Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Au am Rhein 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Au am Rhein? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Au am Rhein finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
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05.05.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Au am Rhein liegt bei 182 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 420 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 31 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Au am Rhein entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 182 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 182 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Au am Rhein wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Au am Rhein werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1820.0 %31420
Gewerbe1035.1 %100105
Landwirtschaft1,95.6 %1,64
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Au am Rhein (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Au am Rhein liegt aktuell bei 182 €/m² und zeigt damit keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Diese Stagnation folgt auf ein Jahr mit moderatem Wachstum von 4,0 % im Jahr 2024, als der Wert von 175 €/m² auf das aktuelle Niveau anstieg.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre war von erheblichen Schwankungen geprägt. Nach einem kontinuierlichen Aufwärtstrend, der 2019 mit 173 €/m² einen ersten Höhepunkt erreichte, setzte sich das Wachstum bis 2021 fort und erreichte mit 194 €/m² den bisherigen Spitzenwert. Besonders auffällig war dabei das Jahr 2021 mit einem Zuwachs von 7,2 %. Diese positive Entwicklung wurde jedoch 2022 durch einen drastischen Einbruch um 19 €/m² oder 9,8 % auf 175 €/m² unterbrochen - den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum.

Über die gesamte Zeitspanne von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 69 €/m² auf das aktuelle Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 164 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre mit dem stärksten Einzeljahresanstieg von 24,7 % im Jahr 2003. Nach einer Konsolidierungsphase zwischen 2008 und 2015 folgte eine erneute Wachstumsphase mit den Jahren 2016 und 2017 als besonders starken Treibern, die Zuwächse von 8,4 % beziehungsweise 12,0 % verzeichneten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021194 €/m²7.2 %
2022175 €/m²-9.8 %
2023175 €/m²0.0 %
2024182 €/m²4.0 %
2025182 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Elchesheim-Illingen2055.1 %3.3
Durmersheim2740.7 %4.8
Steinmauern1746.1 %5.8
Rheinstetten240-0.8 %6.1
Bietigheim2574.9 %6.1
Ötigheim2481.2 %7.7
Muggensturm23610.3 %9.8
Rastatt2295.0 %10.9
Malsch (Karlsruhe)1740.0 %11.5
Ettlingen289-2.0 %13.0
Bischweier2225.7 %13.4
Karlsruhe734-4.3 %14.5
Kuppenheim2227.8 %15.4
Iffezheim2055.1 %16.2
Gaggenau1944.9 %17.4

Sind die Grundstückspreise in Au am Rhein mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Au am Rhein sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Au am Rhein gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Au am Rhein kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Au am Rhein gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Au am Rhein?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Au am Rhein zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Au am Rhein

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Au am Rhein:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt

Hauptstraße 71

69181 Rastatt

E-Mail:

gutachterausschuss@rastatt.de

Telefon:

07225 962-502

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Au am Rhein

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Au am Rhein variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Au am Rhein für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Au am Rhein erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Au am Rhein werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Au am Rheins. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Au am Rhein sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Au am Rhein werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Au am Rhein wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Au am Rhein wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Au am Rhein befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen