Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Rastatt Rauental 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Rastatt-Rauental liegt bei 195 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4.8% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 630 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 180 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Rastatt-Rauental 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 195 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 186 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,8%.
Die Bodenrichtwerte für Rastatt-Rauental wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Rastatt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 195 | 4.8 % | 180 | 630 |
| Gewerbe | 111 | 15.6 % | 105 | 120 |
| Landwirtschaft | 2,2 | 0.0 % | 2 | 3 |
| Forstwirtschaft | 1,1 | 10.0 % | 1,1 | 1,1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Rastatt-Rauental (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Rastatt-Rauental liegt im Jahr 2025 bei 195 €/m² und zeigt damit eine Steigerung um 9 €/m² oder 4,8 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem markanten Einbruch von 2022 fort und führt die Bodenpreise auf ein neues Rekordniveau.
Besonders auffällig ist der drastische Preisrückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 19 €/m² auf 179 €/m² fiel - dies entspricht einem Minus von 9,6 % und stellt den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum dar. Nach einer weiteren leichten Korrektur 2023 um 0,6 % auf 178 €/m² stabilisierte sich der Markt jedoch schnell wieder. Die Jahre 2024 und 2025 zeigen mit Zuwächsen von 4,5 % und 4,8 % eine deutliche Markterholung.
Die langfristige Entwicklung seit 2000 verdeutlicht einen kontinuierlichen Aufwärtstrend mit wenigen Unterbrechungen. Zwischen 2000 und 2025 verdoppelten sich die Bodenrichtwerte nahezu von 70 €/m² auf 195 €/m². Besonders dynamisch verliefen die Jahre 2002 bis 2007 mit teilweise zweistelligen Zuwachsraten, wobei 2003 mit 24,0 % den höchsten Anstieg verzeichnete. Nach der Finanzkrise 2008/2009 mit temporären Rückgängen folgte eine Phase stetigen Wachstums von 2010 bis 2021, unterbrochen nur durch Stagnation 2019. Der Höchststand wurde 2021 mit 198 €/m² erreicht, bevor die jüngsten Marktverwerfungen einsetzten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 198 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 179 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 178 €/m² | -0.6 % |
| 2024 | 186 €/m² | 4.5 % |
| 2025 | 195 €/m² | 4.8 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Rastatt
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rastatt.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Niederbühl | 320 | 4.6 % | 2.3 |
| Förch | 187 | 5.6 % | 3.9 |
| Ottersdorf | 199 | 5.3 % | 5.5 |
| Plittersdorf | 195 | 6.0 % | 6.1 |
| Wintersdorf | 196 | 5.4 % | 7.7 |
Sind die Grundstückspreise in Rastatt-Rauental mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Rastatt-Rauental sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Rastatt-Rauental gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Rastatt-Rauental kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Rastatt-Rauental gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Rastatt-Rauental
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Rastatt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Rastatt
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Rastatt:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt
Hauptstraße 71
69181 Rastatt
E-Mail:
gutachterausschuss@rastatt.deTelefon:
07225 962-502Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
