beauftragt werden, damit die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreicht.
Formel
- Steuerpflichtiger Erwerb: Wert, der nach Abzug des Freibetrags tatsächlich der Erbschaftsteuer unterliegt.
- Grundbesitzwert: Vom Finanzamt festgestellter Wert der geerbten Immobilie (steuerlicher Immobilienwert).
- Freibetrag: Steuerfreier Betrag, der vom Grundbesitzwert (bzw. Erwerb) abgezogen wird (z. B. 20.000 € bei Geschwistern).
- Erbschaftsteuer: Zu zahlender Steuerbetrag auf den steuerpflichtigen Erwerb.
- Steuersatz: Anzuwendender Prozentsatz zur Berechnung der Steuer (z. B. 25%).
Beispiel:
Ein Geschwisterteil erbt eine Immobilie. Grundbesitzwert: 480.000 €; Freibetrag: 20.000 €.
Steuerpflichtiger Erwerb = 480.000 € − 20.000 € = 460.000 €
Erbschaftsteuer (Steuersatz 25%) = 460.000 € × 0,25 = 115.000 €
Wenn ein Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachweist (370.000 €), ergibt sich:
Steuerpflichtiger Erwerb = 370.000 € − 20.000 € = 350.000 €
Erbschaftsteuer = 350.000 € × 0,25 = 87.500 €
Steuerersparnis = 115.000 € − 87.500 € = 27.500 €
Einspruch gegen den Grundbesitzwertbescheid einlegen
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie den festgestellten Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer für zu hoch halten, sollten Sie systematisch vorgehen. Zuerst prüfen Sie den Grundbesitzwertbescheid und notieren die Einspruchsfrist; anschließend legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.[cite:36] Parallel beauftragen Sie ein Verkehrswertgutachten oder stellen die Unterlagen für einen geeigneten Nachweis des niedrigeren Werts zusammen.[cite:26] Nach Vorlage des Gutachtens reichen Sie die Begründung nach und beantragen die entsprechende Herabsetzung des festgestellten Grundbesitzwerts.
- 1
Grundbesitzwertbescheid prüfen und Einspruchsfrist notieren.[cite:36]
- 2
Fristgerecht schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen (fristwahrend, auch ohne fertiges Gutachten).[cite:36][cite:42]
- 3
Parallel: Verkehrswertgutachten beauftragen oder Unterlagen für einen anderen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zusammenstellen.[cite:26]
- 4
Gutachten/Nachweis beim Finanzamt einreichen, Einspruch begründen und Herabsetzung des festgestellten Grundbesitzwerts beantragen.
Typische Fehler bei Finanzamtsbewertungen
In der Praxis beruhen überhöhte Werte häufig auf veralteten Bodenrichtwerten, falschen Flächenangaben, unzutreffenden Gebäudeparametern oder einer nicht berücksichtigten schlechten Objektqualität.[cite:82][cite:84] Auch besondere Belastungen wie Altlasten, Leerstand, erheblicher Modernisierungsbedarf oder ungünstige Lagen fließen im Massenverfahren oft nicht ausreichend ein.[cite:84] Gerade dadurch wird der Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer in einzelnen Fällen höher angesetzt, als ein Erwerber am Markt realistisch erzielen könnte. Bei älteren oder sanierungsbedürftigen Immobilien ist deshalb eine genaue Prüfung besonders sinnvoll.
Der Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid muss grundsätzlich innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist entscheidend, dass der Einspruch fristwahrend eingelegt wird, auch wenn das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Die Begründung kann regelmäßig nachgereicht werden, sofern das Finanzamt über die beabsichtigte Vorlage informiert wird.
Sonderfälle: Familienheim, Nießbrauch & Co.
Steuerbefreiung für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG)
Das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig oder weitgehend steuerfrei übertragen werden.[cite:24][cite:56] Ehegatten und eingetragene Lebenspartner profitieren von einer unbegrenzten Steuerbefreiung, wenn sie die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich selbst nutzen und dies für zehn Jahre fortführen.[cite:21][cite:24] Kinder können die Begünstigung bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern in Anspruch nehmen.[cite:18][cite:56] Auch wenn der Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer hoch ist, kann die Familienheimbefreiung die Steuerlast damit vollständig oder teilweise ausschließen.
