Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bremen Oberneuland 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bremen-Oberneuland? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bremen-Oberneuland finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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01.06.2026
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4.9 (58)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bremen-Oberneuland liegt bei 324 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 53 €/m².
  • Damit belegt der Bodenrichtwert für Bremen-Oberneuland den 4. von 7 Plätzen innerhalb des Bezirks Ost.
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

Analyse der aktuellen Bodenrichtwerte für Bremen Oberneuland 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 324 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 324 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Bremen-Oberneuland wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 31.04.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bremen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Historische Entwicklung Bodenrichtwerte Bremen Oberneuland

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Bremen-Oberneuland liegt im Jahr 2024 bei 324 €/m² und verharrt damit auf dem Niveau des Vorjahres ohne Veränderung. Nach dem Wachstum von 13 €/m² im Jahr 2023 zeigt sich aktuell eine Phase der Stagnation.

Die langfristige Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend mit einer Verdreifachung der Bodenrichtwerte von ursprünglich 123 €/m² auf das aktuelle Niveau. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 32 €/m² entsprechend 24,6 %, der den stärksten absoluten Zuwachs im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer Phase der Konsolidierung zwischen 2008 und 2012 mit temporären Rückgängen setzte ab 2013 ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ein.

In den Jahren 2016 bis 2018 beschleunigte sich die Preisentwicklung erheblich mit jährlichen Zuwächsen zwischen 8,1 % und 11,8 %. Der Höhepunkt wurde 2021 mit 345 €/m² erreicht, gefolgt von einem markanten Einbruch im Jahr 2022 um 33 €/m² entsprechend -9,6 % auf 312 €/m². Dieser Rückgang stellte den stärksten absoluten Wertverlust seit Beginn der Aufzeichnungen dar. Die Erholung 2023 brachte die Werte wieder auf 324 €/m², wo sie seither stabil verharren.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021345 €/m²7.1 %
2022312 €/m²-9.6 %
2022311 €/m²-9.6 %
2023324 €/m²4.2 %
2024324 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte im Ortsteil Bremen Ost

Der Ortsteil liegt im Bezirksvergleich (Ost) auf Platz 4 von 7. Im Gesamtvergleich zu allen Bremener Stadtteilen liegt er auf Platz 9 von 23.

GruppePlatzVon
Bezirk (Ost)47
Stadt (Bremen)923

Die Bodenrichtwerte im Bezirk Ost zeigen eine deutliche Spreizung zwischen den einzelnen Stadtteilen. Die Östliche Vorstadt führt mit 988 €/m² das Ranking an, gefolgt von Schwachhausen mit 816 €/m². Der Abstand zu den weiteren Stadtteilen ist beträchtlich: Horn-Lehe erreicht 405 €/m², während Oberneuland bei 324 €/m² liegt.

Bei den Veränderungen zum Vorjahr dominiert Stabilität, da fünf der sieben Stadtteile unveränderte Werte aufweisen. Lediglich Schwachhausen verzeichnet einen minimalen Rückgang um 0,1 Prozent auf 816 €/m², während die Vahr mit minus 0,6 Prozent den einzigen nennenswerten Rückgang zeigt und von 318 €/m² auf 316 €/m² fällt. Borgfeld bildet mit 148 €/m² das Schlusslicht der Bodenrichtwerte im Bezirk Ost.

RankStadtteil⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
1Östliche Vorstadt9882952.100
2Schwachhausen8162451.600
3Horn-Lehe40570670
4Oberneuland32453400
5Vahr31633670
6Osterholz24265370
7Borgfeld14824375
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Entsprechen die Grundstückspreise in Bremen-Oberneuland dem Bodenrichtwert?

Die Grundstückspreise in Bremen-Oberneuland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bremen-Oberneuland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bremen-Oberneuland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bremen-Oberneuland gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Bodenrichtwert Auskunft Bremen

Informationen zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen Oberneuland

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen

Lloydstraße 4

28217 Bremen

Website:

https://www.gutachterausschuss.bremen.de/

E-Mail:

gutachterausschuss@geo.bremen.de

Telefon:

+49 421 361 786 89

Fax:

+49 421 361 894 69
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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bremen Oberneuland

Die Bodenrichtwerte für Bremen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Bremen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bremen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bremen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bremen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bremens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.04.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bremen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bremen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bremen werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bremen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bremen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bremen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen