Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Deckenpfronn 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Deckenpfronn? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Deckenpfronn finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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06.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Deckenpfronn liegt bei 527 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 5,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 620 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 150 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Deckenpfronn entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 527 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 27 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 500 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,4%.

Die Bodenrichtwerte für Deckenpfronn wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Deckenpfronn werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung5275.4 %150620
Gewerbe950.0 %30110
Landwirtschaft3,03-8.2 %0,958
Forstwirtschaft0,740.0 %0,451,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Deckenpfronn (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Deckenpfronn liegt bei 527 €/m² und zeigt damit eine Steigerung von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach den rückläufigen Werten von 2022 und 2023 fort.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Wertsteigerung von ursprünglich 190 €/m² auf aktuell 527 €/m², was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 392 €/m² kontinuierlich auf 533 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 11,7 Prozent, gefolgt von 2005 mit 12,4 Prozent und dem außergewöhnlichen Sprung 2003 um 24,4 Prozent.

In den letzten Jahren zeichnet sich ein volatileres Bild ab: Nach dem Höchststand von 533 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,6 Prozent auf 482 €/m² - der stärkste prozentuale Verlust seit der Finanzkrise 2008. Das Jahr 2023 brachte mit einem minimalen Rückgang um 0,2 Prozent eine Stabilisierung, bevor 2024 und 2025 wieder Zuwächse von 4,0 beziehungsweise 5,4 Prozent verzeichnet wurden. Damit liegt der aktuelle Wert noch knapp unter dem bisherigen Rekordniveau von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021533 €/m²7.0 %
2022482 €/m²-9.6 %
2023481 €/m²-0.2 %
2024500 €/m²4.0 %
2025527 €/m²5.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Gechingen1450.0 %4.9
Aidlingen477-1.4 %5.2
Gärtringen8385.3 %5.6
Wildberg1779.3 %5.9
Nufringen6824.3 %6.3
Herrenberg6023.6 %6.7
Ostelsheim1530.0 %8.3
Jettingen3058.9 %8.7
Ehningen4891.5 %9.1
Calw1240.0 %9.3
Althengstett1530.0 %9.4
Gäufelden3345.7 %10.6
Hildrizhausen4201.4 %10.8
Neubulach840.0 %11.0
Grafenau (Württemberg)4570.2 %11.4

Sind die Grundstückspreise in Deckenpfronn mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Deckenpfronn sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Deckenpfronn gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Deckenpfronn kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Deckenpfronn gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Deckenpfronn?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Deckenpfronn zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Deckenpfronn

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Deckenpfronn:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu

Seeländerplatz 4

71083 Herrenberg

Website:

www.herrenberg.de/de/Stadtleben/Stadtentwicklung/Geschaeftsstelle-Gutachterausschuss

E-Mail:

gutachterausschuss@herrenberg.de

Telefon:

07032 924-186

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Deckenpfronn erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Deckenpfronn werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Deckenpfronns. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Deckenpfronn sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Deckenpfronn werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Deckenpfronn wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Deckenpfronn wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Deckenpfronn befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.