Nießbrauch und Wohnrecht bei der Bewertung
Belastungen wie Nießbrauch oder Wohnrechte mindern den steuerlich relevanten Wert einer Immobilie, weil sie die wirtschaftliche Verwertbarkeit einschränken.[cite:40][cite:46] Der Wert solcher Nutzungsrechte wird nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes als Kapitalwert berechnet, also aus dem Jahreswert der Nutzung und einem altersabhängigen Vervielfältiger.[cite:43] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer bedeutet das: Je höher der Wert des vorbehaltenen oder bestehenden Nutzungsrechts, desto niedriger fällt der steuerpflichtige Immobilienwert aus. Gerade bei Übertragungen innerhalb der Familie ist dieser Aspekt für die steuerliche Planung besonders relevant.[cite:37]
Erbengemeinschaft: Besonderheiten bei Miteigentumsanteilen
Wird eine Immobilie von mehreren Personen gemeinsam geerbt, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft mit Miteigentumsanteilen. Solche Anteile sind am Markt regelmäßig schwerer veräußerbar als Alleineigentum, weshalb Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen Bewertungsabschläge anerkennen.[cite:58][cite:61] Das Finanzgericht Münster hat etwa einen Abschlag von 20 Prozent auf einen Miteigentumsanteil für zulässig gehalten, wenn ein entsprechender niedrigerer Marktwert nachgewiesen wird.[cite:58][cite:64] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer kann dies in der Praxis ein wichtiger Ansatzpunkt sein, wenn nicht das gesamte Objekt frei verwertbar ist.
Vergleich: Einheitswert vs. Verkehrswert
Das alte System: Einheitswert bis 2008
Bis zur Reform der Erbschaftsteuer wurden Immobilien vielfach mit veralteten Einheitswerten bewertet, die auf Wertverhältnissen von 1964 beziehungsweise in Ostdeutschland sogar von 1935 beruhten.[cite:60][cite:69] Diese Werte lagen regelmäßig weit unter den tatsächlichen Marktwerten und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Vermögensarten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses System deshalb 2006 für verfassungswidrig.[cite:60][cite:63] Der heutige Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer ist das Ergebnis dieser verfassungsrechtlich erzwungenen Neuausrichtung auf realitätsnähere Bewertungsmaßstäbe.
Das neue System: Verkehrswertorientierung ab 2009
Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 werden Immobilien nach dem gemeinen Wert beziehungsweise dem daran ausgerichteten Grundbesitzwert bewertet.[cite:66] Das heutige System arbeitet mit Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren und soll den realen Marktwert typisiert möglichst genau abbilden.[cite:11][cite:56] Für den Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer bedeutet das mehr Marktnähe, aber auch die Notwendigkeit, standardisierte Bewertungen im Einzelfall kritisch zu prüfen. Gerade die Änderungen ab 2023 zeigen, dass selbst marktorientierte Bewertungsverfahren erhebliche steuerliche Folgen haben können.[cite:83]
- gesetze-im-internet.de - Bewertungsgesetz (BewG)
- gesetze-im-internet.de - § 194 BauGB – Verkehrswert
- gesetze-im-internet.de - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- gesetze-im-internet.de - § 16 ErbStG – Freibeträge
- gesetze-im-internet.de - § 19 ErbStG – Steuersätze
- erbsth.bundesfinanzministerium.de - ErbStH 2020 des Bundesfinanzministeriums
- finanzen.hessen.de - Wegweiser Erbschaften 2023 des Hessischen Finanzministeriums
- bundesverfassungsgericht.de - Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. November 2006
- dejure.org - § 198 BewG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- bodenrichtwerte-deutschland.de - Immobilienwissen: Verkehrswert
Häufige Fragen zum Thema Verkehrswert Erbschaftsteuer
Ja. Maßgeblich ist der gemeine Wert der Immobilie, den das Finanzamt über den festgestellten Grundbesitzwert typisiert ermittelt.
Je nach Objektart kommt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung; Grundlage sind standardisierte Daten, nicht zwingend eine Ortsbesichtigung.
Ja. Gegen den Grundbesitzwertbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und einen niedrigeren gemeinen Wert etwa durch Gutachten oder zeitnahen Kaufvertrag nachweisen.
Für ein qualifiziertes Vollgutachten fallen typischerweise etwa 2.500 bis 4.000 Euro an, abhängig von Objekt und Aufwand.
Grundsätzlich zählt der Verkehrswert zum Stichtag des Erbfalls; ein zeitnaher notarieller Verkaufspreis kann aber als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden.